F | Sektion F — Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen | |||||||||||
F16 | Maschinenelemente oder Maschineneinheiten; allgemeine Maßnahmen für die ordnungsgemäße Arbeitsweise von Maschinen oder Einrichtungen; Wärmeisolierung allgemein | |||||||||||
F16M | Rahmen, Gehäuse oder Grundplatten von Kraftmaschinen, Maschinen oder Apparaten, nicht eingeschränkt auf Kraftmaschinen, Maschinen oder Apparate, die anderweitig vorgesehen sind; Gestelle; Stützen | |||||||||||
Anmerkung:
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Sachverzeichnis der Unterklasse
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F16M 7/00 | Einzelheiten der Befestigung oder Einstellung von Maschinengestellen, Rahmen oder Füßen auf dem Fundament oder der Grundfläche; Befestigen unbeweglicher Maschinenteile, z.B. Zylinderblöcke (elastische oder ähnliche Aufstellung zum Dämpfen von Schwingungen F16F , z.B. F16F 15/04) [1, 2006.01] |