| G | Sektion G — Physik |
| | Anmerkung:- In dieser Sektion wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Veränderliche" bedeutet ein charakteristisches Merkmal oder eine Eigenschaft, z.B. eine Abmessung, einen physikalischen Zustand, wie Temperatur, eine Beschaffenheit, wie Dichte oder Farbe, die an einer bestimmten Sache, z.B. an einem Gegenstand, einer Stoffmenge, einem Lichtstrahl und in einem bestimmten Augenblick gemessen werden kann; die Veränderliche kann sich ändern, sodass ihr Zahlenwert zu verschiedenen Zeiten oder unter verschiedenen Bedingungen oder in bestimmten Fällen verschieden groß sein kann. Die Veränderliche kann aber auch für eine bestimmte Sache unter gewissen Bedingungen oder für praktische Zwecke konstant sein, z.B. kann die Länge eines Stabes für viele Zwecke als konstant angesehen werden.
- Es sind die Definitionen von Begriffen oder Ausdrücken zu beachten. Einige sind in den Anmerkungen zu einzelnen Klassen dieser Sektion enthalten, siehe besonders die Definition zu "Messen" in Klasse G01. Andere sind in Abschnitt 187 des Handbuchs zur IPC enthalten, siehe insbesondere die Erklärungen zu "Steuern" und "Regeln".
- Das Klassifizieren kann in dieser Sektion mehr Schwierigkeiten als in anderen Sektionen bereiten, weil die Unterscheidung zwischen verschiedenen Anwendungsgebieten in sehr viel stärkerem Ausmaß auf Unterschieden in der Absicht des Benutzers als auf konstruktiven Unterschieden oder auf Unterschieden in der Art der Verwendung der Erfindung beruht, und auch, weil die hier behandelten Gegenstände im Wesentlichen eher Einrichtungen oder Kombinationen mit gemeinsamem Wesen oder gemeinsamen Bestandteilen darstellen als "Dinge" betreffen, die schon für sich unterscheidbar sind. So kann eine Information, z.B. eine Reihe von Symbolen, zum Zwecke der Unterrichtung oder der Reklame, umfasst von Klasse G09, dargestellt werden, um Messresultate anzuzeigen, umfasst von Klasse G01, um eine Information von oder zu einer entfernten Stelle zu übermitteln, umfasst von Klasse G08. Die zur Beschreibung der Verwendung gemachten Angaben hängen von Merkmalen ab, die für die Form des betreffenden Gerätes unwesentlich sein können, z.B. Merkmale, die die erwünschte Wirkung auf die Person betreffen, die die Darstellung wahrnimmt, oder solche, die sich auf die Darstellung von aus der Ferne gesteuerten Informationen beziehen. Ferner kann eine Einrichtung, die auf eine Zustandsänderung, z.B. im Druck einer Flüssigkeit, anspricht, ohne Änderung der Einrichtung dazu benutzt werden, Angaben über diesen Druck, umfasst von Unterklasse G01L, oder über einen anderen Zustand, der mit dem Druck zusammenhängt, zu geben, eine andere Unterklasse von G01, z.B. G01K für die Temperatur, den Druck oder seinen Verlauf, umfasst von Unterklasse G07C, aufzuzeichnen, einen Alarm auszulösen, umfasst von Unterklasse G08B oder um andere Einrichtungen zu steuern, umfasst von Klasse G05.
- Das Klassifikationssystem soll es möglich machen, Gegenstände ähnlicher Natur, wie oben angegeben, an gleicher Stelle zu klassifizieren, und es ist deshalb besonders wichtig, den Kern jedes technischen Gegenstandes zu bestimmen, bevor er genau klassifiziert werden kann.
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| G01 | Messen; Prüfen |
| | Anmerkung:- Diese Klasse umfasst zusätzlich zu "eigentlichen" Messinstrumenten auch andere Anzeige- oder Aufzeichnungsvorrichtungen entsprechender Bauart und auch Signal- oder Steuervorrichtungen, soweit diese das Messen (wie in Anmerkung 2 unten definiert) betreffen und sie nicht für Zwecke des Signalisierens oder Steuerns besonders ausgebildet sind.
- In dieser Klasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Messen" umfasst beträchtlich mehr, als dies seiner ursprünglichen und grundlegenden Bedeutung entspricht. Im ursprünglichen Sinn bedeutet es, eine zahlenmäßige Darstellung für den Wert einer Veränderlichen in Bezug auf eine Einheit oder ein Normal oder in Bezug auf eine andere Veränderliche derselben Art zu finden, z.B. Angeben einer Länge durch Einheiten einer anderen Länge, wie das bei der Längenmessung mit einem Maßstab der Fall ist. Der Wert kann (wie erwähnt) unmittelbar oder durch das Messen einer anderen Veränderlichen, auf deren Wert die gesuchte Veränderliche bezogen werden kann, erhalten werden, z.B. das Messen von Temperaturänderungen durch Messen einer sich ergebenden Änderung der Länge einer Quecksilbersäule.
- Da jedoch dieselbe Vorrichtung oder dasselbe Instrument - anstatt eine unmittelbare Anzeige zu geben - auch dazu benutzt werden kann, eine Registrierung zu bewirken oder ein Signal für einen Anzeige- oder Steuervorgang in Gang zu setzen oder um zusammen mit anderen Vorrichtungen oder Instrumenten ein zusammengefasstes Ergebnis aus der Messung von zwei oder mehr Veränderlichen gleicher oder unterschiedlicher Art zu liefern, ist es nötig, den Begriff "Messen" so weit zu fassen, dass dazu auch jede Maßnahme gehört, die es ermöglicht, zu einer solchen zahlenmäßigen Darstellung durch zusätzliche Anwendung irgendeiner Art von Umformung eines Wertes in Ziffern zu gelangen. So kann die Darstellung in Ziffern durch digitale Anzeige oder durch Ablesen einer Skala erfolgen, oder eine Darstellung kann ohne Gebrauch von Ziffern bewirkt werden, z.B. durch ein wahrnehmbares (veränderliches) charakteristisches Merkmal der Sache (z.B. eines Gegenstands, einer Substanz, eines Lichtstrahls), deren zu messende Veränderliche eine Eigenschaft oder ein Zustand oder ein diesen vergleichbares Merkmal ist (z.B. die entsprechende Stellung eines Gliedes ohne jede Skala, eine entsprechende, irgendwie erzeugte Spannung).
- In vielen Fällen erfolgt keine Anzeige der Absolutwerte, sondern nur die Anzeige der Abweichung von oder der Übereinstimmung mit einem Normal oder einer vorgegebenen Größe (deren Wert zahlenmäßig bekannt sein kann oder nicht); das Normal oder die vorgegebene Größe kann der Wert einer anderen Veränderlichen gleicher Art, aber einer anderen Sache (z.B. ein Standardmaß) oder derselben Sache zu einem anderen Zeitpunkt sein. In ihrer einfachsten Form kann eine Messung nur die Anzeige der An- oder Abwesenheit eines Zustandes oder einer Eigenschaft, z.B. einer Bewegung (in jeder oder einer bestimmten Richtung), betreffen oder sich darauf beziehen, ob eine Veränderliche einen bestimmten Wert überschreitet.
- Es sind die den Titeln der Klasse B81 und der Unterklasse B81B folgenden Anmerkungen bezüglich "Mikrostrukturbauelemente" und "Mikrostruktursysteme" und die dem Titel der Unterklasse B82B folgende Anmerkung bezüglich "Nanostrukturen" zu beachten.
- Es sind die dem Titel der Sektion G folgenden Anmerkungen zu beachten, insbesondere die Definition des Begriffs "Veränderliche".
- Bei vielen Messanordnungen wird eine erste Veränderliche, die gemessen werden soll, in eine zweite oder in weitere Veränderliche umgeformt. Die zweite oder die weiteren Veränderlichen können sein:
- ein Zustand im Messobjekt, der mit der ersten Variablen in Beziehung steht, oder
- eine Verschiebung eines Messobjekts. Weitere Umformungen können notwendig sein.
- Bei der Klassifizierung einer solchen Anordnung ist
- der Schritt oder jeder Schritt der Umformung zu klassifizieren, der von Interesse ist, oder
- wenn nur die Messung als Ganzes von Interesse ist, dann ist die erste Veränderliche an der zutreffenden Stelle zu klassifizieren.
- Das ist insbesondere wichtig, wenn zwei oder mehr Umformungen stattfinden; wenn etwa eine erste Veränderliche, z.B. Druck, in eine zweite Veränderliche, z.B. die optische Eigenschaft eines Sensors, umgeformt wird und die zweite Veränderliche mittels einer dritten Veränderlichen, z.B. ein elektrischer Effekt, dargestellt wird. In einem solchen Fall sollten folgende Klassifikationsstellen in Betracht gezogen werden: Die Stelle für die Umformung der ersten Veränderlichen, die Stelle für die Messung des Zustands, der durch die erste Veränderliche hervorgerufen wird, Unterklasse G01D für die Anzeige der Messung und schließlich, falls es sie gibt, die Stelle für die Messung als Ganzes.
- Das Messen der Veränderung des Wertes einer physikalischen Eigenschaft ist in dieselbe Unterklasse zu klassifizieren wie das Messen dieser physikalischen Eigenschaft selbst, z.B. das Messen einer Längendehnung in G01B.
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| G01G | Wägen |
| | Anmerkung:- Es sind die dem Titel der Klasse G01 folgenden Anmerkungen zu beachten.
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| G01G 1/00 | Wägevorrichtungen mit einem Gegengewicht oder einer anderen Gegengewichtsmasse [1, 2006.01] |
| G01G 1/02 | . | Neigungswaagen [1, 2006.01] |
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| G01G 1/04 | . . | Neigungshebel mit einer festen Drehachse [1, 2006.01] |
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| G01G 1/06 | . . . | mit mehreren Neigungshebeln [1, 2006.01] |
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| G01G 1/08 | . . | Neigungshebel mit sich bewegender Drehachse, z.B. mit Stützkurve [1, 2006.01] |
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| G01G 1/10 | . . . | mit mehreren Neigungshebeln [1, 2006.01] |
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| G01G 1/12 | . . | Bauliche Anordnungen zum Erhalten gleichmäßiger Skalenteilung [1, 2006.01] |
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| G01G 1/14 | . . | Vorrichtungen zum Temperaturausgleich [1, 2006.01] |
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| G01G 1/16 | . . | Vorrichtungen zum Ausgleich des Schiefstehens [1, 2006.01] |
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| G01G 1/18 | . | Balkenwaagen [1, 2006.01] |
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| G01G 1/20 | . . | unterschalige Balkenwaagen mit losen Gegengewichten [1, 2006.01] |
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| G01G 1/22 | . . . | für Präzisionswägungen [1, 2006.01] |
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| G01G 1/24 | . . | Plattform-Waagen, d.h. oberschalige Waagen [1, 2006.01] |
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| G01G 1/26 | . . | mit fest zugeordnetem Gegengewicht oder einem Satz von fest zugeordneten Gegengewichten [Schaltgewichte] [1, 2006.01] |
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| G01G 1/28 | . . . | mit Vorrichtungen zum selbsttätigen Betätigen der Schaltgewichte entsprechend der Last [1, 2006.01] |
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| G01G 1/29 | . . . . | mit elektrischen oder elektromechanischen Regel- oder Steuereinrichtungen [3, 2006.01] |
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| G01G 1/30 | . . . | mit Kettenausgleichsvorrichtung [1, 2006.01] |
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| G01G 1/32 | . . . | mit Reitergewichten [1, 2006.01] |
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| G01G 1/34 | . . . | mit einem festen Gegengewicht und mit entfernbaren Substitutionsgewichten [1, 2006.01] |
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| G01G 1/36 | . . . | mit längs des Waagebalkens verschiebbaren Gegengewichten, z.B. Laufgewichtswaagen [1, 2006.01] |
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| G01G 1/38 | . . . . | mit selbsttätig verschiebbarem Gegengewicht [1, 2006.01] |
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| G01G 1/40 | . . | besonders ausgebildet für Wägen durch Substitution [1, 2006.01] |
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| G01G 1/42 | . . | mit Vorrichtungen zum Temperaturausgleich [1, 2006.01] |
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| G01G 3/00 | Wägevorrichtungen mit einer elastisch verformbaren Auswägevorrichtung, z.B. Federwaagen [1, 2006.01] |
| G01G 3/02 | . | mit einer Schraubenfeder [1, 2006.01] |
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| G01G 3/04 | . . | mit mehreren Federn [1, 2006.01] |
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| G01G 3/06 | . | mit einer Spiralfeder [1, 2006.01] |
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| G01G 3/08 | . | mit einer Blattfeder [1, 2006.01] |
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| G01G 3/10 | . | mit einer auf Torsion beanspruchten Auswägevorrichtung [1, 2006.01] |
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| G01G 3/12 | . | mit einem festen, während des Wägens auf Druck oder Zug beanspruchten Messkörper [1, 2006.01] |
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| G01G 3/13 | . . | mit piezo-elektrischen oder piezo-resistiven Eigenschaften [3, 2006.01] |
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| G01G 3/14 | . . | Messung der Veränderung des elektrischen Widerstandes (G01G 3/13 hat Vorrang) [1, 3, 2006.01] |
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| G01G 3/142 | . . . | besonders dafür ausgebildete Schaltungsanordnungen [3, 2006.01] |
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| G01G 3/145 | . . . . | unter Vergleich mit einem Bezugswert (G01G 3/147 hat Vorrang) [3, 2006.01] |
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| G01G 3/147 | . . . . | mit digitaler Zählung [3, 2006.01] |
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| G01G 3/15 | . . | mit sich durch die Belastung ändernden magnetischen Eigenschaften [1, 2006.01] |
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| G01G 3/16 | . . | mit sich durch die Belastung ändernder Eigenfrequenz [1, 2006.01] |
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| G01G 3/18 | . | Vorrichtungen zum Temperaturausgleich [1, 2006.01] |
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| G01G 5/00 | Wägevorrichtungen mit Fluid-Lastausgleich [1, 2006.01] |
| G01G 5/02 | . | mit einem Schwimmer oder einem lastabhängig verschiedenen tief in die Flüssigkeit eintauchenden Körper [hydrostatisch] [1, 2006.01] |
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| G01G 5/04 | . | mit Vorrichtungen zum Messen des lastabhängigen Druckes auf eine Flüssigkeit [1, 2006.01] |
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| G01G 5/06 | . . | unter Verwendung von elektrischen Anzeigeeinrichtungen [3, 2006.01] |
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| G01G 7/00 | Wägevorrichtungen mit magnetischem, elektromagnetischem oder elektrostatischem Lastausgleich oder mit den in den Gruppen G01G 1/00-G01G 5/00 nicht vorgesehenen Lastausgleichsvorrichtungen [1, 2006.01] |
| G01G 7/02 | . | mit elektromagnetischem Lastausgleich [1, 2006.01] |
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| G01G 7/04 | . . | mit Steuer- oder Regelvorrichtungen für den Strom durch den Elektromagneten [1, 2006.01] |
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| G01G 7/06 | . | mit elektrostatischem Lastausgleich [1, 2006.01] |
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| G01G 9/00 | Wäge-Verfahren oder -Vorrichtungen, soweit nicht in den Gruppen G01G 1/00-G01G 7/00 vorgesehen [1, 2006.01] |
| G01G 11/00 | Vorrichtungen zum Wägen eines ununterbrochenen Stroms eines Materials während des Fließens; Förderbandwaagen [1, 2006.01] |
| G01G 11/02 | . | mit mechanischen gewichtsempfindlichen Vorrichtungen [1, 2006.01] |
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| G01G 11/04 | . | mit elektrischen gewichtsempfindlichen Vorrichtungen [1, 2006.01] |
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| G01G 11/06 | . | mit Fluid in gewichtsempfindlichen Vorrichtungen [1, 2006.01] |
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| G01G 11/08 | . | mit Einrichtungen zum Steuern oder Regeln der Zuführungs- oder Abgabegeschwindigkeit [1, 2006.01] |
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| G01G 11/10 | . . | durch Steuern der Höhe des Wiegeguts auf dem Band [1, 2006.01] |
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| G01G 11/12 | . . | durch Steuern oder Regeln der Bandgeschwindigkeit [1, 2006.01] |
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| G01G 11/14 | . | mit Summen- oder Integrationsvorrichtungen [1, 2006.01] |
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| G01G 11/16 | . . | Elektrische oder elektronische Vorrichtungen [3, 2006.01] |
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| G01G 11/18 | . . . | mit digitaler Zählung [3, 2006.01] |
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| G01G 11/20 | . . | Mechanische Vorrichtungen [3, 2006.01] |
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| G01G 13/00 | Wägevorrichtungen mit selbsttätiger Zuführung oder Entladung zum Auswägen von Wiegegutchargen (zum Wägen eines kontinuierlichen Stromes G01G 11/00; Kontrollwägen G01G 15/00; zum Wägen von Strömungsmitteln G01G 17/04; Wägen des zu mischenden Gutes zwecks gleichmäßigen Zuteilens G01G 19/22; kombinatorisches Wägen G01G 19/387) [1, 5, 2006.01] |
| G01G 13/02 | . | Einrichtungen zum selbsttätigen Beladen von Lastschalen oder anderen Gefäßen, z.B. vorhandene Behälter unter der Steuerung oder Regelung des Wägemechanismus [1, 2006.01] |
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| G01G 13/04 | . . | mit Feinstrom- Zuführungseinrichtungen, gesteuert oder geregelt vom Wägemechanismus, um den Behälter bis zum Sollgewicht aufzufüllen [1, 2006.01] |
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| G01G 13/06 | . . . | bei denen der Gutstrom aus einem Bunker oder einer Rutsche erfolgt [1, 2006.01] |
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| G01G 13/08 | . . . | bei denen der Gutstrom durch mechanische Fördermittel erfolgt, z.B. durch Förderbänder oder durch Schüttelförderer [1, 2006.01] |
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| G01G 13/10 | . . . | bei denen der Gutstrom durch pneumatische Fördermittel erfolgt, z.B. Zuführung eines körnigen Materials mittels Fluids [1, 2006.01] |
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| G01G 13/12 | . . | Anordnungen zum Ausgleich von Wiegegut, das nach dem Absperren noch zufließt [1, 2006.01] |
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| G01G 13/14 | . . | Anordnungen zum Bestimmen oder zum Ausgleichen des Gewichts eines leeren Behälters, z.B. eines abnehmbaren Behälters [1, 2006.01] |
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| G01G 13/16 | . | Einrichtungen zum selbsttätigen Entladen der Lastschale unter der Steuerung oder Regelung des Wägemechanismus [1, 2006.01] |
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| G01G 13/18 | . . | durch Ventile oder Klappen im Behälterboden [1, 2006.01] |
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| G01G 13/20 | . . | durch Schneckenförderer in der Lastschale [1, 2006.01] |
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| G01G 13/22 | . . | durch Kippen oder Drehen der Lastschale [1, 2006.01] |
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| G01G 13/24 | . | Steuer- oder Regelanordnungen für einen Wägemechanismus zum selbsttätigen Zuführen oder Entladen [1, 2006.01] |
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| G01G 13/26 | . . | mit Fluiddrucksystem [1, 2006.01] |
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| G01G 13/28 | . . | mit Änderung einer elektrischen Veränderlichen, die zum Steuern des Be- oder Entladens des Gefäßes benutzt wird [1, 2006.01] |
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| G01G 13/285 | . . . | unter Vergleich mit einem Bezugswert (G01G 13/29 hat Vorrang) [3, 2006.01] |
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| G01G 13/29 | . . . | mit digitaler Zählung [3, 2006.01] |
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| G01G 13/295 | . . . | zur Steuerung oder Regelung der selbsttätigen Beladung des Gefäßes [3, 2006.01] |
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| G01G 13/30 | . . | mit Endschaltern oder die Stellungen abtastenden Schaltern [1, 2006.01] |
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| G01G 13/32 | . . . | mit fotoelektrischen Vorrichtungen [1, 2006.01] |
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| G01G 13/34 | . . | mit mechanischen, durch den Wägemechanismus beeinflussten Verbindungen [1, 2006.01] |
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| G01G 15/00 | Anordnungen zum Nachprüfen von in abnehmbaren Behältern verteiltem Wiegegut [1, 2006.01] |
| G01G 15/02 | . | mit einer Vorkehrung zum Zusetzen oder Entfernen einer bestimmten Wiegegutmenge, um das gewünschte Netto-Gewicht zu erhalten (Feinstrom-Zuführungseinrichtungen für selbsttätiges Chargen-Wägen G01G 13/04) [1, 2006.01] |
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| G01G 15/04 | . | mit einer Vorkehrung zum Zusetzen oder Entfernen einer bestimmten Wiegegutmenge, um das gewünschte Brutto-Gewicht zu erhalten (Feinstrom-Zuführungseinrichtungen für selbsttätiges Chargen-Wägen G01G 13/04) [1, 2006.01] |
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| G01G 17/00 | Vorrichtungen oder Verfahren zum Wägen eines Wiegeguts von besonderer Form oder Eigenschaft (Gewichtsbestimmung durch Messen des Volumens G01F) [1, 2006.01] |
| G01G 17/02 | . | zum Wägen von fadenförmigem oder blattförmigem Wiegegut [1, 2006.01] |
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| G01G 17/04 | . | zum Wägen von Fluiden, z.B. Gasen, Pasten [1, 2006.01] |
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| G01G 17/06 | . . | mit Einrichtungen zum Steuern oder Regeln der Zuführung oder der Abgabe [1, 2006.01] |
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| G01G 17/08 | . | zum Wägen von Vieh [1, 2006.01] |
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| G01G 19/00 | Wägevorrichtungen und Wägeverfahren für besondere Zwecke, soweit nicht in den Gruppen G01G 11/00-G01G 17/00 vorgesehen [1, 2006.01] |
| G01G 19/02 | . | zum Wägen von mit Rädern versehenen oder rollenden Körpern, z.B. Fahrzeugen [1, 2006.01] |
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| G01G 19/03 | |
| G01G 19/04 | . . | zum Wägen von Eisenbahnfahrzeugen [1, 2006.01] |
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| G01G 19/06 | . . . | von Hängebahnen [1, 2006.01] |
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| G01G 19/07 | . . | zum Wägen von Flugzeugen [1, 2006.01] |
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| G01G 19/08 | . | zum Einbau in Fahrzeuge [1, 2006.01] |
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| G01G 19/10 | . . | mit Fluid-Lastausgleich [1, 2006.01] |
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| G01G 19/12 | . . | mit elektrischer Auswägevorrichtung [1, 2006.01] |
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| G01G 19/14 | . | zum Wägen hängender Lasten (G01G 3/00 hat Vorrang) [1, 2006.01] |
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| G01G 19/16 | . . | mit Fluid-Lastausgleich [1, 2006.01] |
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| G01G 19/18 | . . | mit elektrischer Auswägevorrichtung [1, 2006.01] |
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| G01G 19/20 | . . | zum Wägen unruhiger Lasten [1, 2006.01] |
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| G01G 19/22 | . | zum Zuteilen von miteinander zu mischenden Gutkomponenten vor ihrem Mischen [1, 2006.01] |
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| G01G 19/24 | . . | mit einer einzigen Wägevorrichtung [Gattierwaage] [1, 2006.01] |
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| G01G 19/26 | . . . | mit zwei oder mehr Auswägehebeln [1, 2006.01] |
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| G01G 19/28 | . . . | mit Fluid-Lastausgleich [1, 2006.01] |
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| G01G 19/30 | . . . | mit elektrischer Auswägevorrichtung [1, 2006.01] |
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| G01G 19/32 | . . | mit zwei oder mehr Wägevorrichtungen [Chargenwaage] [1, 2006.01] |
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| G01G 19/34 | . . | mit elektrischen Steuervorrichtungen [1, 2006.01] |
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| G01G 19/36 | . . | mit mechanischen Steuervorrichtungen [1, 2006.01] |
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| G01G 19/38 | . . | mit einer Programmsteuerung, z.B. durch Lochstreifen [1, 2006.01] |
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| G01G 19/387 | . | für kombinatorisches Wägen, d.h. Auswahl einer Kombination von Gegenständen, deren Gesamtgewicht oder Gesamtanzahl einem gewünschten Wert am nächsten kommt [5, 2006.01] |
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| G01G 19/393 | . . | unter Verwendung von zwei oder mehr Wägevorrichtungen [5, 2006.01] |
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| G01G 19/40 | . | mit Vorrichtungen zum Anzeigen, Aufzeichnen oder Errechnen des Preises oder anderer Größen, die vom Gewicht abhängen (Anzeigeeinrichtungen für Wägeapparate G01G 23/18; Aufzeichnungseinrichtungen für Wägeapparate G01G 23/18) [1, 2006.01] |
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| G01G 19/41 | . . | mit mechanischen Rechenvorrichtungen [1, 2006.01] |
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| G01G 19/413 | . . | mit elektromechanischen oder elektronischen Rechenvorrichtungen [1, 2006.01] |
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| G01G 19/414 | . . . | mit ausschließlich elektronischen Rechenvorrichtungen [5, 2006.01] |
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| G01G 19/415 | . . . . | kombiniert mit Aufzeichnungsvorrichtungen [5, 2006.01] |
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| G01G 19/417 | . . | mit Prüfvorrichtungen für die Rechenvorrichtung [1, 2006.01] |
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| G01G 19/42 | . . | zum Zählen durch Wägen (G01G 19/387 hat Vorrang) [1, 5, 2006.01] |
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| G01G 19/44 | . | zum Wägen von Personen [1, 2006.01] |
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| G01G 19/46 | . . | Federwaagen, für diesen Zweck besonders ausgebildet [1, 2006.01] |
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| G01G 19/48 | . . | Neigungswaagen, für diesen Zweck besonders ausgebildet [1, 2006.01] |
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| G01G 19/50 | . . | mit zusätzlichen Messvorrichtungen, z.B. für die Größe [1, 2006.01] |
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| G01G 19/52 | . | Wägevorrichtungen, mit anderen Gegenständen vereinigt, z.B. mit Haushaltsgegenständen (mit Spazierstöcken A45B 3/08) [1, 2006.01] |
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| G01G 19/54 | . . | mit Schreibgeräten oder Papiermessern [1, 2006.01] |
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| G01G 19/56 | . . | mit Werkzeughandgriffen oder Haushaltsgeräten [1, 2006.01] |
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| G01G 19/58 | . . | mit den Griffen von Handkoffern oder großen Koffern [1, 2006.01] |
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| G01G 19/60 | . . | mit einem Fischgerät, z.B. mit Angelruten [1, 2006.01] |
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| G01G 19/62 | . | Wägevorrichtungen zur Übergewichtserfassung oder Untergewichtserfassung [3, 2006.01] |
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| G01G 19/64 | . | Wägevorrichtungen mit Prozent-Anzeige, z.B. zur prozentuellen Anzeige des Gewichts in Bezug auf ein vorbestimmtes Ausgangsgewicht [3, 2006.01] |
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| G01G 21/00 | Einzelteile von Wägevorrichtungen [1, 2006.01] |
| G01G 21/02 | . | Anordnung von Lagern [1, 2006.01] |
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| G01G 21/04 | . . | von Schneidenlagern [1, 2006.01] |
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| G01G 21/06 | . . | von Kugellagern oder Rollenlagern [1, 2006.01] |
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| G01G 21/07 | . . | von Biegeplatten-Lagern [3, 2006.01] |
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| G01G 21/08 | . . | Lagerbefestigungs- und Einstellvorrichtungen [1, 2006.01] |
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| G01G 21/10 | . . | nachgebende Lager; Anordnung von Dämpfungsvorrichtungen [1, 2006.01] |
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| G01G 21/12 | . . | Aushängesicherungen [1, 2006.01] |
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| G01G 21/14 | . | Waagenhebel [1, 2006.01] |
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| G01G 21/16 | . . | Zusammengesetzte Waagenhebel; Verbindungen zwischen den Waagenhebeln [1, 2006.01] |
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| G01G 21/18 | . | Gehänge zwischen Waagenhebeln und Lastschale [1, 2006.01] |
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| G01G 21/20 | . . | für Präzisions-Waagen [1, 2006.01] |
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| G01G 21/22 | . | Lastschalen oder andere Lastgefäße; Lastplattformen [1, 2006.01] |
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| G01G 21/23 | . | Lagerung und Aufhängung von Lastplattformen (G01G 21/24 hat Vorrang) [3, 2006.01] |
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| G01G 21/24 | . | Parallellenker für Lastschalen [1, 2006.01] |
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| G01G 21/26 | . | Gegengewichte; Gegengewichtssätze; Gegengewichtshalter [1, 2006.01] |
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| G01G 21/28 | . | Waagengestelle; Waagengehäuse [1, 2006.01] |
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| G01G 21/30 | . | Staubschutzvorrichtungen [1, 2006.01] |
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| G01G 23/00 | Zusatzeinrichtungen für Wägevorrichtungen [1, 2006.01] |
| G01G 23/01 | . | Überprüfen und Eichen von Wägevorrichtungen [3, 2006.01] |
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| G01G 23/02 | . | Entlastungsmittel; Feststellmechanismen [1, 2006.01] |
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| G01G 23/04 | . . | für Präzisions-Wägevorrichtungen [1, 2006.01] |
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| G01G 23/06 | . | Mittel zur Schwingungsdämpfung, z.B. der Waagenhebel [1, 2006.01] |
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| G01G 23/08 | . . | durch Fluid [1, 2006.01] |
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| G01G 23/10 | . . | durch elektrische oder magnetische Mittel [1, 2006.01] |
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| G01G 23/12 | . . | besonders ausgebildet zum Verhindern von Schwingungen infolge der Bewegung der Last [1, 2006.01] |
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| G01G 23/14 | . | Vorrichtungen zum Bestimmen des Tara-Gewichts oder zum Aufheben desselben durch Einstellen auf Null, z.B. mechanisch betätigt (in Verbindung mit selbsttätigem Beladen G01G 13/14) [1, 2006.01] |
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| G01G 23/16 | . . | elektrisch oder magnetisch betätigt [1, 2006.01] |
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| G01G 23/18 | . | Anzeigevorrichtungen, z.B. für Fernanzeige; Aufzeichnungsvorrichtungen; Skalen, z.B. mit einer Teilung versehen [1, 2006.01] |
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| G01G 23/20 | . . | Anzeigen des Gewichts durch mechanische Vorrichtungen [1, 2006.01] |
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| G01G 23/22 | . . . | mit Preisanzeigern vereinigt [1, 2006.01] |
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| G01G 23/24 | . . . | mit logarithmischen Skalen [1, 2006.01] |
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| G01G 23/26 | . . . | Antrieb für das Anzeigeglied, z.B. mechanischer Verstärker [1, 2006.01] |
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| G01G 23/28 | . . . | mit Hilfsmarkierungen oder Speichermarkierungen [1, 2006.01] |
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| G01G 23/30 | . . . | mit Mitteln zum Beleuchten der Skala [1, 2006.01] |
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| G01G 23/32 | . . | Gewichtsanzeige mittels optischer Projektion [1, 2006.01] |
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| G01G 23/34 | . . . | mit Preisanzeigern vereinigt [1, 2006.01] |
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| G01G 23/35 | . . | Gewichtsanzeige durch fotografische Aufzeichnung [1, 2006.01] |
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| G01G 23/36 | . . | Gewichtsanzeige durch elektrische Mittel, z.B. unter Verwendung fotoelektrischer Zellen [1, 2006.01] |
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| G01G 23/365 | . . . | unter Vergleich mit einem Bezugswert (G01G 23/37 hat Vorrang) [1, 3, 2006.01] |
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| G01G 23/37 | . . . | mit numerischer Zählung [1, 2006.01] |
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| G01G 23/375 | . . . . | während der Bewegung eines codierten Elements [3, 2006.01] |
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| G01G 23/38 | . . | Aufzeichnungs- oder Codierungsvorrichtungen, für Wägevorrichtungen besonders ausgebildet [1, 2006.01] |
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| G01G 23/40 | . . . | mechanisch betätigt [1, 2006.01] |
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| G01G 23/42 | . . . | elektrisch betätigt [1, 2006.01] |
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| G01G 23/44 | . . . . | Codierungsvorrichtungen dafür [3, 2006.01] |
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| G01G 23/46 | . . . | Vorrichtungen, die die Aufzeichnung erst zulassen, wenn der Wägemechanismus zur Ruhe gekommen ist [3, 2006.01] |
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| G01G 23/48 | |