| F | Sektion F — Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen |
| | Waffen; Sprengwesen |
| F41 | Waffen |
| | Anmerkung:- Diese Klasse umfasst auch Mittel zur Übung und Schulung, die Gesichtspunkte der Simulation aufweisen können, z.B. in Vorrichtungen für so genannte "militärische Sandkastenspiele", obwohl Simulatoren grundsätzlich von Klasse G09 umfasst werden.
- In dieser Klasse werden die folgenden Begriffe mit den angegebenen Bedeutungen verwendet:
- "Handfeuerwaffe" bedeutet eine Feuerwaffe, die in der Regel beim Abfeuern in einer oder beiden Händen gehalten wird. Dieser Begriff beinhaltet jedoch auch ein leichtes MG, das beim Abfeuern auf einem Dreibein o.Ä. aufliegt;
- "Waffe" bedeutet jegliche Waffe mit einem Rohr und einem Abzug oder Abfeuerungsmechanismus, um ein Geschoss abzuschießen; sei es Artillerie oder eine Handfeuerwaffe. Unter Verwendung von verbrennbaren oder explosiven Treibladungen, Luftdruck, elektromagnetischen oder anderen Antriebskräften;
- "Revolverartige Schusswaffen" bedeuten Schusswaffen mit drehbarem Trommelmagazin, dessen Patronenlager aufeinanderfolgend als Abschusspatronenlager genutzt werden;
- "Revolver" bedeutet eine revolverartige Pistole;
- "Halbautomatische Handfeuerwaffe" [Selbstlader] bedeutet eine Handfeuerwaffe, aus welcher ein Geschoss nach Betätigung des Abzugs abgefeuert wird, welche dann in eine Schießbereitschaftsstellung zurückgeht, aus der ein nachfolgender Schuss nach erneuter Betätigung des Abzugs abgefeuert werden kann;
- "Automatische Waffe" bedeutet eine Waffe, die, solange der Abzug durchgedrückt ist, feuert;
- "Zielen" bedeutet, die Richtung, wie sie durch eine so genannte Zielvorrichtung definiert wird, wird mit der Zielrichtung in visuelle Übereinstimmung gebracht;
- "Einvisieren" bedeutet, eine Waffe in diejenige Richtung bringen, die von derjenigen der Zielvorrichtung um Korrekturen abweicht, um dadurch das Treffen des Zieles zu ermöglichen;
- "Richten" bedeutet das Einstellen einer Waffe in die zum Treffen eines Zieles richtige Stellung.
- Es ist die dem Titel der Klasse F42 folgende Definition der Ausdrücke "Projektil", "Geschoss" und "Rakete" in Anmerkung (2) zu beachten.
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| F41A | Funktionsmerkmale oder Einzelheiten, die Handfeuerwaffen und Artillerie gemeinsam betreffen, z.B. Rohre; Lafettierung für Handfeuerwaffen oder Artillerie [5] |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst jene Konfigurationen oder Einzelheiten, die allgemeine Anwendung finden oder die innere Funktionen betreffen, die sowohl bei Handfeuerwaffen als auch bei der Artillerie üblich sind.
- Solche Konfigurationen oder Einzelheiten werden in dieser Unterklasse auch dann klassifiziert, wenn sie nur entweder bei Handfeuerwaffen oder bei der Artillerie anwendbar sind.
- Zu beachten sind die Definitionen in Anmerkung (2), die dem Titel der Klasse F41 folgt.
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| | Sachverzeichnis der UnterklasseANTRIEBSARTEN | F41A 1/00 | VERSCHUSSMECHANISMEN | F41A 3/00 | ÖFFNUNGSMECHANISMEN (FÜR DEN VERSCHLUSSRIEGEL) | F41A 5/00 | WAFFENLADEVORRICHTUNGEN, FREMDANDETRIEBENE WAFFEN | F41A 7/00 | ZUFÜHREN ODER LADEN, MAGAZINE | F41A 9/00 | MONTAGEVORRICHTUNGEN, BAUKASTENSYSTEME, KIPPBARE ODER ZUSAMMENLEGBARE WAFFEN | F41A 11/00 | KÜHLUNG, HEIZUNG, BELÜFTUNG, DURCHBLASEN | F41A 13/00 | AUSZIEHER, AUSWERFER | F41A 15/00 | SICHERHEITSVORRICHTUNGEN | F41A 17/00 | ABFEUERUNGS- ODER ABZUGSMECHANISMEN, SPANNEN | F41A 19/00 | ROHRE, WAFFENROHRE, MÜNDUNGSZUSATZGERÄTE | F41A 21/00 | LAFETTIERUNGEN, z.B. auf Fahrzeugen | F41A 23/00 | Rückstoßaufnehmend | F41A 25/00 | mit Richtanlage | F41A 27/00 | REINIGEN ODER SCHMIEREN | F41A 29/00 | PRÜFEN | F41A 31/00 | ANPASSVORRICHTUNGEN ZU ÜBUNGSZWECKEN | F41A 33/00 | ANDERES ZUBEHÖR ODER EINZELHEITEN | F41A 35/00 | SACHVERHALTE, SOWEIT NICHT IN ANDEREN GRUPPEN DIESER UNTERKLASSE VORGESEHEN | F41A 99/00 |
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| F41A 27/00 | Geschützlafetten, die das Höheneinrichten und Seitenrichten ermöglichen, z.B. Oberlafetten [5, 2006.01] |
| F41A 27/04 | . | Einrichtungen für Streufeuer, d.h. mit während des Schießens automatisch hin- und herschwingenden Waffen [5, 2006.01] |
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