| G | Sektion G — Physik |
| | Anmerkung:- In dieser Sektion wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Veränderliche" bedeutet ein charakteristisches Merkmal oder eine Eigenschaft, z.B. eine Abmessung, einen physikalischen Zustand, wie Temperatur, eine Beschaffenheit, wie Dichte oder Farbe, die an einer bestimmten Sache, z.B. an einem Gegenstand, einer Stoffmenge, einem Lichtstrahl und in einem bestimmten Augenblick gemessen werden kann; die Veränderliche kann sich ändern, sodass ihr Zahlenwert zu verschiedenen Zeiten oder unter verschiedenen Bedingungen oder in bestimmten Fällen verschieden groß sein kann. Die Veränderliche kann aber auch für eine bestimmte Sache unter gewissen Bedingungen oder für praktische Zwecke konstant sein, z.B. kann die Länge eines Stabes für viele Zwecke als konstant angesehen werden.
- Es sind die Definitionen von Begriffen oder Ausdrücken zu beachten. Einige sind in den Anmerkungen zu einzelnen Klassen dieser Sektion enthalten, siehe besonders die Definition zu "Messen" in Klasse G01. Andere sind in Abschnitt 187 des Handbuchs zur IPC enthalten, siehe insbesondere die Erklärungen zu "Steuern" und "Regeln".
- Das Klassifizieren kann in dieser Sektion mehr Schwierigkeiten als in anderen Sektionen bereiten, weil die Unterscheidung zwischen verschiedenen Anwendungsgebieten in sehr viel stärkerem Ausmaß auf Unterschieden in der Absicht des Benutzers als auf konstruktiven Unterschieden oder auf Unterschieden in der Art der Verwendung der Erfindung beruht, und auch, weil die hier behandelten Gegenstände im Wesentlichen eher Einrichtungen oder Kombinationen mit gemeinsamem Wesen oder gemeinsamen Bestandteilen darstellen als "Dinge" betreffen, die schon für sich unterscheidbar sind. So kann eine Information, z.B. eine Reihe von Symbolen, zum Zwecke der Unterrichtung oder der Reklame, umfasst von Klasse G09, dargestellt werden, um Messresultate anzuzeigen, umfasst von Klasse G01, um eine Information von oder zu einer entfernten Stelle zu übermitteln, umfasst von Klasse G08. Die zur Beschreibung der Verwendung gemachten Angaben hängen von Merkmalen ab, die für die Form des betreffenden Gerätes unwesentlich sein können, z.B. Merkmale, die die erwünschte Wirkung auf die Person betreffen, die die Darstellung wahrnimmt, oder solche, die sich auf die Darstellung von aus der Ferne gesteuerten Informationen beziehen. Ferner kann eine Einrichtung, die auf eine Zustandsänderung, z.B. im Druck einer Flüssigkeit, anspricht, ohne Änderung der Einrichtung dazu benutzt werden, Angaben über diesen Druck, umfasst von Unterklasse G01L, oder über einen anderen Zustand, der mit dem Druck zusammenhängt, zu geben, eine andere Unterklasse von G01, z.B. G01K für die Temperatur, den Druck oder seinen Verlauf, umfasst von Unterklasse G07C, aufzuzeichnen, einen Alarm auszulösen, umfasst von Unterklasse G08B oder um andere Einrichtungen zu steuern, umfasst von Klasse G05.
- Das Klassifikationssystem soll es möglich machen, Gegenstände ähnlicher Natur, wie oben angegeben, an gleicher Stelle zu klassifizieren, und es ist deshalb besonders wichtig, den Kern jedes technischen Gegenstandes zu bestimmen, bevor er genau klassifiziert werden kann.
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| G01 | Messen; Prüfen |
| | Anmerkung:- Diese Klasse umfasst zusätzlich zu "eigentlichen" Messinstrumenten auch andere Anzeige- oder Aufzeichnungsvorrichtungen entsprechender Bauart und auch Signal- oder Steuervorrichtungen, soweit diese das Messen (wie in Anmerkung 2 unten definiert) betreffen und sie nicht für Zwecke des Signalisierens oder Steuerns besonders ausgebildet sind.
- In dieser Klasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Messen" umfasst beträchtlich mehr, als dies seiner ursprünglichen und grundlegenden Bedeutung entspricht. Im ursprünglichen Sinn bedeutet es, eine zahlenmäßige Darstellung für den Wert einer Veränderlichen in Bezug auf eine Einheit oder ein Normal oder in Bezug auf eine andere Veränderliche derselben Art zu finden, z.B. Angeben einer Länge durch Einheiten einer anderen Länge, wie das bei der Längenmessung mit einem Maßstab der Fall ist. Der Wert kann (wie erwähnt) unmittelbar oder durch das Messen einer anderen Veränderlichen, auf deren Wert die gesuchte Veränderliche bezogen werden kann, erhalten werden, z.B. das Messen von Temperaturänderungen durch Messen einer sich ergebenden Änderung der Länge einer Quecksilbersäule.
- Da jedoch dieselbe Vorrichtung oder dasselbe Instrument - anstatt eine unmittelbare Anzeige zu geben - auch dazu benutzt werden kann, eine Registrierung zu bewirken oder ein Signal für einen Anzeige- oder Steuervorgang in Gang zu setzen oder um zusammen mit anderen Vorrichtungen oder Instrumenten ein zusammengefasstes Ergebnis aus der Messung von zwei oder mehr Veränderlichen gleicher oder unterschiedlicher Art zu liefern, ist es nötig, den Begriff "Messen" so weit zu fassen, dass dazu auch jede Maßnahme gehört, die es ermöglicht, zu einer solchen zahlenmäßigen Darstellung durch zusätzliche Anwendung irgendeiner Art von Umformung eines Wertes in Ziffern zu gelangen. So kann die Darstellung in Ziffern durch digitale Anzeige oder durch Ablesen einer Skala erfolgen, oder eine Darstellung kann ohne Gebrauch von Ziffern bewirkt werden, z.B. durch ein wahrnehmbares (veränderliches) charakteristisches Merkmal der Sache (z.B. eines Gegenstands, einer Substanz, eines Lichtstrahls), deren zu messende Veränderliche eine Eigenschaft oder ein Zustand oder ein diesen vergleichbares Merkmal ist (z.B. die entsprechende Stellung eines Gliedes ohne jede Skala, eine entsprechende, irgendwie erzeugte Spannung).
- In vielen Fällen erfolgt keine Anzeige der Absolutwerte, sondern nur die Anzeige der Abweichung von oder der Übereinstimmung mit einem Normal oder einer vorgegebenen Größe (deren Wert zahlenmäßig bekannt sein kann oder nicht); das Normal oder die vorgegebene Größe kann der Wert einer anderen Veränderlichen gleicher Art, aber einer anderen Sache (z.B. ein Standardmaß) oder derselben Sache zu einem anderen Zeitpunkt sein. In ihrer einfachsten Form kann eine Messung nur die Anzeige der An- oder Abwesenheit eines Zustandes oder einer Eigenschaft, z.B. einer Bewegung (in jeder oder einer bestimmten Richtung), betreffen oder sich darauf beziehen, ob eine Veränderliche einen bestimmten Wert überschreitet.
- Es sind die den Titeln der Klasse B81 und der Unterklasse B81B folgenden Anmerkungen bezüglich "Mikrostrukturbauelemente" und "Mikrostruktursysteme" und die dem Titel der Unterklasse B82B folgende Anmerkung bezüglich "Nanostrukturen" zu beachten.
- Es sind die dem Titel der Sektion G folgenden Anmerkungen zu beachten, insbesondere die Definition des Begriffs "Veränderliche".
- Bei vielen Messanordnungen wird eine erste Veränderliche, die gemessen werden soll, in eine zweite oder in weitere Veränderliche umgeformt. Die zweite oder die weiteren Veränderlichen können sein:
- ein Zustand im Messobjekt, der mit der ersten Variablen in Beziehung steht, oder
- eine Verschiebung eines Messobjekts. Weitere Umformungen können notwendig sein.
- Bei der Klassifizierung einer solchen Anordnung ist
- der Schritt oder jeder Schritt der Umformung zu klassifizieren, der von Interesse ist, oder
- wenn nur die Messung als Ganzes von Interesse ist, dann ist die erste Veränderliche an der zutreffenden Stelle zu klassifizieren.
- Das ist insbesondere wichtig, wenn zwei oder mehr Umformungen stattfinden; wenn etwa eine erste Veränderliche, z.B. Druck, in eine zweite Veränderliche, z.B. die optische Eigenschaft eines Sensors, umgeformt wird und die zweite Veränderliche mittels einer dritten Veränderlichen, z.B. ein elektrischer Effekt, dargestellt wird. In einem solchen Fall sollten folgende Klassifikationsstellen in Betracht gezogen werden: Die Stelle für die Umformung der ersten Veränderlichen, die Stelle für die Messung des Zustands, der durch die erste Veränderliche hervorgerufen wird, Unterklasse G01D für die Anzeige der Messung und schließlich, falls es sie gibt, die Stelle für die Messung als Ganzes.
- Das Messen der Veränderung des Wertes einer physikalischen Eigenschaft ist in dieselbe Unterklasse zu klassifizieren wie das Messen dieser physikalischen Eigenschaft selbst, z.B. das Messen einer Längendehnung in G01B.
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| G01M | Prüfen der statischen oder dynamischen Massenverteilung rotierender Teile von Maschinen oder Konstruktionen; Prüfen von Konstruktionsteilen oder Apparaten, soweit nicht anderweitig vorgesehen |
| | Anmerkung:- Es sind die dem Titel der Klasse G01 folgenden Anmerkungen zu beachten.
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| G01M 1/00 | Prüfen der statischen oder dynamischen Massenverteilung rotierender Teile von Maschinen oder Konstruktionen [1, 2006.01] |
| G01M 1/02 | . | Einzelheiten von Auswuchtmaschinen oder -vorrichtungen [1, 2006.01] |
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| G01M 1/04 | . . | Ausbildung der Lagerstützvorrichtung zur Aufnahme des zu prüfenden Körpers [1, 2006.01] |
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| G01M 1/06 | . . | Ausbildung der Antriebsvorrichtung zur Aufnahme des zu prüfenden Körpers [1, 2006.01] |
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| G01M 1/08 | . . | Instrumente zur unmittelbaren Anzeige der Größe und Phase der Unwucht [1, 2006.01] |
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| G01M 1/10 | . | Bestimmen des Trägheitsmoments [1, 2006.01] |
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| G01M 1/12 | . | Statisches Auswuchten; Bestimmen der Schwerpunktslage (durch Bestimmen der Unwucht G01M 1/14) [1, 2006.01] |
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| G01M 1/14 | |
| G01M 1/16 | . . | durch Pendeln oder Rotieren des zu prüfenden Körpers [1, 2006.01] |
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| G01M 1/18 | . . . | und durch Auslaufen des Körpers aus einer Drehzahl, die über der Betriebsdrehzahl liegt [1, 2006.01] |
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| G01M 1/20 | . . . | und durch Anwenden äußerer Kompensationskräfte aufgrund von Unwucht [1, 2006.01] |
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| G01M 1/22 | . . . | und Umwandeln der durch Unwucht hervorgerufenen Schwingungen in elektrische Größen [1, 2006.01] |
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| G01M 1/24 | . . . | Vornahme des Auswuchtens an nicht starren Umlaufkörpern, z.B. Kurbelwellen [1, 2006.01] |
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| G01M 1/26 | . . . | mit besonderer Markierung, z.B. durch Bohren [1, 2006.01] |
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| G01M 1/28 | . . . | besonders ausgebildet zum Bestimmen der Unwucht des Körpers an Ort und Stelle, z.B. von Fahrzeugrädern [1, 2006.01] |
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| G01M 1/30 | . | Ausgleichen der Unwucht (G01M 1/38 hat Vorrang) [1, 2006.01] |
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| G01M 1/32 | . . | durch Hinzufügen von Material zu dem zu prüfenden Körper, z.B. durch Ausgleichsgewichte [1, 2006.01] |
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| G01M 1/34 | . . | durch Entfernen von Material aus dem zu prüfenden Körper, z.B. aus dem Reifenprofil [1, 2006.01] |
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| G01M 1/36 | . . | durch Einstellen der Lage von in dem zu prüfenden Körper eingebauten Massen [1, 2006.01] |
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| G01M 1/38 | . | Kombinierte Maschinen oder Vorrichtungen sowohl zum Bestimmen als auch zum Ausgleich der Unwucht [1, 2006.01] |
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| G01M 3/00 | Untersuchen der Dichtheit und Festigkeit von Konstruktionen gegen Fluide [1, 2006.01] |
| G01M 3/02 | . | durch Gas, Flüssigkeit oder Vakuum [1, 2006.01] |
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| G01M 3/04 | . . | durch Nachweis der Anwesenheit von Gas oder Flüssigkeit an der Leckstelle [1, 2006.01] |
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| G01M 3/06 | . . . | durch Beobachten von Blasen in einem Flüssigkeitsbecken [1, 2006.01] |
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| G01M 3/08 | . . . . | für Rohre, Kabel oder Röhren; für Rohranschlüsse oder Rohrdichtungen; für Ventile [1, 2006.01] |
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| G01M 3/10 | . . . . | für Behälter, z.B. Heizkörper [1, 2006.01] |
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| G01M 3/12 | . . . | durch Beobachten elastischer Schichten oder Überzüge, z.B. Seifenwasser [1, 2006.01] |
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| G01M 3/14 | . . . . | für Rohre, Kabel oder Röhren; für Rohranschlüsse oder Rohrdichtungen; für Ventile [1, 2006.01] |
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| G01M 3/16 | |
| G01M 3/18 | . . . . | für Rohre, Kabel oder Röhren; für Rohranschlüsse oder Rohrdichtungen; für Ventile [1, 2006.01] |
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| G01M 3/20 | . . . | mit besonderen Stoffen zum Ausfindigmachen, z.B. Farbstoff, fluoreszierender Stoff, radioaktiver Stoff [1, 2006.01] |
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| G01M 3/22 | . . . . | für Rohre, Kabel oder Röhren; für Rohranschlüsse oder Rohrdichtungen; für Ventile [1, 2006.01] |
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| G01M 3/24 | . . . | mit Infraschall-, Schall- oder Ultraschallschwingungen [1, 2006.01] |
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| G01M 3/26 | . . | durch Messen der Abnahme oder Zunahme des Gases oder der Flüssigkeit, z.B. durch druckempfindliche Vorrichtungen, durch Strömungsdetektoren [1, 2, 2006.01] |
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| G01M 3/28 | . . . | für Rohre, Kabel oder Röhren; für Rohranschlüsse oder Rohrdichtungen; für Ventile [1, 2, 2006.01] |
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| G01M 3/30 | . . . . | mit fortschreitender Verdrängung eines Gases oder einer Flüssigkeit durch ein anderes bzw. eine andere [1, 2, 2006.01] |
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| G01M 3/32 | . . . | für Behälter, z.B. Heizkörper [1, 2, 2006.01] |
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| G01M 3/34 | . . . . | durch Prüfen der Fähigkeit der Behälter, Vakuum aufrechtzuerhalten, z.B. bei Dosenprüfmaschinen [1, 2, 2006.01] |
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| G01M 3/36 | . . | durch Feststellen einer Änderung in den Abmessungen des zu prüfenden Körpers [1, 2006.01] |
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| G01M 3/38 | . | mittels Licht (G01M 3/02 hat Vorrang) [1, 2006.01] |
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| G01M 3/40 | . | mittels elektrischer Mittel, z.B. durch Beobachten elektrischer Entladungen [1, 2006.01] |
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| G01M 5/00 | Untersuchen der Elastizität von Konstruktionen, z.B. Durchbiegung von Brücken, Flugzeugtragflächen (G01M 9/00 hat Vorrang) [1, 2006.01] |
| G01M 7/00 | Schwingungsprüfungen von Bauteilen oder Maschinenteilen; Stoßprüfung von Konstruktionsteilen oder Maschinenteilen (G01M 9/00 hat Vorrang) [1, 2006.01] |
| G01M 7/02 | . | Schwingungsprüfung [5, 2006.01] |
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| G01M 7/04 | . . | Prüfstände mit Schwingungsanregung in nur einer Richtung [5, 2006.01] |
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| G01M 7/06 | . . | Prüfstände mit Schwingungsanregung in einer Mehrzahl von Richtungen [5, 2006.01] |
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| G01M 7/08 | . | Stoßprüfung [5, 2006.01] |
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| G01M 9/00 | Aerodynamische Prüfung; Einrichtungen in oder an Windkanälen [1, 2006.01] |
| G01M 9/02 | . | Windkanäle [5, 2006.01] |
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| G01M 9/04 | . . | Einzelheiten [5, 2006.01] |
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| G01M 9/06 | . | Messanordnungen besonders ausgebildet für aerodynamisches Prüfen [5, 2006.01] |
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| G01M 9/08 | . | Aerodynamische Modelle [5, 2006.01] |
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| G01M 10/00 | Hydrodynamisches Prüfen; Anordnungen in oder an Schleppversuchstanks oder Wasserkanälen [1, 2006.01] |
| G01M 11/00 | Prüfen optischer Apparate; Prüfen von Aufbauten oder Maschinenteilen durch optische Verfahren, soweit nicht anderweitig vorgesehen [1, 2006.01] |
| G01M 11/02 | . | Prüfen optischer Eigenschaften [1, 2006.01] |
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| G01M 11/04 | . . | optische Bänke dafür [1, 2006.01] |
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| G01M 11/06 | . . | Prüfen der Ausrichtung von Scheinwerfern an Fahrzeugen [1, 2006.01] |
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| G01M 11/08 | . | Prüfen mechanischer Eigenschaften [1, 2006.01] |
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| G01M 13/00 | Prüfen von Maschinenteilen [1, 2006.01, 2019.01] |
| G01M 13/003 | . | Ventile von Maschinen (Prüfen von Ventilen auf Dichtheit G01M 3/00) [2019.01] |
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| G01M 13/005 | |
| G01M 13/02 | . | Getriebe; Übertragungsmechanismen [1, 2006.01, 2019.01] |
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| G01M 13/021 | |
| G01M 13/022 | . . | Kupplungen, die Leistung übertragen [2019.01] |
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| G01M 13/023 | . . | Endlose Elemente, die Leistung übertragen, z.B. Bänder oder Ketten [2019.01] |
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| G01M 13/025 | . . | Prüfstände mit rotierenden Antriebsmitteln und Mitteln zum Belasten; Lastsimulation oder Antriebssimulation [2019.01] |
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| G01M 13/026 | . . . | Prüfstände vom Typ eines geschlossenen mechanischen Kreislaufs, d.h. umfassend ein Getriebesystem, welches einen geschlossenen mechanischen Kreislauf in Kombination mit dem zu prüfendem Objekt bildet [2019.01] |
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| G01M 13/027 | . . | Prüfstände mit Kraft anwendenden Mitteln, z.B. Belasten von Antriebswellen entlang mehrerer Richtungen [2019.01] |
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| G01M 13/028 | . . | Akustische oder Vibrationsanalyse [2019.01] |
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| G01M 13/04 | . | Lager [1, 2006.01, 2019.01] |
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| G01M 13/045 | . . | Akustische oder Vibrationsanalyse [2019.01] |
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| G01M 15/00 | Prüfen von Kraft- und Arbeitsmaschinen [1, 4, 2006.01] |
| G01M 15/02 | . | Einzelheiten oder Zubehör von Prüfgeräten [2006.01] |
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| G01M 15/04 | . | Prüfen von Verbrennungskraftmaschinen [2006.01] |
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| G01M 15/05 | . . | durch kombinierte Überwachung von zwei oder mehr unterschiedlichen Motorparametern [2006.01] |
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| | Anmerkung:- Gruppe G01M 15/05 hat Vorrang vor den Gruppen G01M 15/06-G01M 15/12
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| G01M 15/06 | . . | durch Überwachung der Position von Kolben oder Kurbelwellen [2006.01] |
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| G01M 15/08 | . . | durch Überwachung des Drucks in Zylindern [2006.01] |
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| G01M 15/09 | . . | durch Überwachung des Drucks in Fluidleitungen, z.B. in Schmierungs- oder Kühlungsteilen [2006.01] |
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| G01M 15/10 | . . | durch Überwachung von Abgasen [2006.01] |
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| G01M 15/11 | . . | durch Erfassen von Fehlzündungen [2006.01] |
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| G01M 15/12 | . . | durch Überwachung von Schwingungen [2006.01] |
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| G01M 15/14 | . | Prüfen von Gasturbinen oder Strahltriebwerken [2006.01] |
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| G01M 17/00 | Prüfen von Fahrzeugen (Prüfen der Dichtigkeit G01M 3/00; Prüfen elastischer Eigenschaften von Karosserien oder Fahrgestellen, z.B. Torsionsprüfung, G01M 5/00; Prüfen der Ausrichtung von Scheinwerfern an Fahrzeugen G01M 11/06; Prüfen von Kraft- und Arbeitsmaschinen G01M 15/00) [1, 2006.01] |
| G01M 17/007 | . | Radfahrzeuge oder Kettenfahrzeuge [Raupenketten-Fahrzeuge] (G01M 17/08 hat Vorrang) [6, 2006.01] |
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| G01M 17/013 | |
| G01M 17/02 | . . | Reifen [1, 6, 2006.01] |
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| G01M 17/03 | . . | Ketten oder Raupen [6, 2006.01] |
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| G01M 17/04 | . . | Aufhängung oder Dämpfung [1, 6, 2006.01] |
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| G01M 17/06 | . . | Steuerverhalten; Rollverhalten [1, 6, 2006.01] |
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| G01M 17/08 | . | Eisenbahnfahrzeuge [6, 2006.01] |
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| G01M 17/10 | . . | Aufhängungen, Achsen oder Räder [6, 2006.01] |
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| G01M 99/00 | Sachverhalte, soweit nicht in anderen Gruppen dieser Unterklasse vorgesehen [2011.01] |