F | Sektion F — Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen | |
F16 | Maschinenelemente oder Maschineneinheiten; allgemeine Maßnahmen für die ordnungsgemäße Arbeitsweise von Maschinen oder Einrichtungen; Wärmeisolierung allgemein | |
F16P | Schutzvorrichtungen allgemein | |
Unfallverhütungsvorrichtungen | ||
F16P 1/00 | Schutzvorrichtungen, unabhängig von der Steuerung oder Regelung oder der Bewegung der Maschine (am Körper oder in der Hand zu tragende Schutzvorrichtungen für Augen oder Ohren A61F 9/00 , A61F 11/00) [1, 2006.01] |