| G01C | Messen von Entfernungen, Höhen, Neigungen oder Richtungen; Geodäsie; Navigation; Kreiselgeräte; Fotogrammmetrie oder Videogrammmetrie (Messen von Flüssigkeitsständen G01F; Messen von Entfernung oder Geschwindigkeit durch Empfang oder Ausstrahlung von Radiowellen oder anderer Wellen, beruhend auf Ausbreitungseffekten, z.B. Doppler-Effekt, Laufzeit, Ausbreitungsrichtung G01S) |
| G01C 21/00 | Navigation; Navigationsinstrumente, soweit sie nicht in den Gruppen G01C 1/00-G01C 19/00 vorgesehen (Messen einer von einem Fahrzeug auf dem Boden zurückgelegten Wegstrecke G01C 22/00; Steuerung oder Regelung der Position, des Kurses, der Höhe oder der Lage von Fahrzeugen G05D 1/00; von Straßenfahrzeugen, die die Übertragung von Navigationsanweisungen zum Fahrzeug einschließen G08G 1/0968) [1, 2006.01] |