FSektion F — Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen
Hierarchische Anzeige ausschalten: F02F02Brennkraftmaschinen; mit Heißgas oder Abgasen betriebene Kraftmaschinenanlagen
Hierarchische Anzeige ausschalten: F02KLink zur Definition für IPC-Symbol: F02KF02KStrahltriebwerke (Anordnung oder Einbau von Strahltriebwerken in Landfahrzeugen oder Fahrzeugen allgemein B60KAnordnung oder Einbau von Strahltriebwerken in Wasserfahrzeugen B63HSteuerung von Fluglage, Flugrichtung oder Flughöhe von Luftfahrzeugen durch Strahlwirkung B64C 15/00, B64U 50/10Anordnung oder Einbau von Strahltriebwerken in Luftfahrzeugen B64D 27/00, B64U 50/10Anlagen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass die Leistung des Arbeitsmediums zwischen Strahlantrieb und einer anderen Antriebsart, z.B. Propeller, aufgeteilt wird, F02B, F02CMerkmale von Strahltriebwerken, die üblich sind bei Gasturbinenanlagen, Lufteinlässen oder beim Steuern oder Regeln der Brennstoffzufuhr in luftansaugenden Strahltriebwerken F02C)
Anmerkung:
  1. In dieser Unterklasse wird der folgende Ausdruck mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Strahltriebwerk" bedeutet ein Triebwerk, in dem mittels Verbrennung eine Strömung erzeugt wird, durch die ein Schub auf das Triebwerk nach dem Prinzip des Rückstoßes entsteht.
  2. Es sind die Anmerkungen vor Klasse F01 zu beachten.
Sachverzeichnis der Unterklasse
TRIEBWERKE NACH ART DES ROHRES ODER DER DÜSEF02K 1/00, F02K 9/80
TRIEBWERKE MIT VERDICHTER ODER GEBLÄSEF02K 3/00, F02K 5/00
TRIEBWERKE OHNE KOMPRESSOR ODER GEBLÄSEF02K 7/00
RAKETENTRIEBWERKEF02K 9/00
STEUERUNG ODER REGELUNGF02K 1/15, F02K 1/76, F02K 7/00, F02K 9/00
ANDERE TRIEBWERKEF02K 99/00