F | Sektion F — Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen | |
F02 | Brennkraftmaschinen; mit Heißgas oder Abgasen betriebene Kraftmaschinenanlagen | |
F02P | Zündung von Brennkraftmaschinen mit innerer Verbrennung, ausgenommen Kompressionszündung; Prüfen des Zündzeitpunkts bei Brennkraftmaschinen mit Kompressionszündung (besonders ausgebildet für Rotationskolben- oder Schwenkkolbenmaschinen F02B 53/12; Zündung von Verbrennungseinrichtungen allgemein, Glühkerzen F23Q; Messen physikalischer Veränderlicher allgemein G01; Steuern und Regeln allgemein G05; Datenverarbeitung allgemein G06; elektrische Bauelemente allgemein, siehe die Sektion H; Zündkerzen H01T) | |
Zündzeitpunktverstellung; Zündverteiler- oder Unterbrecheranordnungen bei elektrischer Funkenzündung; Regelung, Steuerung oder Sicherheitsvorrichtungen für elektrische Funkenzündung, soweit nicht anderweitig vorgesehen | ||
F02P 5/00 | Zündzeitpunktverstellung; Steuergeräte oder Regelgeräte hierfür [1, 6, 2006.01] |