F | Sektion F — Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen | |
F26 | Trocknen | |
F26B | Trocknen von festen Gütern oder Erzeugnissen durch Entfernen von Flüssigkeit (Trocknungsvorrichtungen für Mähdrescher A01D 41/133; Gestelle zum Trocknen von Früchten oder Gemüse A01F 25/12; Trocknen von Nahrungsmitteln A23; Haartrocknung A45D 20/00; Einrichtungen zum Abtrocknen des Körpers A47K 10/00; Trocknen von Haushaltsgegenständen A47L; Trocknen von Gasen oder Dämpfen B01D; chemische oder physikalische Verfahren zum Entwässern oder ähnlichen Trennen von Flüssigkeiten und Feststoffen B01D 43/00; Zentrifugen oder Zentrifugalapparate B04; Trocknen von Tonwaren C04B 33/30; Trocknen von Garnen oder Geweben verbunden mit anderweitiger Behandlung D06C; Trockengestelle für Wäsche ohne Heizung oder Luftumwälzung, Haushalts-Wäschetrockner oder -Wäscheschleudern, Wringen oder Bügeln von Wäsche D06F; Industrie-, Schacht- oder Brennöfen F27) | |
Maschinen oder Vorrichtungen zum Trocknen | ||
F26B 9/00 | Maschinen oder Vorrichtungen zum Trocknen von festen Gütern oder Erzeugnissen, die in Ruhe sind oder nur örtlich bewegt werden; Haushaltstrockenschränke [1, 2006.01] |