G
Sektion G — Physik
G01
Messen
;
Prüfen
G01G
Wägen
G01G 19/00
Wägevorrichtungen und Wägeverfahren für besondere Zwecke, soweit nicht in den Gruppen
G01G 11/00
-
G01G 17/00
vorgesehen
[1, 2006.01]
G01G 19/52
.
Wägevorrichtungen, mit anderen Gegenständen vereinigt, z.B. mit Haushaltsgegenständen
(mit Spazierstöcken
A45B 3/08
)
[1, 2006.01]
G01G 19/58
. .
mit den Griffen von Handkoffern oder großen Koffern
[1, 2006.01]