DSektion D — Textilien; Papier
Anmerkung:
  1. In dieser Klasse werden die folgenden Begriffe mit den angegebenen Bedeutungen verwendet:
    • "Spinnfaser" oder "Faser" steht für ein relativ kurzes, längliches Gebilde aus natürlichem oder produziertem Material;
    • "Filament" bedeutet ein endloses oder quasi-endloses, längliches Gebilde aus natürlichem oder produziertem Material;
    • "Garn" steht für eine gleichmäßige Vereinigung von Fasern, gewöhnlich durch Spinnen erzeugt;
    • "Zwirn" steht für eine Zusammenfügung von Garnen oder Filamenten, gewöhnlich durch Verdrillen erzeugt;
    • "Synthetisch" sind Fasern, Filamente oder dgl., hergestellt durch Synthese von Polymeren oder kleinen Molekülen. Beispiele sind Polyamid-, Acryl-, Polyester- oder Kohlenstofffasern;
    • "Veredelt" sind Fasern, Filamente oder dgl., hergestellt vom Menschen aus natürlichen Polymeren oder deren Derivaten. Beispiele sind regenerierte Cellulosefasern oder halbsynthetische Fasern;
    • "Produziert” sind Fasern oder Filamente, die vom Menschen hergestellt sind, einschließlich “synthetischer” und “veredelter” Fasern.
Papier
Hierarchische Anzeige ausschalten: D21D21Papierherstellung; Herstellung, Gewinnung von Cellulose bzw. Zellstoff
Hierarchische Anzeige ausschalten: D21HLink zur Definition für IPC-Symbol: D21HD21HFaserbreimischungen [Pulpen]; ihre Herstellung, soweit nicht von den Unterklassen D21C , D21D umfasst; Imprägnieren oder Beschichten von Papier; Behandlung des fertigen Papiers, soweit nicht von Klasse B31 oder Unterklasse D21G umfasst; Papier, soweit nicht an anderer Stelle vorgesehen [5]
Anmerkung:
  1. Diese Unterklasse umfasst auch Faserbreimischungen für die Herstellung von Faserplatten oder anderen faserhaltigen Gegenständen durch Nassbehandlung.
  2. In dieser Unterklasse werden die folgenden Ausdrücke mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Faserbrei" bzw. "Pulpe" bedeutet eine Dispersion, welche die Fasern für die Papierherstellung und gegebenenfalls Zusätze enthält und die für die Weiterverarbeitung vorgesehen ist, und umfasst den Ausdruck "Papierstoff"; der Ausdruck kann aber auch trockenen, zur Herstellung von Papier geeignete Fasern bedeuten, aus denen auf nassem oder trockenem Weg Papiere gewonnen werden;
    • "Papier" bedeutet Papier, Karton oder im nassen Zustand geformte Vliese.
  3. Wenn eine Faserbreimischung (Pulpe) oder ein Papier oder eines ihrer/seiner Bestandteile durch mehr als ein in dieser Unterklasse vorgesehenes Merkmal gekennzeichnet ist, zum Beispiel durch sowohl das faserige Material als auch eine Beschichtung oder durch sowohl ein färbendes als auch ein Wasser abstoßendes Mittel, ist die Klassifizierung in sämtlichen für diese Merkmale vorgesehenen Stellen durchzuführen.
Sachverzeichnis der Unterklasse
PULPE ODER PAPIER
die cellulosehaltige oder nicht cellulosehaltige Fasern oder Bahnen bildendes Material enthaltenD21H 11/00, D21H 13/00
die Fasern oder Bahnen bildendes Material enthalten, die durch andere Merkmale als ihre chemische Konstitution gekennzeichnet sindD21H 15/00
Verfahren oder Vorrichtungen zum Zusetzen von MaterialD21H 23/00
NICHT FASERIGES MATERIAL, DAS DER PULPE ZUGESETZT WIRD, PAPIER IMPRÄGNIERENDES MATERIALD21H 17/00, D21H 21/00
BESCHICHTETES PAPIER, BESCHICHTUNGSMATERIALD21H 19/00
ANDERE NACHBEHANDLUNG VON PAPIERD21H 25/00
SPEZIALPAPIERD21H 27/00
Hierarchische Anzeige ausschalten: D21H 17/00Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: D21H 17/00D21H 17/00Nicht-faseriges Material, das der Pulpe zugesetzt wird, gekennzeichnet durch seine Konstitution; Papier-imprägnierendes Material, gekennzeichnet durch seine Konstitution. [5, 2006.01]
Anmerkung:
  1. In den Gruppen D21H 17/01-D21H 17/63 wird, sofern nichts Gegenteiliges angegeben ist, in jeder hierarchischen Ebene die Letzte-Stelle-Vorrangregel angewendet, d.h. in die letzte zutreffende Stelle klassifiziert.
  2. Eine Mischung aus zwei oder mehr Materialien wird in die letzte geeignete Stelle der Gruppen D21H 17/01-D21H 17/63 klassifiziert, die für mindestens eine dieser Materialien zutrifft.
  3. Der Bestandteil einer Mischung, der nicht durch die Klassifizierung gemäß Anmerkung (2) erfasst wird, der aber selbst als neu und nicht naheliegend angesehen wird, muss auch in die letzte geeignete Stelle der Gruppen D21H 17/01-D21H 17/63 klassifiziert werden. Der Bestandteil kann ein einzelnes Material oder eine Mischung sein.
  4. Der Bestandteil einer Mischung, der nicht durch die Klassifizierung gemäß Anmerkung (2) oder (3) erfasst wird, aber als wesentliche Information für eine Recherche von Interesse ist, kann auch in die letzte geeignete Stelle der Gruppen D21H 17/01-D21H 17/63 klassifiziert werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn es bei einer Recherche wichtig ist, die Suche nach Mischungen mittels einer Kombination von Klassifikationssymbolen zu ermöglichen. Eine derartige nicht zwingend erforderliche Klassifizierung sollte als "Zusätzliche Information" angegeben werden.
Hierarchische Anzeige ausschalten: D21H 17/01Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: D21H 17/01D21H 17/01
Abfallprodukte, z.B. Schlamm [5, 2006.01]