E | Sektion E — Bauwesen; Erdbohren; Bergbau | |||||||||||
Erdbohren oder Gesteinsbohren; Bergbau | ||||||||||||
E21 | Erdbohren oder Gesteinsbohren; Bergbau | |||||||||||
Anmerkung:
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E21F | Sicherheitsvorrichtungen, Förderung, Auffüllen oder Bergversatz, Rettungswesen, Bewetterung oder Entwässerung in oder von Gruben oder Tunnels [2] | |||||||||||
Sachverzeichnis der Unterklasse
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Sicherheitseinrichtungen; Rettungseinrichtungen | ||||||||||||
E21F 5/00 | Mittel oder Verfahren zum Verhüten, Binden, Niederschlagen oder Entfernen von Staub; Verhüten von Explosionen oder Grubenbränden (Abschlüsse E21F 17/103; Auftragen von Flüssigkeiten oder anderen fließfähigen Stoffen auf Oberflächen allgemein B05; Rauchgasanzeiger G01N) [1, 6, 2006.01] | |||||||||||
E21F 5/20 |
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