F | Sektion F — Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen | |
F16 | Maschinenelemente oder Maschineneinheiten; allgemeine Maßnahmen für die ordnungsgemäße Arbeitsweise von Maschinen oder Einrichtungen; Wärmeisolierung allgemein | |
F16H | Getriebe | |
F16H 19/00 | Getriebe mit im Wesentlichen nur gezahnten Gliedern oder Reibgliedern, nicht geeignet für unbegrenzte Drehbewegungen (mit aussetzend antreibenden Gliedern F16H 27/00-F16H 31/00) [1, 2006.01] |