| E | Sektion E — Bauwesen; Erdbohren; Bergbau |
| | Bauwesen |
| E01 | Straßen-, Eisenbahn-, Brückenbau |
| E01F | Zusätzliche Baumaßnahmen, wie die Ausstattung von Straßen oder die bauliche Ausbildung von Bahnsteigen, Landeplätzen für Hubschrauber, Wegweisern, Schneezäunen oder dgl. |
| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| E01F 1/00 | Bauliche Ausbildung von Bahnsteigen oder Schutzinseln (allgemeine Anordnung von Bahnsteigen B61B) [1, 2006.01] |
| E01F 3/00 | Landeplätze für Hubschrauber, z.B. auf Bauwerken (Gestaltung von Flugplätzen B64F; Bauwerke für bestimmte Zwecke E04H) [1, 2006.01] |
| E01F 5/00 | Entwässern des Unterbaues von Straßen oder des Bettungskörpers von Gleisen durch Gräben, Durchlässe oder Kanäle (Untergrundentwässerung E02D; Abwasserkanäle E03F) [1, 2006.01] |
| E01F 7/00 | Einrichtungen zum Schutz gegen Schnee, Sandverwehungen, Seitenwind, Schneebretter, Lawinen oder Steinschlag (dauernd installierte Heizeinrichtungen oder Warmluftgebläse an Straßen E01C 11/26); Blendschutzeinrichtungen [1, 2006.01] |
| E01F 7/02 | . | Schneezäune oder ähnliche Einrichtungen, z.B. zum Schutz gegen Sandverwehungen oder Seitenwind (Zäune allgemein E04H 17/00) [1, 2006.01] |
|
| E01F 7/04 | . | Einrichtungen zum Schutz gegen Schneebretter, Lawinen oder Steinschlag, z.B. Bauten zum Verhindern von Lawinenabgängen, Lawinengalerien (Sichern von Abhängen oder Böschungen E02D 17/20; Dachschneefänger E04D 13/10) [1, 2006.01] |
|
| E01F 7/06 | . | Blendschutzeinrichtungen (E01F 8/00 hat Vorrang) [1, 3, 2006.01] |
|
| E01F 8/00 | Einrichtungen zum Absorbieren oder Reflektieren von luftübertragenem Verkehrslärm von Straße oder Schiene (Einrichtungen am Boden zur Verminderung von Fluglärm B64F 1/26; allgemeine Baukonstruktionen zum Absorbieren und Reflektieren von Lärm, Absorbieren oder Reflektieren von Lärm bei Bauwerken E04B 1/74) [3, 2006.01] |
| E01F 8/02 | . | besonders ausgebildet zur Aufnahme von Bepflanzung (Behälter zum Anbau von Pflanzen A01G 9/02; Sichern von Böschungen E02D 17/20; Stütz- oder Schutzmauern E02D 29/02) [6, 2006.01] |
|
| E01F 9/00 | Anordnung von Wegweisern oder Verkehrszeichen; Anordnungen zur Erzwingung einer vorsichtigen Fahrweise, z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungsschwellen (zum Verhindern oder Einschränken von Verkehr E01F 13/00) [1, 6, 2006.01, 2016.01] |
| E01F 9/20 | . | Verwendung von Lichtleitern, z.B. Glasfasern [2016.01] |
|
| E01F 9/30 | . | Anordnungen, die anders als mit sichtbaren Mitteln mit Sendern oder Empfängern zusammenwirken, z.B. durch die Nutzung von Radarreflektoren oder Funksendern (E01F 11/00 hat Vorrang) [2016.01] |
|
| E01F 9/40 | . | Anordnungen, die auf widrige Witterungsbedingungen reagieren, z.B. Anzeigen von vereisten Straßen oder automatische Beleuchtung bei Nebel; Anordnungen gekennzeichnet durch Mittel zum Erwärmen oder Trocknen [2016.01] |
|
| E01F 9/50 | . | Markierungen auf Straßenoberflächen; Randsteine oder Straßenränder, besonders ausgebildet zum Warnen der Verkehrsteilnehmer (als Leiteinrichtung für Fahrzeuge E01F 15/00) [2016.01] |
|
| E01F 9/506 | . . | gekennzeichnet durch das Material der Fahrbahnmarkierungen, z.B. mit Zusätzen zur Verbesserung der Reibung oder der Reflektion; Verfahren des Anformens oder der Montage von Markierungen in, auf oder an Straßenoberflächen [2016.01] |
|
| E01F 9/512 | . . . | vorgefertigte Straßenmarkierungen, z.B. aus streifenförmigem Material; Verfahren zum Aufbringen von vorgefertigten Markierungen [2016.01] |
|
| E01F 9/518 | . . . | vor Ort gefertigt, z.B. durch Aufmalen, Gießen in die Straßenoberfläche hinein oder durch Verformung der Straßenoberfläche [2016.01] |
|
| E01F 9/524 | . . . | reflektierende Elemente, besonders ausgebildet, um in Oberflächenmarkierungen enthalten oder auf diese aufgebracht zu sein [2016.01] |
|
| E01F 9/529 | . . | besonders ausgebildet für hörbares oder vibrierendes Signalisieren, z.B. Rüttelstreifen; besonders ausgebildet zur Erzwingung einer Geschwindigkeitsreduzierung, z.B. Bodenschwellen [2016.01] |
|
| E01F 9/535 | . . | Randsteine oder Straßenränder, besonders ausgebildet zum Warnen der Verkehrsteilnehmer [2016.01] |
|
| E01F 9/541 | . . . | Randsteine [2016.01] |
|
| E01F 9/547 | . . . | beleuchtet [2016.01] |
|
| E01F 9/553 | . . | flache Körper, z.B. Markierungseinsatzteile, Markierungsnägel oder flexible Teile, die von Fahrzeugen getroffen werden können [2016.01] |
|
| E01F 9/559 | . . . | beleuchtet [2016.01] |
|
| E01F 9/565 | . . . | auslenkbare oder verlagerbare Teile besitzend [2016.01] |
|
| E01F 9/571 | . . . . | unter Last vertikal verlagerbar , z.B. in Verbindung mit einer Rotation [2016.01] |
|
| E01F 9/576 | . . | Fahrspurtrennungslinien [2016.01] |
|
| E01F 9/582 | . . . | beleuchtet [2016.01] |
|
| E01F 9/588 | . . . | Trennung von Fahrspuren mit baulichen Maßnahmen, die von einem Überqueren abhalten, ein solches aber nicht verhindern [2016.01] |
|
| E01F 9/594 | . . . | transportabel, zum Wiederbenutzen an anderen Orten [2016.01] |
|
| E01F 9/60 | . | aufrecht stehende Körper, z.B. Markierungspfosten oder Leitpfosten oder Poller; Träger für Verkehrszeichen [2016.01] |
|
| E01F 9/604 | . . | besonders ausgebildet für die jeweiligen Hinweiszwecke, z.B. zum Hinweisen auf Kurven, Bauarbeiten oder Fußgängerübergängen [2016.01] |
|
| E01F 9/608 | . . . | zum Leiten, Warnen oder Steuern des Verkehrs, z.B. Leitpfosten oder Kilometersteine [2016.01] |
|
| E01F 9/612 | . . . | zum Anzeigen von frisch aufgetragenen Fahrbahnmarkierungen, z.B. Linien zum Einfädeln [2016.01] |
|
| E01F 9/615 | . . . | beleuchtet [2016.01] |
|
| E01F 9/619 | . . . | mit Reflektoren; mit Mitteln zum Sauberhalten von Reflektoren [2016.01] |
|
| E01F 9/623 | . . | gekennzeichnet durch die Form oder bauliche Maßnahmen, um z.B. ein Verschieben oder Verbiegen zu ermöglichen [2016.01] |
|
| E01F 9/627 | . . . | selbstaufrichtend nach Verbiegen oder Verschieben [2016.01] |
|
| E01F 9/631 | . . . | besonders ausgebildet, um beim Verbiegen oder Verschieben abzubrechen, sich zu lösen, zu kollabieren oder sich dauerhaft zu verformen, z.B. bei einem Fahrzeugaufprall [2016.01] |
|
| E01F 9/635 | . . . . | durch Abscheren oder Abreißen, z.B. an Sollbruchstellen [2016.01] |
|
| E01F 9/638 | . . . . | durch Steckverbindungen, z.B. federbelastet [2016.01] |
|
| E01F 9/642 | . . . . | reibschlüssige Verbindungen [2016.01] |
|
| E01F 9/646 | |
| E01F 9/65 | . . . | mit rotierbaren, schwenkbaren oder einstellbaren Zeichen oder Schildern (E01F 9/646 hat Vorrang) [2016.01] |
|
| E01F 9/654 | . . . | in der Form von dreidimensionalen Körpern, z.B. Leitkegel; fähig zum Annehmen von dreidimensionalen Formen, z.B. durch Aufblasen oder Aufrichten, um einen entsprechenden Körper zu erhalten [2016.01] |
|
| E01F 9/658 | . . | gekennzeichnet durch die Art der Halterung [2016.01] |
|
| E01F 9/662 | . . . | an Fahrzeugen angebracht, z.B. Servicefahrzeugen; Warnfahrzeuge, die sich zusammen mit den Straßeninstandhaltungsarbeiten bewegen, z.B. ferngesteuert [2016.01] |
|
| E01F 9/669 | . . . | zur Befestigung an Sicherheitsabsperrungen oder dgl. [2016.01] |
|
| E01F 9/673 | . . . | zum Halten von Schilderpfosten oder dgl. [2016.01] |
|
| E01F 9/677 | . . . . | die Schilderpfosten sind ohne Werkzeuge demontierbar, z.B. durch Steckverbindungen [2016.01] |
|
| E01F 9/681 | . . . . | die Schilderpfosten sind durch lösbare Mittel befestigt, z.B. durch Schrauben oder Bolzen [2016.01] |
|
| E01F 9/685 | . . . . | Halterungen unter der Erde, z.B. Fundamente [2016.01] |
|
| E01F 9/688 | . . | frei stehende Körper [2016.01] |
|
| E01F 9/692 | . . . | tragbare Sockelelemente, Pfostenfüße dafür [2016.01] |
|
| E01F 9/696 | . . | Überkopfkonstruktionen, z.B. Schilderbrücken; Fundamente, die besonders dafür ausgebildet sind [2016.01] |
|
| E01F 9/70 | . . | Lagern, Transportieren, Aufstellen oder Wiedereinsammeln von transportablen Einrichtungen [2016.01] |
|
| E01F 11/00 | Einbetten von Schwellen oder anderen Detektoren in Straßenbelägen oder anderen Straßenoberflächen (auf Druck ansprechende Elemente G01L; Verkehrskontroll- systeme G08G) [1, 2006.01] |
| E01F 13/00 | Anordnungen zum Verhindern oder Einschränken von Verkehr, z.B. Schranken oder Sperren (für Bahnübergänge B61L) [1, 2006.01] |
| E01F 13/02 | . | Frei stehend [6, 2006.01] |
|
| E01F 13/04 | . | bewegbar zum Zulassen oder Verhindern der Durchfahrt [6, 2006.01] |
|
| E01F 13/06 | . . | durch Verschwenken in die Offenstellung um eine horizontale, in Straßenlängsrichtung verlaufende Achse, d.h. schwingende Sperren [6, 2006.01] |
|
| E01F 13/08 | . . | durch Verschwenken in die Schließstellung um eine Querachse in der Straßenoberfläche, z.B. hochschwenkbare Abschnitte der Straßenoberfläche, hochschwenkbare Parkplatzabsperrpfosten [6, 2006.01] |
|
| E01F 13/10 | . | Straßensperren besonders ausgebildet zum Zulassen der Durchfahrt in nur einer Richtung [6, 2006.01] |
|
| E01F 13/12 | . | zum gewaltsamen Stoppen oder Behindern von Fahrzeugen, z.B. mit Nägeln versehene Matten [6, 2006.01] |
|
| E01F 15/00 | Sicherheitseinrichtungen zum Abbremsen, Zurückleiten oder Stoppen von von der Fahrbahn abkommenden Fahrzeugen, z.B. Schutzpfosten oder Poller; Einrichtungen zur Verringerung von Schäden an Straßenbauwerken durch Fahrzeuganprall (Anordnungen zum Befestigen von Wegweisern oder Verkehrszeichen an Sicherheitsabsperrungen oder dgl. E01F 9/669; zum gewaltsamen Stoppen von Fahrzeugen E01F 13/00) [1, 6, 2006.01] |
| E01F 15/02 | . | Durchlaufende Sperren entlang von Straßen oder zwischen Fahrspuren (überquerbare Fahrspurtrenneinrichtungen E01F 9/588) [6, 2006.01] |
|
| E01F 15/04 | . . | im Wesentlichen aus langgestreckten Balken oder starren Streifen (E01F 15/10 , E01F 15/12 haben Vorrang) [6, 2006.01] |
|
| E01F 15/06 | . . | im Wesentlichen aus Kabeln, Netzen oder dgl. (E01F 15/10 , E01F 15/12 haben Vorrang; Schutzmaßnahmen gegen Steinschlag E01F 7/04; Bremseinrichtungen für Flugzeuge B64F 1/02) [6, 2006.01] |
|
| E01F 15/08 | . . | im Wesentlichen aus Wänden oder wandartigen Elementen (E01F 15/10 , E01F 15/12 haben Vorrang) [6, 2006.01] |
|
| E01F 15/10 | . . | tragbar, z.B. für zeitweiligen Gebrauch [6, 2006.01] |
|
| E01F 15/12 | . . | und mit Einrichtungen, die ein gelegentliches Passieren erlauben z.B. für Notfallfahrzeuge [6, 2006.01] |
|
| E01F 15/14 | . | besonders ausgebildet für örtlich begrenzten Schutz, z.B. für Brückenpfeiler, für Verkehrsinseln [6, 2006.01] |
|