| G | Sektion G — Physik |
| | Anmerkung:- In dieser Sektion wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Veränderliche" bedeutet ein charakteristisches Merkmal oder eine Eigenschaft, z.B. eine Abmessung, einen physikalischen Zustand, wie Temperatur, eine Beschaffenheit, wie Dichte oder Farbe, die an einer bestimmten Sache, z.B. an einem Gegenstand, einer Stoffmenge, einem Lichtstrahl und in einem bestimmten Augenblick gemessen werden kann; die Veränderliche kann sich ändern, sodass ihr Zahlenwert zu verschiedenen Zeiten oder unter verschiedenen Bedingungen oder in bestimmten Fällen verschieden groß sein kann. Die Veränderliche kann aber auch für eine bestimmte Sache unter gewissen Bedingungen oder für praktische Zwecke konstant sein, z.B. kann die Länge eines Stabes für viele Zwecke als konstant angesehen werden.
- Es sind die Definitionen von Begriffen oder Ausdrücken zu beachten. Einige sind in den Anmerkungen zu einzelnen Klassen dieser Sektion enthalten, siehe besonders die Definition zu "Messen" in Klasse G01. Andere sind in Abschnitt 187 des Handbuchs zur IPC enthalten, siehe insbesondere die Erklärungen zu "Steuern" und "Regeln".
- Das Klassifizieren kann in dieser Sektion mehr Schwierigkeiten als in anderen Sektionen bereiten, weil die Unterscheidung zwischen verschiedenen Anwendungsgebieten in sehr viel stärkerem Ausmaß auf Unterschieden in der Absicht des Benutzers als auf konstruktiven Unterschieden oder auf Unterschieden in der Art der Verwendung der Erfindung beruht, und auch, weil die hier behandelten Gegenstände im Wesentlichen eher Einrichtungen oder Kombinationen mit gemeinsamem Wesen oder gemeinsamen Bestandteilen darstellen als "Dinge" betreffen, die schon für sich unterscheidbar sind. So kann eine Information, z.B. eine Reihe von Symbolen, zum Zwecke der Unterrichtung oder der Reklame, umfasst von Klasse G09, dargestellt werden, um Messresultate anzuzeigen, umfasst von Klasse G01, um eine Information von oder zu einer entfernten Stelle zu übermitteln, umfasst von Klasse G08. Die zur Beschreibung der Verwendung gemachten Angaben hängen von Merkmalen ab, die für die Form des betreffenden Gerätes unwesentlich sein können, z.B. Merkmale, die die erwünschte Wirkung auf die Person betreffen, die die Darstellung wahrnimmt, oder solche, die sich auf die Darstellung von aus der Ferne gesteuerten Informationen beziehen. Ferner kann eine Einrichtung, die auf eine Zustandsänderung, z.B. im Druck einer Flüssigkeit, anspricht, ohne Änderung der Einrichtung dazu benutzt werden, Angaben über diesen Druck, umfasst von Unterklasse G01L, oder über einen anderen Zustand, der mit dem Druck zusammenhängt, zu geben, eine andere Unterklasse von G01, z.B. G01K für die Temperatur, den Druck oder seinen Verlauf, umfasst von Unterklasse G07C, aufzuzeichnen, einen Alarm auszulösen, umfasst von Unterklasse G08B oder um andere Einrichtungen zu steuern, umfasst von Klasse G05.
- Das Klassifikationssystem soll es möglich machen, Gegenstände ähnlicher Natur, wie oben angegeben, an gleicher Stelle zu klassifizieren, und es ist deshalb besonders wichtig, den Kern jedes technischen Gegenstandes zu bestimmen, bevor er genau klassifiziert werden kann.
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| G01 | Messen; Prüfen |
| | Anmerkung:- Diese Klasse umfasst zusätzlich zu "eigentlichen" Messinstrumenten auch andere Anzeige- oder Aufzeichnungsvorrichtungen entsprechender Bauart und auch Signal- oder Steuervorrichtungen, soweit diese das Messen (wie in Anmerkung 2 unten definiert) betreffen und sie nicht für Zwecke des Signalisierens oder Steuerns besonders ausgebildet sind.
- In dieser Klasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Messen" umfasst beträchtlich mehr, als dies seiner ursprünglichen und grundlegenden Bedeutung entspricht. Im ursprünglichen Sinn bedeutet es, eine zahlenmäßige Darstellung für den Wert einer Veränderlichen in Bezug auf eine Einheit oder ein Normal oder in Bezug auf eine andere Veränderliche derselben Art zu finden, z.B. Angeben einer Länge durch Einheiten einer anderen Länge, wie das bei der Längenmessung mit einem Maßstab der Fall ist. Der Wert kann (wie erwähnt) unmittelbar oder durch das Messen einer anderen Veränderlichen, auf deren Wert die gesuchte Veränderliche bezogen werden kann, erhalten werden, z.B. das Messen von Temperaturänderungen durch Messen einer sich ergebenden Änderung der Länge einer Quecksilbersäule.
- Da jedoch dieselbe Vorrichtung oder dasselbe Instrument - anstatt eine unmittelbare Anzeige zu geben - auch dazu benutzt werden kann, eine Registrierung zu bewirken oder ein Signal für einen Anzeige- oder Steuervorgang in Gang zu setzen oder um zusammen mit anderen Vorrichtungen oder Instrumenten ein zusammengefasstes Ergebnis aus der Messung von zwei oder mehr Veränderlichen gleicher oder unterschiedlicher Art zu liefern, ist es nötig, den Begriff "Messen" so weit zu fassen, dass dazu auch jede Maßnahme gehört, die es ermöglicht, zu einer solchen zahlenmäßigen Darstellung durch zusätzliche Anwendung irgendeiner Art von Umformung eines Wertes in Ziffern zu gelangen. So kann die Darstellung in Ziffern durch digitale Anzeige oder durch Ablesen einer Skala erfolgen, oder eine Darstellung kann ohne Gebrauch von Ziffern bewirkt werden, z.B. durch ein wahrnehmbares (veränderliches) charakteristisches Merkmal der Sache (z.B. eines Gegenstands, einer Substanz, eines Lichtstrahls), deren zu messende Veränderliche eine Eigenschaft oder ein Zustand oder ein diesen vergleichbares Merkmal ist (z.B. die entsprechende Stellung eines Gliedes ohne jede Skala, eine entsprechende, irgendwie erzeugte Spannung).
- In vielen Fällen erfolgt keine Anzeige der Absolutwerte, sondern nur die Anzeige der Abweichung von oder der Übereinstimmung mit einem Normal oder einer vorgegebenen Größe (deren Wert zahlenmäßig bekannt sein kann oder nicht); das Normal oder die vorgegebene Größe kann der Wert einer anderen Veränderlichen gleicher Art, aber einer anderen Sache (z.B. ein Standardmaß) oder derselben Sache zu einem anderen Zeitpunkt sein. In ihrer einfachsten Form kann eine Messung nur die Anzeige der An- oder Abwesenheit eines Zustandes oder einer Eigenschaft, z.B. einer Bewegung (in jeder oder einer bestimmten Richtung), betreffen oder sich darauf beziehen, ob eine Veränderliche einen bestimmten Wert überschreitet.
- Es sind die den Titeln der Klasse B81 und der Unterklasse B81B folgenden Anmerkungen bezüglich "Mikrostrukturbauelemente" und "Mikrostruktursysteme" und die dem Titel der Unterklasse B82B folgende Anmerkung bezüglich "Nanostrukturen" zu beachten.
- Es sind die dem Titel der Sektion G folgenden Anmerkungen zu beachten, insbesondere die Definition des Begriffs "Veränderliche".
- Bei vielen Messanordnungen wird eine erste Veränderliche, die gemessen werden soll, in eine zweite oder in weitere Veränderliche umgeformt. Die zweite oder die weiteren Veränderlichen können sein:
- ein Zustand im Messobjekt, der mit der ersten Variablen in Beziehung steht, oder
- eine Verschiebung eines Messobjekts. Weitere Umformungen können notwendig sein.
- Bei der Klassifizierung einer solchen Anordnung ist
- der Schritt oder jeder Schritt der Umformung zu klassifizieren, der von Interesse ist, oder
- wenn nur die Messung als Ganzes von Interesse ist, dann ist die erste Veränderliche an der zutreffenden Stelle zu klassifizieren.
- Das ist insbesondere wichtig, wenn zwei oder mehr Umformungen stattfinden; wenn etwa eine erste Veränderliche, z.B. Druck, in eine zweite Veränderliche, z.B. die optische Eigenschaft eines Sensors, umgeformt wird und die zweite Veränderliche mittels einer dritten Veränderlichen, z.B. ein elektrischer Effekt, dargestellt wird. In einem solchen Fall sollten folgende Klassifikationsstellen in Betracht gezogen werden: Die Stelle für die Umformung der ersten Veränderlichen, die Stelle für die Messung des Zustands, der durch die erste Veränderliche hervorgerufen wird, Unterklasse G01D für die Anzeige der Messung und schließlich, falls es sie gibt, die Stelle für die Messung als Ganzes.
- Das Messen der Veränderung des Wertes einer physikalischen Eigenschaft ist in dieselbe Unterklasse zu klassifizieren wie das Messen dieser physikalischen Eigenschaft selbst, z.B. das Messen einer Längendehnung in G01B.
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| G01B | Messen der Länge, der Dicke oder ähnlicher linearer Abmessungen; Messen von Winkeln; Messen von Flächen; Messen von Unregelmäßigkeiten an Oberflächen oder Umrissen |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst das Messen der Position oder der Verschiebung in Längen- oder Winkeleinheiten.
- In dieser Unterklasse werden die Gruppen nach der Messmethode unterschieden, die von größerer Bedeutung ist. Die bloße Anwendung anderer Techniken oder Mittel lediglich für einer finalen Indikation beeinflusst nicht die Klassifizierung.
- Es sind die dem Titel der Klasse G01 folgenden Anmerkungen zu beachten.
- Maschinen, die nach ähnlichen Verfahren wie die Messinstrumente dieser Unterklasse arbeiten, werden bei diesen Instrumenten klassifiziert.
- Messanordnungen oder Einzelheiten davon, die von zwei oder mehr der Gruppen G01B 3/00-G01B 17/00 umfasst werden, sind, wenn nicht eine einzelne andere Gruppe vorrangig anwendbar ist, in die Gruppe
G01B 21/00
zu klassifizieren.
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| G01B 1/00 | Messvorrichtungen, gekennzeichnet durch das hierfür verwendete Material [1, 2006.01] |
| G01B 3/00 | Messinstrumente gekennzeichnet durch die Verwendung mechanischer Methoden [1, 2, 2006.01] |
| | Anmerkung:- Bei der Klassifizierung in diese Gruppe können mechanische Anordnungen zur Messung spezifischer Parameter zusätzlich in die Gruppe G01B 5/00 klassifiziert werden.
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| G01B 3/02 | . | Maßstäbe mit Skalen oder Markierungen zum unmittelbaren Ablesen (Bandmaße G01B 3/10) [1, 2006.01, 2020.01] |
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| G01B 3/04 | |
| G01B 3/06 | . . . | mit Gelenkgliedern [1, 2006.01] |
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| G01B 3/08 | . . . | mit Schiebegliedern [1, 2006.01] |
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| G01B 3/10 | . | Bandmaße [1, 2006.01, 2020.01] |
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| G01B 3/1003 | . . | gekennzeichnet durch die Struktur oder das Material; gekennzeichnet durch das Layout oder die Markierungen [2020.01] |
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| G01B 3/1005 | . . | Mittel zum Steuern des Aufwickelns und Abwickelns von Bändern [2020.01] |
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| G01B 3/1007 | . . . | Mittel zur Verriegelung [2020.01] |
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| G01B 3/102 | . . . | Mittel zum Dämpfen [2020.01] |
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| G01B 3/1041 | . . | gekennzeichnet durch ihr Gehäuse [2020.01] |
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| G01B 3/1043 | . . . | Einzelheiten dessen interner Struktur, z.B. Mittel zum Verbinden separat gegossener Gehäusehälften [2020.01] |
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| G01B 3/1046 | . . . | Einzelheiten dessen externer Struktur, z.B. Formen zur Gewährleistung eines festeren Halts [2020.01] |
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| G01B 3/1048 | . . . . | Integrierte Mittel zum Befestigen oder Halten [2020.01] |
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| G01B 3/1056 | . . | Anordnungen am Ende des Bandes, z.B. Endhaken [2020.01] |
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| G01B 3/1061 | . . | Mittel zum Anzeigen oder zur Unterstützung des Ablesens der Längenmessung [2020.01] |
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| G01B 3/1069 | . . . | Elektronische oder mechanische Anzeigeanordnungen [2020.01] |
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| G01B 3/1071 | . . | Separate Mittel zum Halten oder Befestigen von Bandmaßen [2020.01] |
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| G01B 3/1084 | . . | Bänder kombiniert mit Anordnungen für andere Funktionen als die Längenmessung [2020.01] |
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| G01B 3/1089 | . . . | zum Markieren, Zeichnen oder Schneiden [2020.01] |
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| G01B 3/1092 | . . . | zur Durchführung einer Längenmessung und mindestens einer weiteren Messung anderer Natur, z.B. Wasserwaage [2020.01] |
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| G01B 3/1094 | . . . | zum Aufzeichnen von Informationen oder zur Durchführung von Berechnungen [2020.01] |
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| G01B 3/11 | . | Messkabel, Messketten [1, 2006.01] |
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| G01B 3/12 | |
| G01B 3/14 | . | Formlehren zum Prüfen von Umrissen [1, 2006.01] |
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| G01B 3/16 | . | Tasterzirkel mit zwei schwenkbaren Armen [1, 2006.01] |
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| G01B 3/18 | . | Mikrometer, Schraublehren [1, 2006.01] |
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| G01B 3/20 | . | Schublehren [1, 2006.01] |
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| G01B 3/22 | . | Fühlhebelmessgeräte, z.B. Messuhren (zum Bestimmen von Profilen G01B 5/20) [1, 2006.01] |
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| G01B 3/24 | . . | Rachenlehren [1, 2006.01] |
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| G01B 3/26 | . . | Lehrdorne [1, 2006.01] |
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| G01B 3/28 | . . | Tiefenlehren [1, 2006.01] |
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| G01B 3/30 | . | Endmaße in Form von stabförmigen oder streifenförmigen Körpern, bei denen der Abstand der Endflächen fest oder vor dem Messen einstellbar ist [1, 2006.01] |
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| G01B 3/32 | . . | Halter dafür [1, 2006.01] |
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| G01B 3/34 | . | Ringlehren für Außenabmessungen [1, 2006.01] |
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| G01B 3/36 | . . | für Außengewinde [1, 2006.01] |
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| G01B 3/38 | . | Rachenlehren, d.h. Lehren, bei denen der Abstand zwischen den Messflächen fest oder vor dem Messen einstellbar ist [1, 2006.01] |
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| G01B 3/40 | . . | für Außengewinde [1, 2006.01] |
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| G01B 3/42 | . . | als Grenzlehren (G01B 3/40 hat Vorrang) [1, 2006.01] |
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| G01B 3/44 | . . . | Toleranzlehren [1, 2006.01] |
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| G01B 3/46 | . | Durchmesserlehren für Innenabmessungen, bei denen der Abstand zwischen den Messflächen fest oder vor dem Messen einstellbar ist [1, 2006.01] |
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| G01B 3/48 | . . | für Innengewinde [1, 2006.01] |
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| G01B 3/50 | . . | als Grenzlehren (G01B 3/48 hat Vorrang) [1, 2006.01] |
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| G01B 3/52 | . . . | Toleranzlehren [1, 2006.01] |
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| G01B 3/56 | . | Lehren zum Messen von Winkeln oder Konussen, z.B. Kegellehren [1, 2006.01] |
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| G01B 5/00 | Messanordnungen gekennzeichnet durch die Verwendung mechanischer Methoden [1, 2, 2006.01] |
| | Anmerkung:- Bei der Klassifizierung in diese Gruppe können spezielle mechanische Messinstrumente zusätzlich in die Gruppe G01B 3/00 klassifiziert werden.
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| G01B 5/004 | . | zum Messen der Koordinaten von Punkten [6, 2006.01] |
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| G01B 5/008 | . . | mit Koordinaten-Messmaschinen [6, 2006.01] |
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| G01B 5/012 | . . . | zugehörige Tastköpfe [6, 2006.01] |
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| G01B 5/016 | . . . . | bauliche Einzelheiten der Kontakte der Tastköpfe [6, 2006.01] |
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| G01B 5/02 | . | zum Messen der Länge, Breite oder Dicke (G01B 5/004 , G01B 5/08 haben Vorrang) [1, 6, 2006.01] |
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| G01B 5/04 | . . | besonders ausgebildet zum Messen der Länge oder Breite von laufendem Messgut [1, 2006.01] |
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| G01B 5/06 | . . | zum Messen der Dicke [1, 2006.01] |
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| G01B 5/08 | . | zum Messen von Durchmessern [1, 2006.01] |
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| G01B 5/10 | . . | von laufendem Messgut [1, 2006.01] |
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| G01B 5/12 | . . | zum Messen von Innendurchmessern [1, 2006.01] |
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| G01B 5/14 | . | zum Messen des Abstandes oder der Weite zwischen Gegenständen oder von Öffnungen (G01B 5/24 hat Vorrang) [1, 2006.01] |
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| G01B 5/16 | . . | zwischen einer Folge von Gegenständen oder Öffnungen mit regelmäßigem Abstand [1, 2006.01] |
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| G01B 5/18 | . | zum Messen der Tiefe [1, 2006.01] |
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| G01B 5/20 | . | zum Messen von Umrisslinien oder Krümmungen [1, 2006.01] |
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| G01B 5/207 | . . | mit einer Vielzahl von festen, gleichzeitig arbeitenden Übertragern (G01B 5/213-G01B 5/22 haben Vorrang) [6, 2006.01] |
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| G01B 5/213 | . . | zum Messen des Radius einer Krümmung [6, 2006.01] |
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| G01B 5/22 | . . | mechanische Sphärometer [1, 2006.01] |
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| G01B 5/24 | . | zum Messen von Winkeln oder Kegeln; zum Prüfen der Achsrichtungen [1, 2006.01] |
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| G01B 5/245 | . . | zum Überprüfen der Rechtwinkeligkeit [6, 2006.01] |
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| G01B 5/25 | . . | zum Prüfen der Achsrichtungen [1, 2006.01] |
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| G01B 5/252 | . . . | zum Messen der Exzentrizität, d.h. des seitlichen Abstands zweier paralleler Achsen [6, 2006.01] |
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| G01B 5/255 | . . | zum Prüfen von Radstellungen [1, 2006.01] |
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| G01B 5/26 | . | zum Messen von Flächeninhalten, z.B. Planimeter [1, 2006.01] |
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| G01B 5/28 | . | zum Messen der Rauheit oder Unregelmäßigkeit von Oberflächen [1, 2006.01] |
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| G01B 5/30 | . | zum Messen der Verformung eines festen Körpers, z.B. mechanische Dehnungsmesser [1, 2006.01] |
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| G01B 7/00 | Messanordnungen gekennzeichnet durch die Verwendung von elektrischen oder magnetischen Methoden [1, 2006.01] |
| G01B 7/004 | . | zum Messen der Koordinaten von Punkten [6, 2006.01] |
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| G01B 7/008 | . . | mit Koordinaten-Messmaschinen [6, 2006.01] |
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| G01B 7/012 | . . . | zugehörige Tastköpfe [6, 2006.01] |
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| G01B 7/016 | . . . . | bauliche Einzelheiten der Kontakte der Tastköpfe [6, 2006.01] |
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| G01B 7/02 | . | zum Messen der Länge, Breite oder Dicke (G01B 7/004 , G01B 7/12 haben Vorrang) [1, 6, 2006.01] |
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| G01B 7/04 | . . | besonders ausgebildet zum Messen der Länge oder Breite von laufendem Messgut [1, 2006.01] |
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| G01B 7/06 | . . | zum Messen der Dicke [1, 2006.01] |
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| G01B 7/12 | . | zum Messen von Durchmessern [1, 2006.01] |
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| G01B 7/13 | . . | von Innendurchmessern [6, 2006.01] |
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| G01B 7/14 | . | zum Messen des Abstandes oder der Weite zwischen Gegenständen oder von Öffnungen (G01B 7/30 hat Vorrang) [1, 2006.01] |
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| G01B 7/15 | . . | mit regelmäßigem Abstand [6, 2006.01] |
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| G01B 7/16 | . | zum Messen der Verformung eines festen Körpers, z.B. mit einem Widerstandsdehnungsmesser [1, 2006.01] |
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| G01B 7/24 | . . | durch Messen der Änderung der magnetischen Eigenschaften [1, 2006.01] |
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| G01B 7/26 | . | zum Messen der Tiefe [1, 2006.01] |
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| G01B 7/28 | . | zum Messen von Umrisslinien oder Krümmungen [1, 2006.01] |
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| G01B 7/287 | . . | mit einer Vielzahl von festen, gleichzeitig arbeitenden Übertragern (G01B 7/293 hat Vorrang) [6, 2006.01] |
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| G01B 7/293 | . . | zum Messen des Radius einer Krümmung [6, 2006.01] |
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| G01B 7/30 | . | zum Messen von Winkeln oder Kegeln; zum Prüfen von Achsrichtungen [1, 2006.01] |
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| G01B 7/305 | . . | zum Überprüfen der Rechtwinkeligkeit [6, 2006.01] |
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| G01B 7/31 | . . | zum Prüfen von Achsrichtungen [1, 2006.01] |
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| G01B 7/312 | . . . | zum Messen der Exzentrizität, d.h. des seitlichen Abstands zweier paralleler Achsen [6, 2006.01] |
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| G01B 7/315 | . . | zum Prüfen von Radstellungen [1, 2006.01] |
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| G01B 7/32 | . | zum Messen von Flächeninhalten [1, 2006.01] |
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| G01B 7/34 | . | zum Messen der Rauheit oder der Unregelmäßigkeit von Oberflächen [1, 2006.01] |
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| G01B 9/00 | Messinstrumente gekennzeichnet durch die Verwendung optischer Methoden [1, 2, 2006.01] |
| | Anmerkung:- Bei der Klassifizierung in diese Gruppe können optische Anordnungen zur Messung spezifischer Parameter zusätzlich in die Gruppe G01B 11/00 klassifiziert werden.
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| G01B 9/02 | . | Interferometer [1, 2006.01, 2022.01] |
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| G01B 9/02001 | . . | gekennzeichnet durch die Steuerung, Regelung oder Erzeugung intrinsischer Eigenschaften der Strahlung [2022.01] |
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| G01B 9/02002 | . . . | unter Verwendung von zwei oder mehr Frequenzen [2022.01] |
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| G01B 9/02003 | . . . . | unter Verwendung von Schwebungsfrequenzen [2022.01] |
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| G01B 9/02004 | . . . . | unter Verwendung von Frequenz-Scans [2022.01] |
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| G01B 9/02015 | . . | gekennzeichnet durch die Konfiguration des Strahlengangs [2022.01] |
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| G01B 9/02017 | . . . | mit mehrfacher Wechselwirkung zwischen dem Zielobjekt und den Lichtstrahlen, z.B. Strahlreflexionen von unterschiedlichen Orten stammend [2022.01] |
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| G01B 9/02018 | . . . . | Multipass-Interferometer, z.B. mit doppeltem Durchlauf [2022.01] |
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| G01B 9/02055 | . . | Verringerung oder Verhinderung von Fehlern; Prüfen; Kalibrierung [2022.01] |
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| G01B 9/02056 | . . . | Passive Verringerung von Fehlern [2022.01] |
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| G01B 9/02061 | . . . . | Verringerung oder Verhinderung von Effekten resultierend aus Verkippung oder Fehlausrichtung [2022.01] |
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| G01B 9/0209 | . . | Interferometer mit geringer Kohärenz [2022.01] |
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| G01B 9/02091 | . . . | Tomographische Interferometer, z.B. basierend auf optischer Kohärenz [2022.01] |
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| G01B 9/02097 | . . | Selbst-referenzierende Interferometer [2022.01] |
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| G01B 9/02098 | . . . | Scherungsinterferometer [2022.01] |
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| G01B 9/021 | . . | unter Verwendung der Holografie [2, 2006.01] |
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| G01B 9/023 | |
| G01B 9/025 | . . . | Doppelbelichtungsverfahren [2, 2006.01] |
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| G01B 9/027 | . . . | nach der Realzeit-Methode [2, 2006.01] |
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| G01B 9/029 | . . . | durch Zeitmittelwertsbildung [2, 2006.01] |
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| G01B 9/04 | . | Messmikroskope [1, 2006.01] |
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| G01B 9/06 | . | Messteleskope [1, 2006.01] |
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| G01B 9/08 | . | Optische Profilkomparatoren [1, 2006.01] |
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| G01B 9/10 | . | Goniometer zum Messen von Winkeln zwischen Oberflächen [1, 2006.01] |
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| G01B 11/00 | Messanordnungen gekennzeichnet durch die Verwendung optischer Methoden [1, 2, 2006.01] |
| | Anmerkung:- Bei der Klassifizierung in diese Gruppe können spezifische optische Messinstrumente zusätzlich in die Gruppe G01B 9/00 klassifiziert werden.
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| G01B 11/02 | . | zum Messen der Länge, Breite oder Dicke (G01B 11/08 hat Vorrang) [1, 2006.01] |
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| G01B 11/03 | . . | durch Messen der Koordinaten von Punkten [3, 2006.01] |
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| G01B 11/04 | . . | besonders ausgebildet zum Messen der Länge oder Breite von laufendem Messgut [1, 2006.01] |
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| G01B 11/06 | . . | zum Messen der Dicke [1, 2006.01] |
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| G01B 11/08 | . | zum Messen von Durchmessern [1, 2006.01] |
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| G01B 11/10 | . . | von laufendem Messgut [1, 2006.01] |
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| G01B 11/12 | . . | von Innendurchmessern [1, 2006.01] |
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| G01B 11/14 | . | zum Messen des Abstandes oder der Weite zwischen Gegenständen oder von Öffnungen (G01B 11/26 hat Vorrang; Entfernungsmesser G01C 3/00) [1, 2006.01] |
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| G01B 11/16 | . | zum Messen der Verformung eines festen Körpers, z.B. optische Dehnungsmesser [1, 2006.01] |
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| G01B 11/22 | . | zum Messen der Tiefe [1, 2006.01] |
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| G01B 11/24 | . | zum Messen von Umrisslinien oder Krümmungen [1, 2006.01] |
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| G01B 11/245 | . . | unter Verwendung einer Vielzahl von fixierten, gleichzeitig arbeitenden Messwertaufnehmern (G01B 11/255 hat Vorrang) [7, 2006.01] |
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| G01B 11/25 | . . | durch Projizieren eines Musters, z.B. Moiré-Streifen, auf den Gegenstand (G01B 11/255 hat Vorrang) [7, 2006.01] |
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| G01B 11/255 | . . | zum Messen eines Krümmungsradius [7, 2006.01] |
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| G01B 11/26 | . | zum Messen von Winkeln oder Kegeln; zum Prüfen der Achsrichtungen [1, 2006.01] |
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| G01B 11/27 | . . | zum Prüfen der Achsrichtungen [1, 2006.01] |
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| G01B 11/275 | . . | zum Prüfen von Radstellungen [1, 2006.01] |
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| G01B 11/28 | . | zum Messen von Flächeninhalten [1, 2006.01] |
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| G01B 11/30 | . | zum Messen der Rauheit oder der Unregelmäßigkeit von Oberflächen [1, 2006.01] |
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| G01B 13/00 | Messanordnungen mit Anwendung von Strömungsmitteln [1, 2006.01] |
| G01B 13/02 | . | zum Messen der Länge, Breite oder Dicke (G01B 13/08 hat Vorrang) [1, 2006.01] |
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| G01B 13/03 | . . | durch Messen der Koordinaten von Punkten [3, 2006.01] |
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| G01B 13/04 | . . | besonders ausgebildet zum Messen der Länge oder Breite von laufendem Messgut [1, 2006.01] |
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| G01B 13/06 | . . | zum Messen der Dicke [1, 2006.01] |
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| G01B 13/08 | . | zum Messen von Durchmessern [1, 2006.01] |
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| G01B 13/10 | . . | Innendurchmessern [1, 2006.01] |
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| G01B 13/12 | . | zum Messen des Abstandes oder der Weite zwischen Gegenständen oder von Öffnungen (G01B 13/18 hat Vorrang) [1, 2006.01] |
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| G01B 13/14 | . | zum Messen der Tiefe [1, 2006.01] |
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| G01B 13/16 | . | zum Messen von Umrisslinien oder Krümmungen [1, 2006.01] |
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| G01B 13/18 | . | zum Messen von Winkeln oder Kegeln; zum Prüfen der Achsrichtungen [1, 2006.01] |
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| G01B 13/19 | . . | zum Prüfen von Achsrichtungen [1, 2006.01] |
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| G01B 13/195 | . . | zum Prüfen von Radstellungen [1, 2006.01] |
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| G01B 13/20 | . | zum Messen von Flächeninhalten, z.B. pneumatische Planimeter [1, 2006.01] |
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| G01B 13/22 | . | zum Messen der Rauheit oder der Unregelmäßigkeit von Oberflächen [1, 2006.01] |
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| G01B 13/24 | . | zum Messen der Verformung eines festen Körpers [3, 2006.01] |
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| G01B 15/00 | Messanordnungen unter Verwendung von elektromagnetischer Strahlung oder Teilchenstrahlung, z.B. unter Verwendung von Mikrowellen, Röntgenstrahlen, Gammastrahlen oder Elektronen (unter Verwendung von optischen Methoden G01B 9/00, G01B 11/00) [1, 4, 2006.01] |
| G01B 15/02 | . | zum Messen der Dicke [1, 2006.01] |
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| G01B 15/04 | . | zum Messen von Umrisslinien oder Krümmungen [1, 2006.01] |
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| G01B 15/06 | . | zum Messen der Verformung in einem festen Körper [1, 2006.01] |
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| G01B 15/08 | . | zum Messen der Rauheit oder Unregelmäßigkeit von Oberflächen [6, 2006.01] |
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| G01B 17/00 | Messanordnungen, die durch die Verwendung von Infraschall-, Schall- oder Ultraschallschwingungen gekennzeichnet sind [1, 4, 2006.01] |
| G01B 17/02 | . | zum Messen der Dicke [1, 2006.01] |
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| G01B 17/04 | . | zum Messen der Verformung eines festen Körpers, z.B. durch schwingende Saiten [1, 2006.01] |
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| G01B 17/06 | . | zum Messen von Umrisslinien oder Krümmungen [6, 2006.01] |
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| G01B 17/08 | . | zum Messen der Rauheit oder Unregelmäßigkeit von Oberflächen [6, 2006.01] |
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| G01B 21/00 | Messanordnungen oder Einzelheiten davon, bei denen die Messmethode von den anderen Gruppen dieser Unterklasse nicht umfasst, nicht spezifiziert oder nicht relevant ist [3, 2006.01] |
| G01B 21/02 | . | zum Messen der Länge, der Breite oder der Dicke (G01B 21/10 hat Vorrang) [3, 2006.01] |
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| G01B 21/04 | . . | durch Messen der Koordinaten von Punkten [3, 2006.01] |
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| G01B 21/06 | . . | besonders ausgebildet zum Messen der Länge oder Breite von Gegenständen während der Bewegung [3, 2006.01] |
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| G01B 21/08 | . . | zum Messen der Dicke [3, 2006.01] |
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| G01B 21/10 | . | zum Messen von Durchmessern [3, 2006.01] |
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| G01B 21/12 | . . | von Gegenständen während der Bewegung [3, 2006.01] |
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| G01B 21/14 | . . | von Innendurchmessern [3, 2006.01] |
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| G01B 21/16 | . | zum Messen des Abstandes oder der Weite zwischen Gegenständen [3, 2006.01] |
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| G01B 21/18 | . | zum Messen der Tiefe [3, 2006.01] |
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| G01B 21/20 | . | zum Messen von Umrissen oder Krümmungen, z.B. Bestimmen von Profilen [3, 2006.01] |
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| G01B 21/22 | . | zum Messen von Winkeln oder Kegeln; zum Prüfen von Achsrichtungen [3, 2006.01] |
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| G01B 21/24 | . . | zum Prüfen von Achsrichtungen [3, 2006.01] |
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| G01B 21/26 | . . | zum Prüfen von Radstellungen [3, 2006.01] |
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| G01B 21/28 | . | zum Messen von Flächeninhalten [3, 2006.01] |
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| G01B 21/30 | . | zum Messen der Rauigkeit oder Unregelmäßigkeit von Oberflächen [3, 2006.01] |
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| G01B 21/32 | . | zum Messen der Verformung eines festen Körpers [3, 2006.01] |
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