| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst:
- Federn, Stoßdämpfer oder Schwingungsdämpfer;
- ihre Anordnung in oder Anpassung an spezielle Geräte, falls keine Unterklassen für diese Geräte vorgesehen sind.
- Diese Unterklasse umfasst nicht technische Sachverhalte, die die Anordnung oder Anpassung von Federn, Stoßdämpfern oder Schwingungsdämpfern in oder für spezielle Geräte betrifft, falls dieser Sachverhalt in den Unterklassen für diese Geräte angesprochen ist, z.B.
- A47C 23/00-A47C 27/00 Sprungfedermatratzen
- A63C 5/075 Schwingungsdämpfer am Ski
- B60G Radaufhängungen und Federungen für Fahrzeuge
- B60R 19/24 Anordnungen zum Anbringen von Stoßstangen an Fahrzeugen
- B61F Radaufhängungen und Federungen für Schienenfahrzeuge
- B61G 11/00 Puffer für Eisenbahn- oder Straßenbahnfahrzeuge
- B62D 21/15 Fahrzeug-Untergestelle mit stoßabsorbierenden Mitteln
- B62J 1/02 Sättel oder Sitze für Fahrräder, die federnd befestigt sind
- B62K 21/08 Lenkungsdämpfer für Fahrräder
- B63H 1/15 Schiffspropeller mit schwingungsdämpfenden Mitteln
- B63H 21/30 Einbau von Schiffsantrieben, z.B. schwingungsgedämpft
- B64C 25/58 Stoßdämpfer- oder Federanordnungen für Flugzeug-Start- bzw. Landegestelle
- B65D 81/02 Behälter, Verpackungselemente oder Verpackungen mit stoßdämpfenden Mitteln
- D06F 37/20 Federnde Befestigungen in Waschmaschinen
- D06F 49/06 Federnde Befestigungen in Haushalts-Wäschezentrifugen
- F03G 1/00 Federkraftmaschinen
- F21V 15/04 Elastische Befestigung von Leuchten
- F41A 25/00 Geschützwiegen zur Ermöglichung des Rücklaufs
- F41B 5/20 Schwingungsdämpfer für Bogen
- G01D 11/00 Anzeigen und Aufzeichnen in Verbindung mit Messen
- G01G 21/10 Wägevorrichtungen, z.B. Anordnungen von Dämpfungsvorrichtungen in Wägevorrichtungen
- G04B Groß-, Kleinuhren
- G12B 3/08 Abbremsen der Bewegung von Instrumententeilen
- G21C 7/20 Anordnung von stoßdämpfenden Vorrichtungen für verschiebbare Steuer- oder Regelelemente in Kernreaktoren.
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| F16F 15/00 | Unterdrückung von Schwingungen in Systemen (Fahrzeugsitzaufhängungen B60N 2/50); Mittel oder Anordnungen zum Vermeiden oder Vermindern gleichgewichtsstörender Kräfte, z.B. aufgrund der Bewegung (Prüfen der statischen oder dynamischen Massenverteilung von Maschinen oder Konstruktionen G01M 1/00) [1, 2006.01] |