| E | Sektion E — Bauwesen; Erdbohren; Bergbau |
| | Erdbohren oder Gesteinsbohren; Bergbau |
| E21 | Erdbohren oder Gesteinsbohren; Bergbau |
| | Anmerkung:- In dieser Klasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Bohren" umfasst auch "Ausbohren" oder "Tunnel-Bohren".
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| E21B | Erdbohren oder Gesteinsbohren; Gewinnung von Öl, Gas, Wasser oder von löslichen oder schmelzbaren Stoffen oder einer Trübe oder eines Schlammes mineralischer Rohstoffe aus Bohrlöchern [5] |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst:
- in erster Linie Einrichtungen zum Bohren von natürlichen Erd- oder Gesteinsformationen;
- ähnliche Einrichtungen zum Bohren von Bauwerksstrukturen vor Ort, z.B. von Straßendecken oder Betonbauwerken.
- Diese Unterklasse umfasst nicht:
- Handbohrmaschinen, z.B. für den häuslichen Gebrauch;
- Bohreinrichtungen für Produktionsabläufe, d.h. zur Bearbeitung eines Gegenstands, z.B. zur weiteren Verarbeitung;
welche von den relevanten Unterklassen der Sektion B umfasst sind, z.B. B23B;- Zusammensetzungen für das Bohren von Bohrlöchern oder für die Behandlung von Bohrlöchern, die von der Gruppe C09K 8/00 umfasst werden, z.B. Zusammensetzungen für die verbesserte Gewinnung von Kohlenwasserstoffen C09K 8/58
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| E21B 33/00 | Abdichten oder Abpacken von Bohrlöchern [1, 2006.01] |
| E21B 33/10 | . | im Bohrloch [1, 2006.01] |
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| E21B 33/13 | . . | Verfahren oder Vorrichtungen zum Zementieren, zum Stopfen von Löchern, Rissen oder dgl. [1, 2006.01] |
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| E21B 33/138 | . . . | zum Auskleiden der Bohrlochwand; zum Einbringen in die Lagerstätte [1, 2006.01] |
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