| F | Sektion F — Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen |
| F03 | Kraft- und Arbeitsmaschinen oder Kraftmaschinen für Flüssigkeiten; Wind-, Feder-, oder Gewichts-Kraftmaschinen; Erzeugen von mechanischer Energie oder von Vortriebskraft [Schub nach dem Prinzip des Rückstoßes], soweit nicht anderweitig vorgesehen |
| F03G | Federkraftmaschinen, Gewichtskraftmaschinen, Trägheitskraftmaschinen oder ähnliche Kraftmaschinen; Vorrichtungen oder Anordnungen zur Erzeugung mechanischer Energie, soweit nicht anderweitig vorgesehen oder mit Nutzbarmachung anderweitig nicht vorgesehener Energiequellen (Anordnungen in Fahrzeugen mit Energiezufuhr von Naturkräften B60K 16/00; elektrischer Antrieb in Fahrzeugen mittels Energiezufuhr von Naturkräften B60L 8/00) |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Kraftmaschinen" bedeutet Vorrichtungen zum Erzeugen mechanischer Energie aus potenzieller Energie fester Körper.
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