F | Sektion F — Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen | |||
F23 | Feuerungen; Verbrennungsverfahren | |||
F23M | Verkleidungen, Auskleidungen, Wände oder Türen besonders ausgebildet für Feuerräume oder Brennkammern, z.B. Feuerbrücken; Vorrichtungen zum Umlenken von Luft, Flammen oder Verbrennungsprodukten in Feuerräumen oder Brennkammern; Sicherheitseinrichtungen besonders ausgebildet für Feuerungen; Einzelheiten von Feuerräumen oder Brennkammern, soweit nicht anderweitig vorgesehen | |||
F23M 3/00 | Feuerbrücken [1, 2006.01] | |||
F23M 3/02 |
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F23M 3/04 |
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F23M 3/10 |
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