F | Sektion F — Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen | |||
F16 | Maschinenelemente oder Maschineneinheiten; allgemeine Maßnahmen für die ordnungsgemäße Arbeitsweise von Maschinen oder Einrichtungen; Wärmeisolierung allgemein | |||
F16H | Getriebe | |||
Getriebe zum Übertragen einer Drehbewegung durch endlose, biegsame Übertragungsglieder | ||||
F16H 9/00 | Getriebe zum Übertragen einer Drehbewegung mit veränderlicher Übersetzung oder zum Umkehren einer Drehbewegung [Wechsel- oder Wendegetriebe] durch endlose biegsame Übertragungsglieder (Steuerung oder Regelung zur Drehzahländerung oder Drehrichtungsumkehr für Getriebe zum Übertragen von Drehbewegungen F16H 59/00-F16H 63/00) [1, 2006.01] | |||
F16H 9/02 |
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F16H 9/04 |
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F16H 9/12 |
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F16H 9/16 |
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F16H 9/18 |
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