F | Sektion F — Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen | |||
F03 | Kraft- und Arbeitsmaschinen oder Kraftmaschinen für Flüssigkeiten; Wind-, Feder-, oder Gewichts-Kraftmaschinen; Erzeugen von mechanischer Energie oder von Vortriebskraft [Schub nach dem Prinzip des Rückstoßes], soweit nicht anderweitig vorgesehen | |||
F03G | Federkraftmaschinen, Gewichtskraftmaschinen, Trägheitskraftmaschinen oder ähnliche Kraftmaschinen; Vorrichtungen oder Anordnungen zur Erzeugung mechanischer Energie, soweit nicht anderweitig vorgesehen oder mit Nutzbarmachung anderweitig nicht vorgesehener Energiequellen (Anordnungen in Fahrzeugen mit Energiezufuhr von Naturkräften B60K 16/00; elektrischer Antrieb in Fahrzeugen mittels Energiezufuhr von Naturkräften B60L 8/00) | |||
F03G 7/00 | Vorrichtungen oder Anordnungen zur Erzeugung von mechanischer Energie, soweit anderweitig nicht vorgesehen oder mit Ausnutzung anderweitig nicht vorgesehenen Energiequellen [1, 2006.01] | |||
F03G 7/10 |
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