STEUERUNG ODER REGELUNG VON BRENNKRAFTMASCHINEN ALLGEMEIN | |
Gekennzeichnet durch Einwirkung auf die Arbeitsweise der Maschine | |
auf den Einlass: allgemein; mit Niederdruck; andere Mittel | F02D 1/00;
F02D 3/00;
F02D 7/00 |
durch Drosseln des Luft- oder des Brennstoff-Luft-Ein- und -Auslasses | F02D 9/00 |
auf den Arbeitszyklus der Ventile; auf das Verdichtungsverhältnis | F02D 13/00;
F02D 15/00 |
Abschalten von Zylindern, Abstellen oder Einstellen auf Leerlauf | F02D 17/00 |
auf die Zufuhr von Brennstoff oder Luft, soweit nicht anderweitig vorgesehen | F02D 33/00 |
auf zwei oder mehr gemein- same Funktionen, soweit nicht anderweitig vorgesehen | F02D 37/00 |
Gekennzeichnet durch Einleitung oder Betätigungsvorrichtungen | |
nichtautomatische Einleitung, z.B. durch eine Bedienungsperson | F02D 11/00 |
Einleitung durch drehzahlabhängige Regler oder durch in- nere oder äußere Bedingungen, soweit nicht anderweitig vorgesehen | F02D 31/00,
F02D 35/00 |
Programmsteuerung | F02D 28/00 |
STEUERUNG ODER REGELUNG FÜR BESONDERE BRENNKRAFTMASCHINEN | |
Brennkraftmaschinen: gekennzeichnet durch den Brennstoff; durch das verwendete Brennmittel; durch Aufladung | F02D 19/00;
F02D 21/00;
F02D 23/00 |
Zusammenarbeitende Brennkraftmaschinen: umkehrbare Brennkraftmaschinen; Brennkraftmaschinen zum Antrieb von Fahrzeugen oder besonderen Vorrichtungen | F02D 25/00;
F02D 27/00;
F02D 29/00 |
ANDERE STEUERUNG ODER REGELUNG | |
Nichtelektrisch | F02D 39/00 |
Elektrisch | F02D 41/00-F02D 45/00 |