F | Sektion F — Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen | |
F23 | Feuerungen; Verbrennungsverfahren | |
F23M | Verkleidungen, Auskleidungen, Wände oder Türen besonders ausgebildet für Feuerräume oder Brennkammern, z.B. Feuerbrücken; Vorrichtungen zum Umlenken von Luft, Flammen oder Verbrennungsprodukten in Feuerräumen oder Brennkammern; Sicherheitseinrichtungen besonders ausgebildet für Feuerungen; Einzelheiten von Feuerräumen oder Brennkammern, soweit nicht anderweitig vorgesehen |