| E06B | Feste oder bewegliche Abschlüsse für Öffnungen in Bauwerken, Fahrzeugen, Zäunen oder ähnlichen Einfriedungen allgemein, z.B. Türen, Fenster, Läden, Tore (Schutzschirme, Blenden für Gewächshäuser A01G 9/22; Vorhänge A47H; Kofferraumdeckel, Motorhauben B62D 25/10; Dachoberlichte E04B 7/18; Sonnenschutzdächer, Markisen E04F 10/00) |
| E06B 3/00 | Fensterflügel, Türblätter oder ähnliche Elemente zum Verschließen von Öffnungen; Anordnung von festen oder bewegbaren Abschlüssen, z.B. Fenster; Merkmale an feststehenden Außenrahmen in Bezug auf den Einbau von Flügelrahmen (E06B 5/00 hat Vorrang; Läden oder dgl. E06B 9/00; Glasscheiben C03; Vereinigen von Glasscheiben durch Verschmelzen C03B 23/203; Verbinden von Glas mit Glas auf andere Weise als durch Verschmelzen oder mit anderen organischen Stoffen C03C 27/00) [1, 2006.01] |