F | Sektion F — Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen | |
F03 | Kraft- und Arbeitsmaschinen oder Kraftmaschinen für Flüssigkeiten; Wind-, Feder-, oder Gewichts-Kraftmaschinen; Erzeugen von mechanischer Energie oder von Vortriebskraft [Schub nach dem Prinzip des Rückstoßes], soweit nicht anderweitig vorgesehen | |
F03D | Windkraftmaschinen | |
Anmerkung:
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F03D 7/00 | Steuern oder Regeln von Windkraftmaschinen ( Abgabe oder Verteilung elektrischer Energie H02J, z.B. Anordnungen zum Einstellen, Beseitigen oder Kompensieren von Blindleistung in Netzen H02J 3/18; Steuern von elektrischen Generatoren H02P, z.B. Einrichtungen zum Steuern elektrischer Generatoren um eine gewünschte Ausgangsgröße zu erhalten H02P 9/00) [1, 2006.01] |