G
Sektion G — Physik
G01
Messen
;
Prüfen
G01G
Wägen
G01G 17/00
Vorrichtungen oder Verfahren zum Wägen eines Wiegeguts von besonderer Form oder Eigenschaft
(Gewichtsbestimmung durch Messen des Volumens
G01F
)
[1, 2006.01]
G01G 17/04
.
zum Wägen von Fluiden, z.B. Gasen, Pasten
[1, 2006.01]
G01G 17/06
. .
mit Einrichtungen zum Steuern oder Regeln der Zuführung oder der Abgabe
[1, 2006.01]