G
Sektion G — Physik
G04
Zeitmessung
G04G
Elektronische Zeitmessgeräte
[3]
G04G 9/00
Einrichtungen zur sichtbaren Zeitanzeige oder Datumsanzeige
[3, 2006.01]
G04G 9/02
.
durch die Auswahl gewünschter Zeichen aus einer Anzahl oder die Auswahl von Anzeigeelementen, deren Lage die Zeit darstellt, z.B. durch Verwendung der Multiplextechnik
[3, 2006.01]