| F | Sektion F — Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen |
![Hierarchische Anzeige ausschalten: F03](images/vm_full.gif) | F03 | Kraft- und Arbeitsmaschinen oder Kraftmaschinen für Flüssigkeiten; Wind-, Feder-, oder Gewichts-Kraftmaschinen; Erzeugen von mechanischer Energie oder von Vortriebskraft [Schub nach dem Prinzip des Rückstoßes], soweit nicht anderweitig vorgesehen |
![Hierarchische Anzeige ausschalten: F03G](images/vm_full.gif) | F03G | Federkraftmaschinen, Gewichtskraftmaschinen, Trägheitskraftmaschinen oder ähnliche Kraftmaschinen; Vorrichtungen oder Anordnungen zur Erzeugung mechanischer Energie, soweit nicht anderweitig vorgesehen oder mit Nutzbarmachung anderweitig nicht vorgesehener Energiequellen (Anordnungen in Fahrzeugen mit Energiezufuhr von Naturkräften B60K 16/00; elektrischer Antrieb in Fahrzeugen mittels Energiezufuhr von Naturkräften B60L 8/00) |