| G01C | Messen von Entfernungen, Höhen, Neigungen oder Richtungen; Geodäsie; Navigation; Kreiselgeräte; Fotogrammmetrie oder Videogrammmetrie (Messen von Flüssigkeitsständen G01F; Messen von Entfernung oder Geschwindigkeit durch Empfang oder Ausstrahlung von Radiowellen oder anderer Wellen, beruhend auf Ausbreitungseffekten, z.B. Doppler-Effekt, Laufzeit, Ausbreitungsrichtung G01S) |
| G01C 5/00 | Höhenmessung; Messung von Entfernungen quer zur Visierlinie; Nivellieren zwischen zwei Punkten; Nivellierinstrumente (G01C 3/20, G01C 3/30 haben Vorrang) [1, 2006.01] |