| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst:
- in erster Linie Einrichtungen zum Bohren von natürlichen Erd- oder Gesteinsformationen;
- ähnliche Einrichtungen zum Bohren von Bauwerksstrukturen vor Ort, z.B. von Straßendecken oder Betonbauwerken.
- Diese Unterklasse umfasst nicht:
- Handbohrmaschinen, z.B. für den häuslichen Gebrauch;
- Bohreinrichtungen für Produktionsabläufe, d.h. zur Bearbeitung eines Gegenstands, z.B. zur weiteren Verarbeitung;
welche von den relevanten Unterklassen der Sektion B umfasst sind, z.B. B23B;- Zusammensetzungen für das Bohren von Bohrlöchern oder für die Behandlung von Bohrlöchern, die von der Gruppe C09K 8/00 umfasst werden, z.B. Zusammensetzungen für die verbesserte Gewinnung von Kohlenwasserstoffen C09K 8/58
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| E21B 21/00 | Verfahren oder Einrichtungen zum Spülen von Bohrlöchern, z.B. durch Verwendung von Motorabgas (Lösen im Bohrloch festsitzender Gegenstände durch Spülen E21B 31/03; Zusammensetzung von Tiefbohrspülflüssigkeiten C09K 8/02) [1, 2, 7, 2006.01] |