| D | Sektion D — Textilien; Papier |
| | Anmerkung:-
In dieser Klasse werden die folgenden Begriffe mit den angegebenen Bedeutungen verwendet:
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"Spinnfaser" oder "Faser" steht für ein relativ kurzes, längliches Gebilde aus natürlichem oder produziertem Material;
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"Filament" bedeutet ein endloses oder quasi-endloses, längliches Gebilde aus natürlichem oder produziertem Material;
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"Garn" steht für eine gleichmäßige Vereinigung von Fasern, gewöhnlich durch Spinnen erzeugt;
- "Zwirn" steht für eine Zusammenfügung von Garnen oder Filamenten, gewöhnlich durch Verdrillen erzeugt;
- "Synthetisch" sind Fasern, Filamente oder dgl., hergestellt durch Synthese von Polymeren oder kleinen Molekülen. Beispiele sind Polyamid-, Acryl-, Polyester- oder Kohlenstofffasern;
- "Veredelt" sind Fasern, Filamente oder dgl., hergestellt vom Menschen aus natürlichen Polymeren oder deren Derivaten. Beispiele sind regenerierte Cellulosefasern oder halbsynthetische Fasern;
- "Produziert” sind Fasern oder Filamente, die vom Menschen hergestellt sind, einschließlich “synthetischer” und “veredelter” Fasern.
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| D06 | Behandlung von Textilien oder dgl.; Waschen; flexible Materialien, soweit nicht anderweitig vorgesehen |
| D06M | Behandeln von Fasern, Fäden, Garnen, Textilgut, Federn oder aus solchen Materialien hergestelltem Fasergut, soweit nicht anderweitig in Klasse D06 vorgesehen |
| | Anmerkung:- In jeder der Gruppen D06M 11/00-D06M 15/00 wird für einen Stoff, sofern nichts Gegenteiliges angegeben ist, in jeder hierarchischen Ebene die Letzte-Stelle-Vorrangregel angewendet, d.h. in die letzte zutreffende Stelle klassifiziert.
- In dieser Unterklasse ist festgelegt
- innerhalb jeder der einzelnen Hauptgruppen D06M 11/00-D06M 15/00 wird eine Stoffmischung wenigstens beim Hauptbestandteil klassifiziert. Ist mehr als ein Bestandteil von Bedeutung, so wird ein Stoffgemisch - vorausgesetzt, dass ein gegenteiliger Hinweis fehlt, - entsprechend dem wesentlichen Bestandteil klassifiziert, der in der Abfolge der Stoffe an der letzten Stelle steht;
- die Behandlung von Stoffmischungen, die von zwei oder mehr der Hauptgruppen D06M 11/00-D06M 15/00 umfasst werden, wird in jede maßgebende Hauptgruppe klassifiziert.
- In dieser Unterklasse wird nach den folgenden Regeln klassifiziert:
- Behandlung von Textilstoffen, die durch das Behandlungsmittel gekennzeichnet ist, in Gruppen D06M 11/00-D06M 16/00;
- Behandlung von Textilstoffen, die durch das Verfahren gekennzeichnet ist, in Gruppe D06M 23/00.
- Auf die Anmerkung (3) nach dem Titel der Sektion C wird hingewiesen. Diese Anmerkung gibt an, auf welche Version des Periodensystems der chemischen Elemente sich die IPC bezieht.
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| D06M 13/00 | Behandeln von Fasern, Fäden, Garnen, Textilgut oder von aus solchen Materialien hergestelltem Fasermaterial mit nicht makromolekularen organischen Verbindungen (D06M 10/00 , D06M 14/00 haben Vorrang; Behandlung mit Komplexverbindungen von organischen Aminen mit anorganischen Stoffen D06M 11/59); diese Behandlung verbunden mit mechanischer Behandlung [1, 4, 5, 2006.01] |
| | Anmerkung:- In dieser Gruppe wird der folgende Ausdruck mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Behandlung" bedeutet, falls ein gegenteiliger Hinweis fehlt, eine Behandlung, die zum Endprodukt führt, z.B. Behandlung mit Chloressigsäure kann die Behandlung mit Chloracetylchlorid und die Verseifung in zwei verschiedenen Stufen bedeuten.
- In dieser Gruppe ist es wünschenswert, die Index-Codes der Gruppe D06M 101/00 anzufügen.
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| D06M 13/10 | . | mit Sauerstoff enthaltenden Verbindungen [1, 2006.01] |
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| D06M 13/224 | . . | Ester von Carbonsäuren; Kohlensäureester [5, 2006.01] |
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