| G | Sektion G — Physik |
| | Anmerkung:- In dieser Sektion wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Veränderliche" bedeutet ein charakteristisches Merkmal oder eine Eigenschaft, z.B. eine Abmessung, einen physikalischen Zustand, wie Temperatur, eine Beschaffenheit, wie Dichte oder Farbe, die an einer bestimmten Sache, z.B. an einem Gegenstand, einer Stoffmenge, einem Lichtstrahl und in einem bestimmten Augenblick gemessen werden kann; die Veränderliche kann sich ändern, sodass ihr Zahlenwert zu verschiedenen Zeiten oder unter verschiedenen Bedingungen oder in bestimmten Fällen verschieden groß sein kann. Die Veränderliche kann aber auch für eine bestimmte Sache unter gewissen Bedingungen oder für praktische Zwecke konstant sein, z.B. kann die Länge eines Stabes für viele Zwecke als konstant angesehen werden.
- Es sind die Definitionen von Begriffen oder Ausdrücken zu beachten. Einige sind in den Anmerkungen zu einzelnen Klassen dieser Sektion enthalten, siehe besonders die Definition zu "Messen" in Klasse G01. Andere sind in Abschnitt 187 des Handbuchs zur IPC enthalten, siehe insbesondere die Erklärungen zu "Steuern" und "Regeln".
- Das Klassifizieren kann in dieser Sektion mehr Schwierigkeiten als in anderen Sektionen bereiten, weil die Unterscheidung zwischen verschiedenen Anwendungsgebieten in sehr viel stärkerem Ausmaß auf Unterschieden in der Absicht des Benutzers als auf konstruktiven Unterschieden oder auf Unterschieden in der Art der Verwendung der Erfindung beruht, und auch, weil die hier behandelten Gegenstände im Wesentlichen eher Einrichtungen oder Kombinationen mit gemeinsamem Wesen oder gemeinsamen Bestandteilen darstellen als "Dinge" betreffen, die schon für sich unterscheidbar sind. So kann eine Information, z.B. eine Reihe von Symbolen, zum Zwecke der Unterrichtung oder der Reklame, umfasst von Klasse G09, dargestellt werden, um Messresultate anzuzeigen, umfasst von Klasse G01, um eine Information von oder zu einer entfernten Stelle zu übermitteln, umfasst von Klasse G08. Die zur Beschreibung der Verwendung gemachten Angaben hängen von Merkmalen ab, die für die Form des betreffenden Gerätes unwesentlich sein können, z.B. Merkmale, die die erwünschte Wirkung auf die Person betreffen, die die Darstellung wahrnimmt, oder solche, die sich auf die Darstellung von aus der Ferne gesteuerten Informationen beziehen. Ferner kann eine Einrichtung, die auf eine Zustandsänderung, z.B. im Druck einer Flüssigkeit, anspricht, ohne Änderung der Einrichtung dazu benutzt werden, Angaben über diesen Druck, umfasst von Unterklasse G01L, oder über einen anderen Zustand, der mit dem Druck zusammenhängt, zu geben, eine andere Unterklasse von G01, z.B. G01K für die Temperatur, den Druck oder seinen Verlauf, umfasst von Unterklasse G07C, aufzuzeichnen, einen Alarm auszulösen, umfasst von Unterklasse G08B oder um andere Einrichtungen zu steuern, umfasst von Klasse G05.
- Das Klassifikationssystem soll es möglich machen, Gegenstände ähnlicher Natur, wie oben angegeben, an gleicher Stelle zu klassifizieren, und es ist deshalb besonders wichtig, den Kern jedes technischen Gegenstandes zu bestimmen, bevor er genau klassifiziert werden kann.
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| G05 | Steuern; Regeln |
| | Anmerkung:- Diese Klasse umfasst Verfahren, Systeme und Vorrichtungen zum Steuern oder Regeln allgemein.
- Es sind die dem Titel der Sektion G folgenden Anmerkungen, besonders die Definition des Ausdrucks "Veränderliche", zu beachten.
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| G05G | Steuer- oder Regelvorrichtungen oder Steuer- oder Regelsysteme gekennzeichnet ausschließlich durch mechanische Einzelheiten ("Bowden-Züge" oder dgl. F16C 1/10; Getriebe allgemein F16H; Geschwindigkeitsänderungs- oder Umkehrmechanismen für Getriebe zum Übertragen einer Rotationsbewegung F16H 59/00-F16H 63/00) |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst:
- allgemein anwendbare Glieder zum mechanischen Steuern;
- mechanische Systeme zum Bewegen von Gliedern in eine oder mehrere Einstellungen.
- Steuer- oder Regeleinrichtungen für bestimmte Maschinen oder Vorrichtungen, die in einer einzigen anderen Klasse vorgesehen sind, sind in der entsprechenden Klasse aufgeführt.
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| G05G 1/00 |
Steuer- oder Regelglieder, z.B. Knöpfe oder Griffe; deren Zusammenbau oder Anordnung; Anzeige der Stellung der Steuer- oder Regelglieder (Steuerknüppel G05G 9/04; Lenkräder für Motorfahrzeuge B62D) [1, 2006.01, 2008.04] |
| | Anmerkung:- In dieser Gruppe wird, sofern nichts Gegenteiliges angegeben ist, in jeder hierarchischen Ebene die Erste-Stelle-Vorrangregel angewendet, d.h. in die erste zutreffende Stelle klassifiziert.
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| G05G 1/01 | . | Anordnung zweier oder mehrerer Steuer- oder Regelglieder in Beziehung zueinander (doppelte Fußsteuerung bzw. Doppelpedalvorrichtung, z.B. für Fahrschulfahrzeuge G05G 1/34; Befestigungseinheiten, die eine Baugruppe von zwei oder mehr Pedalen umfassen G05G 1/36) [2008.04] |
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| G05G 1/015 | . | Anordnung zur Positionsanzeige eines Steuer- oder Regelglieds (Mittel zur kontinuierlichen Erfassung der Pedalposition G05G 1/38; Mittel zum Erkennen der Position durch fühlbare Rückkopplung G05G 5/03) [2008.04] |
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| G05G 1/02 | . | Steuer- oder Regelglieder zur Handbetätigung mit linearer Bewegung, z.B. Druckknöpfe [1, 7, 2006.01] |
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| G05G 1/04 | . | Steuer- oder Regelglieder zur Handbetätigung mit Bewegung um einen Drehpunkt, z.B. Schwenkhebel [1, 7, 2006.01] |
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| G05G 1/06 | . . | Einzelheiten ihrer Griffteile [1, 7, 2006.01] |
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| G05G 1/08 | . | Steuer- oder Regelglieder zur Handbetätigung mit rotierender Bewegung, z.B. Handräder [1, 7, 2006.01] |
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| G05G 1/10 | . . | Einzelheiten, z.B. von Scheiben, Knöpfen, Rädern oder Griffen [1, 2006.01] |
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| G05G 1/12 | . . . | Befestigung an Achsen oder dgl. [1, 2006.01] |
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| G05G 1/30 | . | fußbetätigte Steuer- oder Regelglieder [2008.04] |
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| G05G 1/32 | . . | mit Mitteln, um einer Verletzung vorzubeugen [2008.04] |
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| G05G 1/323 | . . . | Mittel, die die Verbindung zwischen Pedal und Steuer- oder Regelglied unterbrechen, z.B. durch Bruch oder Biegen der Verbindungsstange [2008.04] |
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| G05G 1/327 | . . . | Mittel, die die Verbindung des Pedals zu seinem Gelenk oder seiner Lagerung unterbrechen, z.B. durch Bruch oder Biegen der Lagerung [2008.04] |
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| G05G 1/34 | . . | doppelte Fußsteuerungen bzw. Doppelpedalvorrichtungen, z.B. für Fahrschulfahrzeuge [2008.04] |
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| G05G 1/36 | . . | Befestigungseinheiten, die eine Baugruppe von zwei oder mehr Pedalen umfassen, z.B. zum Erleichtern der Montage [2008.04] |
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| G05G 1/38 | . . | Mittel zur kontinuierlichen Erfassung der Pedalposition umfassend [2008.04] |
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| G05G 1/40 | . . | einstellbar [2008.04] |
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| G05G 1/405 | . . . | stufenlos einstellbar [2008.04] |
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| G05G 1/42 | . . | nicht drehend, z.B. gleitend [2008.04] |
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| G05G 1/44 | |
| G05G 1/445 | . . . | um eine zentrale Drehachse [2008.04] |
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| G05G 1/46 | . . | Mittel, z.B. Koppelglieder, zum Verbinden des Pedals mit der gesteuerten Einheit [2008.04] |
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| G05G 1/48 | . . | Gleitsichere Pedalauflagen; allein durch mechanische Merkmale charakterisierte Pedalverlängerungen oder Zusatzgeräte [2008.04] |
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| G05G 1/483 | . . . | Gleitsichere Pedalauflagen [2008.04] |
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| G05G 1/487 | . . . | Pedalverlängerungen [2008.04] |
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| G05G 1/50 | . . | Herstellung von Pedalen; Pedale die durch das verwendete Material charakterisiert sind [2008.04] |
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| G05G 1/52 | . | Steuer- oder Regelglieder, besonders ausgebildet zum Betätigen durch andere Körperteile als Hände oder Füße [2008.04] |
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| G05G 1/54 | . | Steuer- oder Regelglieder besonders ausgebildet zum Betätigen durch zusätzliche Betriebsorgane oder Verlängerungen; Betriebsorgane oder Verlängerungen hierfür (Pedalverlängerungen G05G 1/487) [2008.04] |
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| G05G 1/56 | . . | Steuer- oder Regelglieder besonders ausgebildet zum Betätigen durch Schraubenschlüssel, Schraubendreher oder ähnliche Werkzeuge [2008.04] |
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| G05G 1/58 | . | Auflagen oder Führungen für entsprechende Körperteile der Bedienungsperson [2008.04] |
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| G05G 1/60 | . . | Fußauflagen oder Fußführungen [2008.04] |
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| G05G 1/62 | |
| G05G 3/00 | Gesteuerte Teile (Getriebeschaltgabeln F16H 63/32); deren Zusammenbau oder Anordnung (Verriegeln G05G 5/08) [1, 7, 2006.01] |
| G05G 5/00 | Mittel zum Verhindern, Begrenzen oder Rückführen der Bewegung von Teilen einer Steuer- oder Regelvorrichtung [Gesperre bzw. Sperrwerke], z.B. Verriegeln eines Steuergliedes (G05G 17/00 hat Vorrang) [1, 5, 2006.01] |
| G05G 5/02 | . | Vorrichtungen zum Schutz gegen unerwünschte Bewegungen eines Steuergliedes, das in zwei oder mehr separaten Schritten oder Wegen bewegt werden kann [Richtsperren], z.B. Begrenzung auf stufenweise Bewegung oder auf eine bestimmte Bewegungsfolge (G05G 5/28 hat Vorrang) [1, 2006.01] |
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| G05G 5/03 | . | Mittel um die Wahrnehmung der Bedienungsperson dann zu steigern, wenn das Steuer- oder Regelglied eine angesteuerte oder vorgegebene Schaltposition erreicht hat; Vermitteln einer fühlbaren Wahrnehmung, z.B. Mittel zur Erzeugung einer Gegenkraft (Anordnungen zur Stellungsanzeige des Steuer- oder Regelglieds G05G 1/015) [5, 2006.01, 2008.04] |
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| G05G 5/04 | . | Anschläge für die Begrenzung der Bewegung von Teilen, z.B. einstellbare Anschläge [Schocksperren] (G05G 5/03 , G05G 5/05 , G05G 5/28 haben Vorrang) [1, 5, 2006.01] |
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| G05G 5/05 | . | Rückführmittel oder Vorrichtungen, die auf Rückführung abzielen, für Steuer- oder Regelglieder in eine unwirksame oder neutrale Lage, z.B. durch Vorsehen von Rückholfedern oder federnden Endanschlägen (G05G 5/28 hat Vorrang) [5, 2006.01] |
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| G05G 5/06 | |
| G05G 5/08 | . . | Verriegeln, z.B. eines Teils in einer bestimmten Stellung vor oder während des Bewegens eines anderen Teils [1, 2006.01] |
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| G05G 5/12 | . | Verriegeln von Teilen in beliebigen Stellungen, z.B. mittels eines Zahnbogens (G05G 5/28 hat Vorrang) [1, 5, 2006.01] |
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| G05G 5/14 | . . | durch Verriegeln eines Teils in Bezug auf einen feststehenden Bogen, einer Stange oder dgl. [Verklemmen] [1, 2006.01] |
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| G05G 5/16 | . . . | durch Reibung [1, 2006.01] |
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| G05G 5/18 | . . . | durch Eingriffteile, z.B. durch Sperrklinken [1, 2006.01] |
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| G05G 5/20 | . . | durch Verriegeln eines mit der Steuer- oder Regelvorrichtung verbundenen Bogens, einer Stange oder dgl. [1, 2006.01] |
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| G05G 5/22 | . . . | durch Reibung [1, 2006.01] |
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| G05G 5/24 | . . . | durch Eingriffteile, z.B. durch Sperrklinken [1, 2006.01] |
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| G05G 5/26 | . . | anders als durch einen Bogen, eine Stange oder dgl. [1, 2006.01] |
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| G05G 5/28 | . | Verhindern des unerlaubten Zugriffs zu dem Steuer- oder Regelglied oder dessen unerlaubter Verstellung in eine Schaltposition [5, 2006.01] |
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| G05G 7/00 | Handsteuer- oder Regelvorrichtungen [Stellzeuge] mit einem einzigen Betätigungsorgan und einem einzigen Übertragungsglied; deren Einzelheiten (Betätigungsvorrichtungen G05G 1/00) [1, 2006.01] |
| G05G 7/02 | . | zum Übertragen oder Umwandeln einer Bewegung oder zur Fernbetätigung [1, 2006.01] |
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| G05G 7/04 | . . | die das Bewegungs- oder Kraftverhältnis zwischen dem Betätigungsorgan und dem Übertragungsglied als Funktion der Stellung des Betätigungsorgans ändern [1, 2006.01] |
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| G05G 7/06 | . . | bei denen wiederholtes Bewegen des Betätigungsorgans Bewegungszunahme des Übertragungsgliedes bewirkt (G05G 7/08 hat Vorrang) [1, 2006.01] |
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| G05G 7/08 | . . | bei denen wiederholtes Bewegen des Betätigungsorgans das Übertragungsglied in regelmäßig wiederkehrender Aufeinanderfolge in bestimmte Stellungen bewegt [1, 2006.01] |
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| G05G 7/10 | . . | besonders ausgebildet zur Fernbetätigung (G05G 7/04-G05G 7/08 haben Vorrang) [1, 2006.01] |
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| G05G 7/12 | . | besonders ausgebildet zum Betätigen eines Teiles auf einem sich bewegenden System, z.B. auf einer umlaufenden Welle [1, 2006.01] |
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| G05G 7/14 | . | mit Mitteln zur verzögerten Einleitung oder der allmählichen Steigerung der Bewegung des gesteuerten oder geregelten Betätigungsorgans als Folge einer gegebenen Eingangsgröße vom Steuer- oder Regelglied, z.B. durch Vorsehen von Leerlauf in der Kraftübertragung [1, 2006.01] |
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| G05G 7/16 | . | Besondere Maßnahmen zum Vermindern der Wirkung einer geringen Bewegung zwischen den Trägern der Vorrichtung, z.B. bei elastischer Befestigung einer gesteuerten Vorrichtung [1, 2006.01] |
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| G05G 9/00 | Handsteuerungen oder -regelungen [Stellzeuge] mit einem einzigen Betätigungsorgan und mehreren Übertragungsgliedern, z.B. zum wahlweisen oder gleichzeitigen Steuern [1, 2006.01] |
| G05G 9/02 | . | bei denen das Betätigungsorgan in verschiedenen unabhängigen Richtungen beweglich ist und seine Bewegung in jeder einzelnen Richtung nur auf ein einziges Übertragungsglied wirkt [1, 2006.01] |
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| G05G 9/04 | . . | bei denen das Bewegen in mehrere Richtungen gleichzeitig erfolgen kann [1, 2006.01] |
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| G05G 9/047 | . . . | bei denen das Steuer- oder Regelglied von Hand in aufeinander senkrecht stehenden Achsen beweglich ist, z.B. Steuerknüppel [Joysticks] [5, 2006.01] |
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| G05G 9/053 | . . . . | mit einer Rollkugel [5, 2006.01] |
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| G05G 9/06 | . | bei denen die Übertragungsglieder nacheinander durch wiederholtes Bewegen des Betätigungsorgans betätigt werden [1, 2006.01] |
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| G05G 9/08 | . | bei denen die Übertragungsglieder nacheinander durch fortschreitendes Bewegen des Betätigungsorgans betätigt werden [1, 2006.01] |
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| G05G 9/10 | . | mit Vorwahl und nachfolgender Bewegung jedes Übertragungsgliedes durch Bewegen des Betätigungsorgans auf zwei verschiedene Arten, z.B. unter Verwendung einer Kulissenführung [1, 2006.01] |
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| G05G 11/00 | Handsteuerungen oder -regelungen [Stellzeuge] mit mehreren Betätigungsgliedern und einem einzigen Übertragungsglied [1, 2006.01] |
| G05G 13/00 | Handsteuerungen oder -regelungen [Stellzeuge] mit mehreren Betätigungsorganen und mehreren Übertragungsgliedern (Verriegeln G05G 5/08) [1, 2006.01] |
| G05G 13/02 | . | mit getrennten Betätigungsorganen für die Vorwahl und das Verstellen der Übertragungsglieder [1, 2006.01] |
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| G05G 15/00 | Mechanische Vorrichtungen zum selbsttätigen Auslösen einer Bewegung aufgrund einer bestimmten Ursache [1, 2006.01] |
| G05G 15/02 | . | aufgrund der Richtungsänderung der Bewegung eines Gliedes [1, 2006.01] |
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| G05G 15/04 | . | aufgrund der von einem Glied zurückgelegten Strecke oder des von ihm überstrichenen Winkels [1, 2006.01] |
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| G05G 15/06 | . | aufgrund der Drehzahl oder der körperlichen Bewegung eines Gliedes, z.B. beim Überschreiten einer oberen oder unteren Grenze (Geschwindigkeitsmesser G01P) [1, 2006.01] |
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| G05G 15/08 | . | aufgrund der Belastung oder der Torsion eines Gliedes, z.B. beim Überschreiten eines bestimmten Höchstwertes [1, 2006.01] |
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| G05G 17/00 | Mechanische Vorrichtungen zum Bewegen eines Gliedes nach seiner Freigabe; derartige Anschlag- oder Auslösevorrichtungen [1, 2006.01] |
| G05G 19/00 | Servo-Einrichtungen mit Nachlaufbetätigung, auch stufenweise [1, 2006.01] |
| G05G 21/00 | Mechanische Steuer- oder Regelvorrichtungen für eine Reihe von Arbeitsgängen, d.h. Programmsteuerungen, z.B. mit mehreren Nocken (G05G 5/02 hat Vorrang) [1, 2006.01] |
| G05G 23/00 | Sicherungsvorrichtungen für die richtige Stellung bestimmter Steuerungs- oder Regelungsteile, z.B. für die Ausgangsstellung [1, 2006.01] |
| G05G 23/02 | . | selbsteinstellend [1, 2006.01] |
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| G05G 25/00 | Sonstige Einzelheiten, Besonderheiten oder Zubehör von Steuer- oder Regelvorrichtungen, z. B, elastische Lagerung von Zwischengliedern [1, 2006.01] |
| G05G 25/02 | . | Verhinderung der Erzeugung oder Übertragung von Geräuschen [5, 2006.01] |
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| G05G 25/04 | . | Abdichtung gegen das Eindringen von Staub, Umwelteinflüssen oder dgl. [5, 2006.01] |
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