| G | Sektion G — Physik |
| | Anmerkung:- In dieser Sektion wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Veränderliche" bedeutet ein charakteristisches Merkmal oder eine Eigenschaft, z.B. eine Abmessung, einen physikalischen Zustand, wie Temperatur, eine Beschaffenheit, wie Dichte oder Farbe, die an einer bestimmten Sache, z.B. an einem Gegenstand, einer Stoffmenge, einem Lichtstrahl und in einem bestimmten Augenblick gemessen werden kann; die Veränderliche kann sich ändern, sodass ihr Zahlenwert zu verschiedenen Zeiten oder unter verschiedenen Bedingungen oder in bestimmten Fällen verschieden groß sein kann. Die Veränderliche kann aber auch für eine bestimmte Sache unter gewissen Bedingungen oder für praktische Zwecke konstant sein, z.B. kann die Länge eines Stabes für viele Zwecke als konstant angesehen werden.
- Es sind die Definitionen von Begriffen oder Ausdrücken zu beachten. Einige sind in den Anmerkungen zu einzelnen Klassen dieser Sektion enthalten, siehe besonders die Definition zu "Messen" in Klasse G01. Andere sind in Abschnitt 187 des Handbuchs zur IPC enthalten, siehe insbesondere die Erklärungen zu "Steuern" und "Regeln".
- Das Klassifizieren kann in dieser Sektion mehr Schwierigkeiten als in anderen Sektionen bereiten, weil die Unterscheidung zwischen verschiedenen Anwendungsgebieten in sehr viel stärkerem Ausmaß auf Unterschieden in der Absicht des Benutzers als auf konstruktiven Unterschieden oder auf Unterschieden in der Art der Verwendung der Erfindung beruht, und auch, weil die hier behandelten Gegenstände im Wesentlichen eher Einrichtungen oder Kombinationen mit gemeinsamem Wesen oder gemeinsamen Bestandteilen darstellen als "Dinge" betreffen, die schon für sich unterscheidbar sind. So kann eine Information, z.B. eine Reihe von Symbolen, zum Zwecke der Unterrichtung oder der Reklame, umfasst von Klasse G09, dargestellt werden, um Messresultate anzuzeigen, umfasst von Klasse G01, um eine Information von oder zu einer entfernten Stelle zu übermitteln, umfasst von Klasse G08. Die zur Beschreibung der Verwendung gemachten Angaben hängen von Merkmalen ab, die für die Form des betreffenden Gerätes unwesentlich sein können, z.B. Merkmale, die die erwünschte Wirkung auf die Person betreffen, die die Darstellung wahrnimmt, oder solche, die sich auf die Darstellung von aus der Ferne gesteuerten Informationen beziehen. Ferner kann eine Einrichtung, die auf eine Zustandsänderung, z.B. im Druck einer Flüssigkeit, anspricht, ohne Änderung der Einrichtung dazu benutzt werden, Angaben über diesen Druck, umfasst von Unterklasse G01L, oder über einen anderen Zustand, der mit dem Druck zusammenhängt, zu geben, eine andere Unterklasse von G01, z.B. G01K für die Temperatur, den Druck oder seinen Verlauf, umfasst von Unterklasse G07C, aufzuzeichnen, einen Alarm auszulösen, umfasst von Unterklasse G08B oder um andere Einrichtungen zu steuern, umfasst von Klasse G05.
- Das Klassifikationssystem soll es möglich machen, Gegenstände ähnlicher Natur, wie oben angegeben, an gleicher Stelle zu klassifizieren, und es ist deshalb besonders wichtig, den Kern jedes technischen Gegenstandes zu bestimmen, bevor er genau klassifiziert werden kann.
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| G07 | Kontrollvorrichtungen |
| G07B | Fahrkartenausgeber; Fahrpreisanzeiger; Anordnungen oder Vorrichtungen zum Vereinnahmen von Fahrgeldern, Gebühren [tolls] oder Eintrittsgeldern an einem oder mehreren Kontrollpunkten; Frankiermaschinen |
| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| G07B 1/00 | Maschinen zum Drucken und Ausgeben von Fahrkarten [1, 2006.01] |
| G07B 1/02 | . | unter Verwendung auswählbarer Druckplatten [1, 2006.01] |
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| G07B 1/04 | . . | bei denen die Platten eingesetzt werden [1, 2006.01] |
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| G07B 1/06 | . | ohne auswählbare Druckplatten [1, 2006.01] |
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| G07B 1/08 | |
| G07B 3/00 | Maschinen zum Ausgeben vorgedruckter Fahrkarten [1, 2006.01] |
| G07B 3/02 | . | aus einem Vorrat in aufgewickelter Streifenform [1, 2006.01] |
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| G07B 3/04 | . | aus einem Stapel [1, 2006.01] |
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| G07B 5/00 | Einzelheiten und Zubehör für Fahrkartenausgabemaschinen (zum Gültigmachen eingeführter Fahrkarten G07B 11/02) [1, 2006.01] |
| G07B 5/02 | . | zum Abschneiden oder Trennen von Fahrkarten [1, 2006.01] |
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| G07B 5/04 | . | zum Summieren oder Registrieren von ausgegebenen Fahrkarten [1, 2006.01] |
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| G07B 5/06 | . | zum Verhindern betrügerischer Inbetriebnahme [1, 2006.01] |
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| G07B 5/08 | . | zum Vermeiden fehlerhaften Arbeitens der Maschine [1, 2006.01] |
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| G07B 5/10 | . . | Anzeigen, wenn der Fahrkartenvorrat erschöpft ist [1, 2006.01] |
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| G07B 5/12 | . | für manuelle Eintragungen auf den Fahrkarten [1, 2006.01] |
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| G07B 7/00 | Fahrkartenschränke und Fahrkartenhalter mit unmittelbarem Zugriff zu den Fahrkarten [1, 2006.01] |
| G07B 9/00 | Fahrkartenlocher (Loch- oder Perforierzangen B26F 1/36) [1, 2006.01] |
| G07B 9/02 | . | Spielzeugfahrkartenlocher [1, 2006.01] |
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| G07B 11/00 | Vorrichtungen zum Gültigmachen oder Entwerten ausgegebener Fahrkarten [1, 2, 2006.01] |
| G07B 11/02 | . | zum Gültigmachen von eingeführten Fahrkarten [1, 2006.01] |
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| G07B 11/03 | . . | durch Drucken [2, 2006.01] |
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| G07B 11/05 | . . | durch Lochen [2, 2006.01] |
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| G07B 11/07 | . . | durch Abtrennen eines Teils der Fahrkarte [2, 2006.01] |
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| G07B 11/09 | . . . | verbunden mit einem Aufnahmebehälter für den abgetrennten Teil der Fahrkarte [2, 2006.01] |
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| G07B 11/11 | . | zum Entwerten von Fahrkarten [2, 2006.01] |
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| G07B 13/00 | Fahrpreisanzeiger [1, 2006.01] |
| G07B 13/02 | . | Einzelheiten; Zubehör [1, 2006.01] |
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| G07B 13/04 | . . | zum Anzeigen des Fahrgelds oder des Vermietzustands [1, 2006.01] |
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| G07B 13/06 | . . | Antriebsanordnungen [1, 2006.01] |
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| G07B 13/08 | . . | Tarifumschaltanordnungen [1, 2006.01] |
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| G07B 13/10 | . . . | automatisch betätigt [1, 2006.01] |
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| G07B 15/00 | Anordnungen oder Vorrichtungen zum Vereinnahmen von Fahrgeldern, Gebühren [tolls] oder Eintrittsgeldern an einem oder mehreren Kontrollpunkten (Handhaben von Münzen oder Wertpapieren, z. B. Banknoten G07D; Geräte zum Verkaufen oder Vermieten von Waren oder Dienstleistungen betätigt durch Münzen, Kreditkarten, Papiergeld oder dgl. G07F 7/00, G07F 17/00) [1, 2006.01, 2011.01] |
| | Anmerkung:- Datenverarbeitungsaspekte von Zahlungssystemen oder protokollen betreffend das Vereinnahmen von Gebühren [tolls], Eintritts- oder Fahrgeldern, z.B. das Erheben von Straßenbenutzungs-/Mautgebühren [road pricing] oder von Verkehrsbelastungs-/Staugebühren [congestion charging] werden auch unter G06Q 20/00 klassifiziert.
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| G07B 15/02 | . | unter Berücksichtigung eines veränderlichen Faktors wie Entfernung oder Zeit, z.B. für die Passagierbeförderung, Parksysteme oder Autovermietungssysteme (G07B 15/06 hat Vorrang; Fahrpreisanzeiger G07B 13/00; Parkuhren an sich G07F 17/24) [1, 2006.01, 2011.01] |
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| G07B 15/04 | . . | mit Vorrichtungen zum Freimachen einer Schranke, eines Drehkreuzes oder dgl. (Drehkreuze mit Aufzeichnungseinrichtungen G07C 9/10) [1, 2006.01] |
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| G07B 15/06 | . | Anordnungen zum Erheben von Straßenbenutzungsgebühren, Mautgebühren [road pricing] oder von Verkehrsbelastungsgebühren, Staugebühren [congestion charging] für Fahrzeuge oder Fahrzeugbenutzer, z.B. automatische Gebühren-Systeme [Automatic Toll Systems, toll collect] [2011.01] |
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| | Anmerkung:- Diese Gruppe umfasst die Identifizierung oder Verfolgung von Fahrzeugen oder Fahrzeugbenutzern zum Zwecke der Erhebung von Straßenbenutzungs-/Mautgebühren oder Verkehrsbelastungs-/Staugebühren; das bedeutet, dass die Fahrzeuge oder Fahrzeugbenutzer nicht unbedingt an oder durch fixe Kontrollpunkte, wie z.B. Mautstationen oder Überkopf-Portale kanalisiert werden. Vielmehr können die Fahrzeuge oder Fahrzeugbenutzer an einer Anzahl von Stellen detektiert werden, wenn sie auf normale Art und Weise durch einen vordefinierten Ort, wie z.B. eine bestimmte Zone im Stadtzentrum oder auf einer Autobahn/Schnellstraße reisen; die so gewonnene Information wird dann zur Ermittlung der zu zahlenden Gebühr benutzt.
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| G07B 17/00 | Frankiermaschinen [1, 2006.01] |
| G07B 17/02 | . | mit Zähleinrichtungen oder Recheneinrichtungen [1, 2006.01] |
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| G07B 17/04 | . | mit Einrichtungen zum Verhindern eines Missbrauchs [1, 2006.01] |
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