G
Sektion G — Physik
G01
Messen
;
Prüfen
G01G
Wägen
G01G 19/00
Wägevorrichtungen und Wägeverfahren für besondere Zwecke, soweit nicht in den Gruppen
G01G 11/00
-
G01G 17/00
vorgesehen
[1, 2006.01]
G01G 19/40
.
mit Vorrichtungen zum Anzeigen, Aufzeichnen oder Errechnen des Preises oder anderer Größen, die vom Gewicht abhängen
(Anzeigeeinrichtungen für Wägeapparate
G01G 23/18
;
Aufzeichnungseinrichtungen für Wägeapparate
G01G 23/18
)
[1, 2006.01]
G01G 19/41
. .
mit mechanischen Rechenvorrichtungen
[1, 2006.01]