ESektion E — Bauwesen; Erdbohren; Bergbau
disable hierarchy mode: E04E04Baukonstruktion
disable hierarchy mode: E04GLink to definition of IPC symbol: E04GE04GBaugerüste; Schalungsformen; Schalungen; Baugeräte oder -hilfsmittel oder deren Anwendung; Handhaben bzw. Verarbeiten von Baumaterial an Ort und Stelle; Ausbessern, Abbrechen oder sonstige Arbeiten an bestehenden Bauwerken
Anmerkung:
  1. In dieser Unterklasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Baugerüst" schließt auch andere Stützvorrichtungen für ähnliche Zwecke ein.
Sachverzeichnis der Unterklasse
BAUGERÜSTE
am Boden stehend; an Bauwerken abgestütztE04G 1/00; E04G 3/00
Bestandteile oder Zubehör; VerbindungselementeE04G 5/00; E04G 7/00
LEHRGERÜSTE, SCHALUNGSFORMEN ODER SCHALUNGEN
zur allgemeinen VerwendungE04G 9/00
zur besonderen VerwendungE04G 11/00, E04G 13/00, E04G 15/00
Verbindungsmittel, zusätzliche MittelE04G 17/00
zusätzliche BehandlungE04G 19/00
ANDERE GERÄTE ODER ZUBEHÖR
zeitweilige ZugangsvorrichtungenE04G 27/00
Aufbereiten oder Fördern von BaumaterialE04G 21/00
SteifenE04G 25/00
ARBEITEN AN BESTEHENDEN BAUWERKENE04G 23/00

disable hierarchy mode: E04G 21/00Link to Depatisnet beginner's search with IPC symbol: E04G 21/00E04G 21/00Vorbereiten, Fördern oder Verarbeiten von Baustoffen oder Bauelementen auf der Baustelle; sonstige Vorrichtungen oder Maßnahmen für Bauarbeiten (Bearbeiten von steinartigen Stoffen B28DFördern allgemein B65GHebevorrichtungen B66Messinstrumente G01) [1, 2006.01]
disable hierarchy mode: E04G 21/24Link to Depatisnet beginner's search with IPC symbol: E04G 21/24E04G 21/24
Sicherheits- oder Schutzmaßnahmen zur Schadensverhütung an Bauwerksteilen oder beim Ausbau während der Bauarbeit (als zusätzliche Bauteile für Baugerüste E04G 5/00) [1, 2006.01]
disable hierarchy mode: E04G 21/26Link to Depatisnet beginner's search with IPC symbol: E04G 21/26E04G 21/26
. . Verstrebungen für Wandteile; Stützen oder dgl., z.B. zum Festhalten von vorgefertigten Wänden in der richtigen Stellung (E04G 25/00 hat Vorrang; an bestehenden Bauwerken E04G 23/04) [1, 2006.01]