| E06B | Feste oder bewegliche Abschlüsse für Öffnungen in Bauwerken, Fahrzeugen, Zäunen oder ähnlichen Einfriedungen allgemein, z.B. Türen, Fenster, Läden, Tore (Schutzschirme, Blenden für Gewächshäuser A01G 9/22; Vorhänge A47H; Kofferraumdeckel, Motorhauben B62D 25/10; Dachoberlichte E04B 7/18; Sonnenschutzdächer, Markisen E04F 10/00) |
| E06B 9/00 | Abschirmvorrichtungen oder Schutzvorrichtungen für Öffnungen mit oder ohne Betätigungsmechanismus oder Sicherungsmechanismus; Öffnungsabschlüsse ähnlicher Konstruktion (E06B 5/10 hat Vorrang; an den Rändern miteinander verbundene Fenster- oder Türflügel E06B 3/48; zusätzliche zimmerseitige, nicht zum Gebäudeausbau gehörende Ausrüstung von Türen oder Fenstern, z.B. Vorhänge, A47H; Roste als Bauelemente E04C 2/42; Schlösser, Zubehör hierfür E05B; Riegel oder Verschlussvorrichtungen für Flügel E05C; Betätigungseinrichtungen für Flügel allgemein E05F) [1, 2006.01] |