F | Sektion F — Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen | |||
![]() | F23 | Feuerungen; Verbrennungsverfahren | ||
![]() ![]() | F23M | Verkleidungen, Auskleidungen, Wände oder Türen besonders ausgebildet für Feuerräume oder Brennkammern, z.B. Feuerbrücken; Vorrichtungen zum Umlenken von Luft, Flammen oder Verbrennungsprodukten in Feuerräumen oder Brennkammern; Sicherheitseinrichtungen besonders ausgebildet für Feuerungen; Einzelheiten von Feuerräumen oder Brennkammern, soweit nicht anderweitig vorgesehen | ||
![]() ![]() ![]() | F23M 11/00 | Sicherheitseinrichtungen [1, 2006.01] | ||
![]() ![]() | F23M 11/02 |
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