| F | Sektion F — Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen |
| F23 | Feuerungen; Verbrennungsverfahren |
| | Anmerkung:- In dieser Klasse werden die folgenden Begriffe oder Ausdrücke mit den angegebenen Bedeutungen verwendet:
- "Verbrennung" bedeutet eine wärmeerzeugende Abfolge von chemischen Reaktionen zwischen einer brennbaren Substanz und molekularem Sauerstoff, z.B. in Luft, die zumeist Licht in Form von Flammen oder Glut erzeugt;
- "Brennkammer" bedeutet einen Raum, in dem die Verbrennung von Brennstoff stattfindet und so ein sich selbst erhaltendes Feuer oder eine sich selbst erhaltende Flamme entsteht, wobei der Raum das Feuer oder die Flamme umgibt;
- "Brenner" bedeutet ein Gerät, durch das fließfähiger oder in Luft verteilter fester Brennstoff in einen Verbrennungsraum gelangt, wo er verbrennt und eine sich selbst erhaltende Flamme erzeugt;
- "Luft" bedeutet eine Gasmischung mit darin enthaltenem freien Sauerstoff für die Verbrennung.
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| F23L | Zufuhr von Luft oder nichtbrennbarer Flüssigkeiten oder Gase zu Feuerungen allgemein (Feuerbrücken mit Einrichtungen zum Zuführen von Luft oder Dampf F23M 3/04; Prall- und Staukörper oder Schirme mit Luftzufuhrkanälen F23M 9/04); Ventile oder Schieber besonders ausgebildet für die Steuerung oder Regelung der Luftzufuhr oder des Zuges bei Feuerungen; Zugerzeugung in Feuerungen; Schornsteinaufsätze oder Lüftungsaufsätze; Rauchgasaustritte |
| | Sachverzeichnis der Unterklasse |