F | Sektion F — Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen | |||||||||||||||||
F02 | Brennkraftmaschinen; mit Heißgas oder Abgasen betriebene Kraftmaschinenanlagen | |||||||||||||||||
F02P | Zündung von Brennkraftmaschinen mit innerer Verbrennung, ausgenommen Kompressionszündung; Prüfen des Zündzeitpunkts bei Brennkraftmaschinen mit Kompressionszündung (besonders ausgebildet für Rotationskolben- oder Schwenkkolbenmaschinen F02B 53/12; Zündung von Verbrennungseinrichtungen allgemein, Glühkerzen F23Q; Messen physikalischer Veränderlicher allgemein G01; Steuern und Regeln allgemein G05; Datenverarbeitung allgemein G06; elektrische Bauelemente allgemein, siehe die Sektion H; Zündkerzen H01T) | |||||||||||||||||
Sachverzeichnis der Unterklasse
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F02P 17/00 | Prüfen von Zündeinrichtungen, z.B. in Verbindung mit dem Einstellen (Prüfen von Brennstoffeinspritzvorrichtungen F02M 65/00; Prüfen von Zündeinrichtungen allgemein F23Q 23/00); Prüfen des Zündzeitpunkts bei Brennkraftmaschinen mit Kompressionszündung [1, 4, 2006.01] | |||||||||||||||||
F02P 17/10 |
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