F | Sektion F — Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen | |
F16 | Maschinenelemente oder Maschineneinheiten; allgemeine Maßnahmen für die ordnungsgemäße Arbeitsweise von Maschinen oder Einrichtungen; Wärmeisolierung allgemein | |
F16P | Schutzvorrichtungen allgemein | |
Anmerkung:
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F16P 5/00 | Schutzvorrichtungen, die eine Kupplung zum Übertragen einer hin- und hergehenden Bewegung ausschalten, wenn der getriebene Teil vorzeitig auf einen Widerstand stößt [1, 2006.01] |