F | Sektion F — Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen | |||
F03 | Kraft- und Arbeitsmaschinen oder Kraftmaschinen für Flüssigkeiten; Wind-, Feder-, oder Gewichts-Kraftmaschinen; Erzeugen von mechanischer Energie oder von Vortriebskraft [Schub nach dem Prinzip des Rückstoßes], soweit nicht anderweitig vorgesehen | |||
F03D | Windkraftmaschinen | |||
F03D 9/00 | Anpassung von Windkraftmaschinen für besondere Zwecke; Kombinationen von Windkraftmaschinen mit den von ihnen angetriebenen Vorrichtungen; Windkraftmaschinen besonders ausgebildet zum Aufbau an bestimmten Standorten (Windenergie-PV Hybridsysteme zur Erzeugung elektrischer Energie H02S 10/12) [1, 2006.01, 2016.01] | |||
F03D 9/10 |
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F03D 9/13 |
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F03D 9/14 |
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