G
Sektion G — Physik
G01
Messen
;
Prüfen
G01G
Wägen
G01G 19/00
Wägevorrichtungen und Wägeverfahren für besondere Zwecke, soweit nicht in den Gruppen
G01G 11/00
-
G01G 17/00
vorgesehen
[1, 2006.01]
G01G 19/64
.
Wägevorrichtungen mit Prozent-Anzeige, z.B. zur prozentuellen Anzeige des Gewichts in Bezug auf ein vorbestimmtes Ausgangsgewicht
[3, 2006.01]