G
Sektion G — Physik
G02
Optik
G02C
Brillen
;
Sonnenbrillen oder Schutzbrillen, soweit sie die gleichen Merkmale wie Brillen haben
;
Kontaktlinsen
G02C 11/00
Nichtoptisches Zubehör
;
Befestigung desselben
(
G02C 7/16
hat Vorrang)
[1, 2006.01]
G02C 11/08
.
Mittel zum Verhindern des Beschlagens, z.B. Belüften, Heizen
;
Wischer
(
H05B 3/84
hat Vorrang)
[1, 5, 2006.01]