G | Sektion G — Physik | |
![]() | G04 | Zeitmessung |
![]() | G04G | Elektronische Zeitmessgeräte [3] |
![]() ![]() | G04G 15/00 | Zeitmessgeräte mit Einrichtungen, die zu vorbestimmten Zeitpunkten oder nach vorbestimmten Zeitintervallen betätigt werden sollen (G04G 11/00 , G04G 13/00 haben Vorrang; Impulsverzögerungsschaltungen H03K 5/13; elektronische Verzögerungsschalter H03K 17/28; elektronische Zeitprogrammschalter, die nach Ablauf des Programms selbsttätig angehalten werden, H03K 17/296; Programmieren der Zeit für Fernsehsignalaufzeichnung H04N 5/761) [3, 2006.01] |