E | Sektion E — Bauwesen; Erdbohren; Bergbau | |||
Erdbohren oder Gesteinsbohren; Bergbau | ||||
E21 | Erdbohren oder Gesteinsbohren; Bergbau | |||
E21B | Erdbohren oder Gesteinsbohren; Gewinnung von Öl, Gas, Wasser oder von löslichen oder schmelzbaren Stoffen oder einer Trübe oder eines Schlammes mineralischer Rohstoffe aus Bohrlöchern [5] | |||
Automatisches Steuern oder Regeln [3] | ||||
E21B 44/00 | Automatische Steuer- oder Regelsysteme, besonders ausgebildet für das Bohren, d.h. selbsttätig arbeitende Systeme zum Durchführen oder Abändern eines Bohrvorganges ohne menschlichen Eingriff, wie z.B. computergesteuerte Bohrungen; Überwachungssysteme, besonders ausgebildet für eine Vielzahl von Bohr-Kenngrößen oder -bedingungen [3, 2006.01] | |||
E21B 44/02 |
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E21B 44/04 |
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