| E04B 1/00 | Baukonstruktionen allgemein; Baukonstruktionen, die weder auf Wände, z.B. Trennwände, noch auf Geschossdecken, Unterdecken oder Dächer eingeschränkt sind (Gerüste, Schalungen E04G; Konstruktionen, die besonders für Bauten für bestimmte Zwecke ausgebildet sind, allgemeine Anordnung von Bauwerken, z.B. Modulabstimmung, E04H) [1, 2006.01] |
| E04B 1/34 | . | Außergewöhnliche Baukonstruktionen, z.B. mit aufgehängten oder auskragenden Teilen, die von Masten oder turmähnlichen Bauten, die Aufzüge oder Treppen umschließen, getragen werden; Konstruktionsmerkmale in Bezug auf die elastische Stabilität (E04B 1/342 , E04B 1/343 , E04B 1/348 haben Vorrang; für Geschossdecken E04B 5/43; Bauten für besondere Zwecke, z.B. Widerstand gegen Erdbeben bietend, E04H) [1, 2006.01] |
|