| D | Sektion D — Textilien; Papier |
| | Anmerkung:-
In dieser Klasse werden die folgenden Begriffe mit den angegebenen Bedeutungen verwendet:
-
"Spinnfaser" oder "Faser" steht für ein relativ kurzes, längliches Gebilde aus natürlichem oder produziertem Material;
-
"Filament" bedeutet ein endloses oder quasi-endloses, längliches Gebilde aus natürlichem oder produziertem Material;
-
"Garn" steht für eine gleichmäßige Vereinigung von Fasern, gewöhnlich durch Spinnen erzeugt;
- "Zwirn" steht für eine Zusammenfügung von Garnen oder Filamenten, gewöhnlich durch Verdrillen erzeugt;
- "Synthetisch" sind Fasern, Filamente oder dgl., hergestellt durch Synthese von Polymeren oder kleinen Molekülen. Beispiele sind Polyamid-, Acryl-, Polyester- oder Kohlenstofffasern;
- "Veredelt" sind Fasern, Filamente oder dgl., hergestellt vom Menschen aus natürlichen Polymeren oder deren Derivaten. Beispiele sind regenerierte Cellulosefasern oder halbsynthetische Fasern;
- "Produziert” sind Fasern oder Filamente, die vom Menschen hergestellt sind, einschließlich “synthetischer” und “veredelter” Fasern.
|
| | Papier |
| D21 | Papierherstellung; Herstellung, Gewinnung von Cellulose bzw. Zellstoff |
| D21H | Faserbreimischungen [Pulpen]; ihre Herstellung, soweit nicht von den Unterklassen D21C , D21D umfasst; Imprägnieren oder Beschichten von Papier; Behandlung des fertigen Papiers, soweit nicht von Klasse B31 oder Unterklasse D21G umfasst; Papier, soweit nicht an anderer Stelle vorgesehen [5] |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst auch Faserbreimischungen für die Herstellung von Faserplatten oder anderen faserhaltigen Gegenständen durch Nassbehandlung.
- In dieser Unterklasse werden die folgenden Ausdrücke mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Faserbrei" bzw. "Pulpe" bedeutet eine Dispersion, welche die Fasern für die Papierherstellung und gegebenenfalls Zusätze enthält und die für die Weiterverarbeitung vorgesehen ist, und umfasst den Ausdruck "Papierstoff"; der Ausdruck kann aber auch trockenen, zur Herstellung von Papier geeignete Fasern bedeuten, aus denen auf nassem oder trockenem Weg Papiere gewonnen werden;
- "Papier" bedeutet Papier, Karton oder im nassen Zustand geformte Vliese.
- Wenn eine Faserbreimischung (Pulpe) oder ein Papier oder eines ihrer/seiner Bestandteile durch mehr als ein in dieser Unterklasse vorgesehenes Merkmal gekennzeichnet ist, zum Beispiel durch sowohl das faserige Material als auch eine Beschichtung oder durch sowohl ein färbendes als auch ein Wasser abstoßendes Mittel, ist die Klassifizierung in sämtlichen für diese Merkmale vorgesehenen Stellen durchzuführen.
|
| | Sachverzeichnis der UnterklassePULPE ODER PAPIER | | die cellulosehaltige oder nicht cellulosehaltige Fasern oder Bahnen bildendes Material enthalten | D21H 11/00, D21H 13/00 | die Fasern oder Bahnen bildendes Material enthalten, die durch andere Merkmale als ihre chemische Konstitution gekennzeichnet sind | D21H 15/00 | Verfahren oder Vorrichtungen zum Zusetzen von Material | D21H 23/00 | NICHT FASERIGES MATERIAL, DAS DER PULPE ZUGESETZT WIRD, PAPIER IMPRÄGNIERENDES MATERIAL | D21H 17/00, D21H 21/00 | BESCHICHTETES PAPIER, BESCHICHTUNGSMATERIAL | D21H 19/00 | ANDERE NACHBEHANDLUNG VON PAPIER | D21H 25/00 | SPEZIALPAPIER | D21H 27/00 |
|
| D21H 21/00 | Der Pulpe zugefügtes nicht faseriges Material, gekennzeichnet durch seine Funktion, Form oder Eigenschaften; Papier imprägnierendes oder beschichtendes Material, gekennzeichnet durch seine Funktion, Form oder Eigenschaften [5, 2006.01] |
| D21H 21/14 | . | gekennzeichnet durch die Funktion oder die Eigenschaften im oder auf dem Papier (D21H 19/66 , D21H 27/02 haben Vorrang) [5, 2006.01] |
|
| D21H 21/26 | . . | Hilfsmittel, um Papier durchscheinend oder lichtdurchlässig zu machen [5, 2006.01] |
|