G | Sektion G — Physik | |
![]() | G07 | Kontrollvorrichtungen |
![]() ![]() | G07B | Fahrkartenausgeber; Fahrpreisanzeiger; Anordnungen oder Vorrichtungen zum Vereinnahmen von Fahrgeldern, Gebühren [tolls] oder Eintrittsgeldern an einem oder mehreren Kontrollpunkten; Frankiermaschinen |
![]() ![]() | G07B 15/00 | Anordnungen oder Vorrichtungen zum Vereinnahmen von Fahrgeldern, Gebühren [tolls] oder Eintrittsgeldern an einem oder mehreren Kontrollpunkten (Handhaben von Münzen oder Wertpapieren, z. B. Banknoten G07D; Geräte zum Verkaufen oder Vermieten von Waren oder Dienstleistungen betätigt durch Münzen, Kreditkarten, Papiergeld oder dgl. G07F 7/00, G07F 17/00) [1, 2006.01, 2011.01] |