| G | Sektion G — Physik |
| | Anmerkung:- In dieser Sektion wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Veränderliche" bedeutet ein charakteristisches Merkmal oder eine Eigenschaft, z.B. eine Abmessung, einen physikalischen Zustand, wie Temperatur, eine Beschaffenheit, wie Dichte oder Farbe, die an einer bestimmten Sache, z.B. an einem Gegenstand, einer Stoffmenge, einem Lichtstrahl und in einem bestimmten Augenblick gemessen werden kann; die Veränderliche kann sich ändern, sodass ihr Zahlenwert zu verschiedenen Zeiten oder unter verschiedenen Bedingungen oder in bestimmten Fällen verschieden groß sein kann. Die Veränderliche kann aber auch für eine bestimmte Sache unter gewissen Bedingungen oder für praktische Zwecke konstant sein, z.B. kann die Länge eines Stabes für viele Zwecke als konstant angesehen werden.
- Es sind die Definitionen von Begriffen oder Ausdrücken zu beachten. Einige sind in den Anmerkungen zu einzelnen Klassen dieser Sektion enthalten, siehe besonders die Definition zu "Messen" in Klasse G01. Andere sind in Abschnitt 187 des Handbuchs zur IPC enthalten, siehe insbesondere die Erklärungen zu "Steuern" und "Regeln".
- Das Klassifizieren kann in dieser Sektion mehr Schwierigkeiten als in anderen Sektionen bereiten, weil die Unterscheidung zwischen verschiedenen Anwendungsgebieten in sehr viel stärkerem Ausmaß auf Unterschieden in der Absicht des Benutzers als auf konstruktiven Unterschieden oder auf Unterschieden in der Art der Verwendung der Erfindung beruht, und auch, weil die hier behandelten Gegenstände im Wesentlichen eher Einrichtungen oder Kombinationen mit gemeinsamem Wesen oder gemeinsamen Bestandteilen darstellen als "Dinge" betreffen, die schon für sich unterscheidbar sind. So kann eine Information, z.B. eine Reihe von Symbolen, zum Zwecke der Unterrichtung oder der Reklame, umfasst von Klasse G09, dargestellt werden, um Messresultate anzuzeigen, umfasst von Klasse G01, um eine Information von oder zu einer entfernten Stelle zu übermitteln, umfasst von Klasse G08. Die zur Beschreibung der Verwendung gemachten Angaben hängen von Merkmalen ab, die für die Form des betreffenden Gerätes unwesentlich sein können, z.B. Merkmale, die die erwünschte Wirkung auf die Person betreffen, die die Darstellung wahrnimmt, oder solche, die sich auf die Darstellung von aus der Ferne gesteuerten Informationen beziehen. Ferner kann eine Einrichtung, die auf eine Zustandsänderung, z.B. im Druck einer Flüssigkeit, anspricht, ohne Änderung der Einrichtung dazu benutzt werden, Angaben über diesen Druck, umfasst von Unterklasse G01L, oder über einen anderen Zustand, der mit dem Druck zusammenhängt, zu geben, eine andere Unterklasse von G01, z.B. G01K für die Temperatur, den Druck oder seinen Verlauf, umfasst von Unterklasse G07C, aufzuzeichnen, einen Alarm auszulösen, umfasst von Unterklasse G08B oder um andere Einrichtungen zu steuern, umfasst von Klasse G05.
- Das Klassifikationssystem soll es möglich machen, Gegenstände ähnlicher Natur, wie oben angegeben, an gleicher Stelle zu klassifizieren, und es ist deshalb besonders wichtig, den Kern jedes technischen Gegenstandes zu bestimmen, bevor er genau klassifiziert werden kann.
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| G01 | Messen; Prüfen |
| | Anmerkung:- Diese Klasse umfasst zusätzlich zu "eigentlichen" Messinstrumenten auch andere Anzeige- oder Aufzeichnungsvorrichtungen entsprechender Bauart und auch Signal- oder Steuervorrichtungen, soweit diese das Messen (wie in Anmerkung 2 unten definiert) betreffen und sie nicht für Zwecke des Signalisierens oder Steuerns besonders ausgebildet sind.
- In dieser Klasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Messen" umfasst beträchtlich mehr, als dies seiner ursprünglichen und grundlegenden Bedeutung entspricht. Im ursprünglichen Sinn bedeutet es, eine zahlenmäßige Darstellung für den Wert einer Veränderlichen in Bezug auf eine Einheit oder ein Normal oder in Bezug auf eine andere Veränderliche derselben Art zu finden, z.B. Angeben einer Länge durch Einheiten einer anderen Länge, wie das bei der Längenmessung mit einem Maßstab der Fall ist. Der Wert kann (wie erwähnt) unmittelbar oder durch das Messen einer anderen Veränderlichen, auf deren Wert die gesuchte Veränderliche bezogen werden kann, erhalten werden, z.B. das Messen von Temperaturänderungen durch Messen einer sich ergebenden Änderung der Länge einer Quecksilbersäule.
- Da jedoch dieselbe Vorrichtung oder dasselbe Instrument - anstatt eine unmittelbare Anzeige zu geben - auch dazu benutzt werden kann, eine Registrierung zu bewirken oder ein Signal für einen Anzeige- oder Steuervorgang in Gang zu setzen oder um zusammen mit anderen Vorrichtungen oder Instrumenten ein zusammengefasstes Ergebnis aus der Messung von zwei oder mehr Veränderlichen gleicher oder unterschiedlicher Art zu liefern, ist es nötig, den Begriff "Messen" so weit zu fassen, dass dazu auch jede Maßnahme gehört, die es ermöglicht, zu einer solchen zahlenmäßigen Darstellung durch zusätzliche Anwendung irgendeiner Art von Umformung eines Wertes in Ziffern zu gelangen. So kann die Darstellung in Ziffern durch digitale Anzeige oder durch Ablesen einer Skala erfolgen, oder eine Darstellung kann ohne Gebrauch von Ziffern bewirkt werden, z.B. durch ein wahrnehmbares (veränderliches) charakteristisches Merkmal der Sache (z.B. eines Gegenstands, einer Substanz, eines Lichtstrahls), deren zu messende Veränderliche eine Eigenschaft oder ein Zustand oder ein diesen vergleichbares Merkmal ist (z.B. die entsprechende Stellung eines Gliedes ohne jede Skala, eine entsprechende, irgendwie erzeugte Spannung).
- In vielen Fällen erfolgt keine Anzeige der Absolutwerte, sondern nur die Anzeige der Abweichung von oder der Übereinstimmung mit einem Normal oder einer vorgegebenen Größe (deren Wert zahlenmäßig bekannt sein kann oder nicht); das Normal oder die vorgegebene Größe kann der Wert einer anderen Veränderlichen gleicher Art, aber einer anderen Sache (z.B. ein Standardmaß) oder derselben Sache zu einem anderen Zeitpunkt sein. In ihrer einfachsten Form kann eine Messung nur die Anzeige der An- oder Abwesenheit eines Zustandes oder einer Eigenschaft, z.B. einer Bewegung (in jeder oder einer bestimmten Richtung), betreffen oder sich darauf beziehen, ob eine Veränderliche einen bestimmten Wert überschreitet.
- Es sind die den Titeln der Klasse B81 und der Unterklasse B81B folgenden Anmerkungen bezüglich "Mikrostrukturbauelemente" und "Mikrostruktursysteme" und die dem Titel der Unterklasse B82B folgende Anmerkung bezüglich "Nanostrukturen" zu beachten.
- Es sind die dem Titel der Sektion G folgenden Anmerkungen zu beachten, insbesondere die Definition des Begriffs "Veränderliche".
- Bei vielen Messanordnungen wird eine erste Veränderliche, die gemessen werden soll, in eine zweite oder in weitere Veränderliche umgeformt. Die zweite oder die weiteren Veränderlichen können sein:
- ein Zustand im Messobjekt, der mit der ersten Variablen in Beziehung steht, oder
- eine Verschiebung eines Messobjekts. Weitere Umformungen können notwendig sein.
- Bei der Klassifizierung einer solchen Anordnung ist
- der Schritt oder jeder Schritt der Umformung zu klassifizieren, der von Interesse ist, oder
- wenn nur die Messung als Ganzes von Interesse ist, dann ist die erste Veränderliche an der zutreffenden Stelle zu klassifizieren.
- Das ist insbesondere wichtig, wenn zwei oder mehr Umformungen stattfinden; wenn etwa eine erste Veränderliche, z.B. Druck, in eine zweite Veränderliche, z.B. die optische Eigenschaft eines Sensors, umgeformt wird und die zweite Veränderliche mittels einer dritten Veränderlichen, z.B. ein elektrischer Effekt, dargestellt wird. In einem solchen Fall sollten folgende Klassifikationsstellen in Betracht gezogen werden: Die Stelle für die Umformung der ersten Veränderlichen, die Stelle für die Messung des Zustands, der durch die erste Veränderliche hervorgerufen wird, Unterklasse G01D für die Anzeige der Messung und schließlich, falls es sie gibt, die Stelle für die Messung als Ganzes.
- Das Messen der Veränderung des Wertes einer physikalischen Eigenschaft ist in dieselbe Unterklasse zu klassifizieren wie das Messen dieser physikalischen Eigenschaft selbst, z.B. das Messen einer Längendehnung in G01B.
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| G01V | Geophysik; Gravitationsmessungen; Aufspüren von Massen oder Gegenständen; Objektmarkierungen (Einrichtungen zum Anzeigen des Liegeplatzes von verschütteten, z.B. schneeverschütteten, Personen A63B 29/02) [4, 6] |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst Radar-, Sonar-, Lidar- oder vergleichbare Systeme, die für die Anwendung in der Geophysik besonders ausgebildet sind. Radar-, Sonar-, Lidar- oder vergleichbare Systeme oder Einzelheiten solcher Systeme werden ebenfalls in die Unterklasse G01S klassifiziert, wenn sie von allgemeinem Interesse sind.
- In dieser Unterklasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Objektmarkierungen" sind Anordnungen, die mit einem Nachweisfeld zusammenwirken, z.B. dem Nahfeld, und eine spezifische Nachweiswirkung erzeugen; "Objektmarkierungen" sind auch aktive Elemente, die ein nachweisbares Feld erzeugen.
- In dieser Unterklasse gelten die geophysikalischen Methoden, sowohl für die Erde, als auch für andere Himmelskörper, z.B. Planeten.
- Es sind die dem Titel der Klasse G01 folgenden Anmerkungen zu beachten.
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| G01V 1/00 | Seismologie [Seismik]; Seismisches oder akustisches Prospektieren oder Aufspüren [1, 2006.01, 2024.01] |
| G01V 1/01 | . | Messen oder Vorhersagen von Erdbeben [2024.01] |
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| G01V 1/02 | . | Erzeugen seismischer Wellen [1, 2006.01] |
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| G01V 1/04 | . . | Einzelheiten [1, 2006.01] |
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| G01V 1/047 | . . . | Vorrichtung zum Koppeln des Generators mit dem Untergrund [3, 2006.01] |
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| G01V 1/053 | . . . . | zum Erzeugen von Transversalwellen [3, 2006.01] |
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| G01V 1/06 | . . . | Zündvorrichtungen (G01V 1/393 hat Vorrang) [1, 3, 2006.01] |
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| G01V 1/08 | . . . . | mit Zeitverzögerungseinrichtungen [1, 2006.01] |
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| G01V 1/09 | . . . | Transporteinrichtungen, z.B. auf Fahrzeugen (G01V 1/38 hat Vorrang) [3, 2006.01] |
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| G01V 1/104 | . . | mit Sprengladungen (G01V 1/157 hat Vorrang) [3, 2006.01] |
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| G01V 1/108 | . . . | durch Verformung oder Verschiebung der Oberflächen von umhüllten Räumen [3, 2006.01] |
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| G01V 1/112 | . . . . | zur Anwendung auf der Erdoberfläche [3, 2006.01] |
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| G01V 1/116 | . . . | wo komprimierte Verbrennungsgase pulsierend dem Generator entströmen, z.B. zur Impulserzeugung [3, 2006.01] |
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| G01V 1/13 | . . . | Anordnungen oder Anbringung von explosiven Ladungen zur Erzeugung eines gewünschten räumlichen oder zeitlichen Schussfeldes [1, 2006.01] |
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| G01V 1/133 | . . | unter Verwendung von fließfähigen Antriebsmitteln, z.B. mit hochkomprimierten Strömungsmitteln (G01V 1/104 hat Vorrang) [3, 2006.01] |
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| G01V 1/135 | . . . | durch Verformung oder Verschiebung der Oberfläche von umhüllten Räumen [3, 2006.01] |
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| G01V 1/137 | . . . | wobei Strömungsmittel pulsierend dem Generator entströmen, z.B. zur Impulserzeugung [3, 2006.01] |
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| G01V 1/143 | . . | unter Verwendung mechanischer Antriebsmittel (G01V 1/104 , G01V 1/133 haben Vorrang) [3, 2006.01] |
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| G01V 1/145 | . . . | durch Verformung oder Verschiebung von Oberflächen [3, 2006.01] |
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| G01V 1/147 | . . . | durch den Impuls fallender Massen [3, 2006.01] |
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| G01V 1/153 | . . . | mit rotierenden unsymmetrischen Massen [3, 2006.01] |
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| G01V 1/155 | . . . | mit hin- und hergehenden Massen [3, 2006.01] |
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| G01V 1/157 | . . | mit Funkenentladungen; mit Zünddrähten [3, 2006.01] |
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| G01V 1/16 | . | Empfänger für seismische Signale; Anordnungen oder Anpassungen von Empfängern [1, 2006.01] |
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| G01V 1/18 | . . | Empfänger, z.B. Seismometer, Geophone [1, 2, 2006.01] |
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| G01V 1/20 | . . | Anordnungen von Empfängern, z.B. Geophonauslage [1, 2006.01] |
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| G01V 1/22 | . | Übertragen seismischer Signale zu aufzeichnenden oder verarbeitenden Geräten [1, 2006.01] |
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| G01V 1/24 | . | Aufzeichnen seismischer Daten [1, 2006.01] |
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| G01V 1/26 | . . | Bezugssignal-Übertragungsvorrichtungen, z.B. Anzeigen des Zündzeitmoments eines seismischen Schusses [1, 2006.01] |
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| G01V 1/28 | . | Verarbeiten seismischer Daten, z.B. zur Auswertung oder zum Nachweis von Ereignissen (G01V 1/48 hat Vorrang) [1, 6, 2006.01] |
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| G01V 1/30 | . . | Analyse (G01V 1/50 hat Vorrang) [1, 6, 2006.01] |
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| G01V 1/32 | . . | Umformen einer Aufzeichnung in eine andere [1, 2006.01] |
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| G01V 1/34 | . . | Darstellen seismischer Aufzeichnungen [1, 2006.01] |
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| G01V 1/36 | . . | Vornehmen von statischen oder dynamischen Korrekturen an Aufzeichnungen, z.B. Berichtigen der Auslage; Korrelieren seismischer Signale; Beseitigen von Wirkungen unerwünschter Energie [1, 2006.01] |
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| G01V 1/37 | . . . | besonders für seismische Systeme zur kontinuierlichen Bewegung des Bodens eingerichtet [3, 2006.01] |
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| G01V 1/38 | . | besonders für wasserbedeckte Gebiete eingerichtet (G01V 1/28 hat Vorrang) [1, 2006.01] |
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| G01V 1/387 | . . | Verkleinern von Sekundärimpulsen, d.h. Verkleinern der aus der Erzeugung und Freigabe von Gasblasen nach der Primärexplosion herrührenden gewonnenen Signale [3, 2006.01] |
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| G01V 1/393 | . . | Vorrichtungen zur Unterwasserladungsbeschickung, z.B. Verbindung mit Zündvorrichtungen [3, 2006.01] |
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| G01V 1/40 | . | besonders für Bohrlochmessungen eingerichtet [1, 2006.01] |
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| G01V 1/42 | . . | mittels Generatoren innerhalb eines Bohrlochs und Empfängern außerhalb desselben oder umgekehrt (G01V 1/52 hat Vorrang) [6, 2006.01] |
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| G01V 1/44 | . . | mittels Generatoren und Empfängern im selben Bohrloch (G01V 1/52 hat Vorrang) [6, 2006.01] |
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| G01V 1/46 | . . . | Datenerfassung [6, 2006.01] |
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| G01V 1/48 | . . . | Verarbeiten der Daten [6, 2006.01] |
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| G01V 1/50 | . . . . | Analyse der Daten [6, 2006.01] |
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| G01V 1/52 | . . | Bauliche Einzelheiten [6, 2006.01] |
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| G01V 3/00 | Elektrisches oder magnetisches Prospektieren oder Aufspüren; Messen der Eigenschaften des Magnetfeldes der Erde, z.B. der Deklination oder der Abweichung [1, 2, 4, 2006.01] |
| | Anmerkung:- Die Gruppen G01V 3/15-G01V 3/18 haben Vorrang vor den Gruppen G01V 3/02-G01V 3/14.
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| G01V 3/02 | . | mit der Ausbreitung elektrischen Stromes arbeitend [1, 2006.01] |
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| G01V 3/04 | . . | mit Gleichstrom [1, 2006.01] |
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| G01V 3/06 | . . | mit Wechselstrom [1, 2006.01] |
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| G01V 3/08 | . | unter Verwendung von magnetischen oder elektrischen Feldern, die durch Gegenstände oder geologische Strukturen oder durch das Suchgerät erzeugt oder verändert werden (mit elektromagnetischen Wellen G01V 3/12) [1, 2006.01] |
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| G01V 3/10 | . . | mit Induktionsspulen [1, 2006.01] |
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| G01V 3/11 | . . . | zum Aufspüren leitfähiger Gegenstände, z.B. Feuerwaffen, Kabel oder Rohre [3, 2006.01] |
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| G01V 3/12 | . | mit elektromagnetischen Wellen arbeitend [1, 2006.01] |
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| G01V 3/14 | . | mit Elektronenresonanz oder kernmagnetischer Resonanz arbeitend [1, 2006.01] |
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| G01V 3/15 | . | besonders für die Anwendung während des Transports eingerichtet, z.B. bei einer Person, einem Fahrzeug oder Schiff [3, 2006.01] |
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| G01V 3/16 | . . | besonders für die Anwendung vom Flugzeug aus eingerichtet (G01V 3/165-G01V 3/175 haben Vorrang) [1, 3, 2006.01] |
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| G01V 3/165 | . . | unter Verwendung von magnetischen oder elektrischen Feldern, die durch den Gegenstand oder durch das Suchgerät erzeugt oder verändert werden (mit elektromagnetischen Wellen G01V 3/17) [3, 2006.01] |
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| G01V 3/17 | . . | mit elektromagnetischen Wellen [3, 2006.01] |
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| G01V 3/175 | . . | mit Elektronen- oder kernmagnetischer Resonanz [3, 2006.01] |
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| G01V 3/18 | . | besonders für Bohrlochmessungen eingerichtet [1, 2006.01] |
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| G01V 3/20 | . . | mit Ausbreitung von elektrischem Strom [3, 2006.01] |
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| G01V 3/22 | . . . | unter Verwendung von Gleichstrom [3, 2006.01] |
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| G01V 3/24 | . . . | unter Verwendung von Wechselstrom [3, 2006.01] |
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| G01V 3/26 | . . | unter Verwendung von magnetischen oder elektrischen Feldern, die entweder durch die umgebende Erdformation oder durch das Suchgerät erzeugt oder verändert werden (mit elektromagnetischen Wellen G01V 3/30) [3, 2006.01] |
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| G01V 3/28 | . . . | mit Induktionsspulen [3, 2006.01] |
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| G01V 3/30 | . . | mit elektromagnetischen Wellen [3, 2006.01] |
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| G01V 3/32 | . . | mit Elektronenresonanz oder kernmagnetischer Resonanz [3, 2006.01] |
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| G01V 3/34 | . . | Datenübertragung zu Schreibern oder weiterverarbeitenden Geräten; Datenaufzeichnung [3, 2006.01] |
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| G01V 3/36 | . | Aufzeichnung von Daten (G01V 3/34 hat Vorrang) [3, 2006.01] |
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| G01V 3/38 | . | Weiterverarbeiten von Daten, z.B. zur Analyse, zur Interpretation, zur Korrektur [3, 2006.01] |
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| G01V 3/40 | . | besonders zum Messen der Eigenschaften des Magnetfeldes der Erde eingerichtet [3, 2006.01] |
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| G01V 5/00 | Prospektieren oder Aufspüren mittels ionisierender Strahlung, z.B. natürlicher oder künstlicher Radioaktivität [1, 2006.01, 2024.01] |
| G01V 5/02 | . | besonders für Oberflächenmessungen eingerichtet, z.B. vom Flugzeug aus [3, 2006.01] |
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| G01V 5/04 | . | besonders für Tiefbohrlochmessungen eingerichtet [3, 2006.01] |
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| G01V 5/06 | . . | zum Aufspüren natürlicher radioaktiver Mineralien [3, 2006.01] |
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| G01V 5/08 | . . | mit primären Kernstrahlungsquellen oder Röntgenstrahlen [3, 2006.01] |
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| G01V 5/10 | . . . | mit Neutronenquellen [3, 2006.01] |
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| G01V 5/12 | . . . | mit Gammastrahlenquellen oder Röntgenstrahlenquellen [3, 2006.01] |
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| G01V 5/14 | . . . | mit einer Kombination verschiedener Quellen, z.B. einer Neutronen- und einer Gamma-Quelle [3, 2006.01] |
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| G01V 5/20 | . | Aufspüren von verbotenen Gütern, z.B. von Waffen, Sprengstoffen, gefährlichen Substanzen oder von geschmuggelten oder nicht deklarierten Objekten [2024.01] |
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| G01V 5/22 | . . | Aktive Abfrage, d.h. durch Bestrahlen von Objekten oder Waren mittels externer Strahlenquellen, z.B. mittels Gammastrahlen oder kosmischer Strahlen [2024.01] |
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| G01V 5/222 | . . . | Messen von Streustrahlung [2024.01] |
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| G01V 5/226 | . . . | mittels Tomografie [2024.01] |
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| G01V 5/26 | . . | Passive Abfrage, d.h. Messen der von Objekten oder Waren emittierten Strahlung [2024.01] |
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| G01V 7/00 | Messen von Gravitationsfeldern oder Gravitationswellen; Gravimetrisches Prospektieren oder Aufspüren [1, 2006.01] |
| G01V 7/02 | . | Einzelheiten [1, 2006.01] |
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| G01V 7/04 | . . | Elektrische, fotoelektrische oder magnetische Anzeige- oder Aufzeichnungseinrichtungen [1, 2006.01] |
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| G01V 7/06 | . . | Analyse oder Auswertung gravimetrischer Aufzeichnungen [1, 2006.01] |
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| G01V 7/08 | . | mittels Waagen [1, 2006.01] |
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| G01V 7/10 | . . | mittels Drehwaagen, z.B. Eötvös-Waage [1, 2006.01] |
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| G01V 7/12 | . | mittels Pendel [1, 2006.01] |
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| G01V 7/14 | . | durch Zeitmessung des freien Falls [1, 2006.01] |
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| G01V 7/16 | . | besonders für den Einsatz auf beweglichen Unterlagen ausgebildet, z.B. Schiff, Flugzeug [1, 2006.01] |
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| G01V 8/00 | Prospektieren oder Aufspüren durch optische Mittel [6, 2006.01] |
| | Anmerkung:- Diese Gruppe umfasst die Verwendung von infrarotem, sichtbarem oder ultraviolettem Licht.
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| G01V 8/02 | . | Prospektieren [6, 2006.01] |
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| G01V 8/10 | . | Aufspüren, z.B. mittels Lichtschranken (durch Reflexion am Objekt G01S 17/00) [6, 2006.01] |
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| G01V 8/12 | . . | mittels eines Senders und eines Empfängers [6, 2006.01] |
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| G01V 8/14 | . . . | mittels Reflektoren [6, 2006.01] |
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| G01V 8/16 | . . . | mittels optischer Fasern [6, 2006.01] |
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| G01V 8/18 | . . . | mittels mechanischer Abtastsysteme [6, 2006.01] |
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| G01V 8/20 | . . | mittels mehrerer Sender oder Empfänger [6, 2006.01] |
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| G01V 8/22 | . . . | mittels Reflektoren [6, 2006.01] |
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| G01V 8/24 | . . . | mittels optischer Fasern [6, 2006.01] |
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| G01V 8/26 | . . . | mittels mechanischer Abtastsysteme [6, 2006.01] |
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| G01V 9/00 | Prospektieren oder Aufspüren mittels Verfahren, die in den Gruppen G01V 1/00-G01V 8/00 nicht vorgesehen sind [1, 6, 2006.01] |
| G01V 9/02 | . | Bestimmen des Vorhandenseins oder des Fließens von unterirdischen Wasseransammlungen [1, 2006.01] |
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| G01V 11/00 | Prospektieren oder Aufspüren mittels kombinierter Verfahren aus zwei oder mehr der in den Hauptgruppen G01V 1/00-G01V 9/00 aufgezeigten Verfahren [1, 2006.01] |
| G01V 13/00 | Herstellen, Eichen, Reinigen oder Instandsetzen von Messinstrumenten oder Vorrichtungen, die von den Gruppen G01V 1/00-G01V 11/00 umfasst sind [1, 2006.01] |
| G01V 15/00 | Objektmarkierungen mit einem aufzuspürenden Gegenstand verbunden oder diesem zugeordnet (Aufzeichnungsträger für Maschinen, mit einer nachweisbaren Kennzeichnung oder Markierung G06K 19/00) [6, 2006.01] |
| | Anmerkung:- Diese Gruppe umfasst nicht Einrichtungen oder Verfahren zum Aufspüren, z.B. Verfahren, bei denen der aufzuspürende Gegenstand ein magnetisches oder elektrisches Feld erzeugt oder verändert, die anderweitig vorgesehen sind, z.B. in Gruppe G01V 3/00.
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| G01V 20/00 | Geomodellierung allgemein [2024.01] |
| | Anmerkung:- Diese Gruppe umfasst die Geomodellierung oder Geomodelle, wobei keine Methode des Prospektierens, Aufspürens oder Messens spezifiziert oder relevant ist.
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| G01V 99/00 | Sachverhalte, soweit nicht in anderen Gruppen dieser Unterklasse vorgesehen [2009.01, 2024.01] |