F | Sektion F — Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen | |||
F17 | Speichern oder Verteilen von Gasen oder Flüssigkeiten | |||
F17C | Behälter zum Aufnehmen oder Speichern verdichteter, verflüssigter oder verfestigter Gase; Gasbehälter mit unveränderbarem Fassungsvermögen; Füllen oder Entnehmen von verdichteten, verflüssigten oder verfestigten Gasen in bzw. aus Behältern (Speichern von Flüssigkeiten oder Gasen in natürlichen oder künstlichen unterirdischen Hohlräumen oder Kammern B65G 5/00; Ausbildung oder Montage von Speichern oder Gasbehältern mit Bauwerkscharakter E04H 7/00; Gasbehälter mit veränderbarem Fassungsvermögen F17B; Maschinen, Anlagen oder Systeme zur Kälteerzeugung oder zur Gasverflüssigung F25) | |||
F17C 3/00 | Behälter, die nicht unter Druck stehen [1, 2006.01] | |||
F17C 3/12 |
|